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Eintrittsgebühren bei Geocaches


AutoMagicGeo

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Hallo liebe Cachergemeinde!

 

Ich plane aktuell einige Tradis, die zu einer Serie gehören. Davon werden einige auf einem Parkgelände, welches kostenpflichtig ist, liegen. Nun bin ich mir allerdings nicht sicher, ob dies überhaupt erlaubt ist …

 

Auf der Seite der deutschen Reviewern unter Checkliste für Cachelisting und das schnelle Review findet man einen Punkt in der Checkliste, welcher aussagt, dass dies nicht erlaubt ist. Als erstes dachte ich mir also, dass die Serie nichts wird.

Es gibt allerdings doch das Attribut „Eintritts/Parkgebühren“, das mit dem Dollar-Zeichen. Dieses Attribut würde ja nicht existieren, wenn es nicht erlaubt wäre, Caches auf kostenpflichtigem Gelände zu legen.

Im Swissgeocacheforum gibt es einen Beitrag Virtual Reward - Erlaubt an einem Ort an dem man Eintritt zahlen muss?, es geht dort zwar um Virtual Caches, es heißt allerdings, dass Caches in Parks oder ähnlichem nur erlaubt sind, solange die Gebühr angemessen ist. Das ist dann ja wieder in jedem Bundesland und bei jedem Reviewer anders.

Letztendlich denke ich jedoch, dass es erlaubt sein müsste, da in diesem Park schon mehrere Caches lagen, sowie in anderen Bereichen.

 

Vielleicht steht die Antwort irgendwo kristallklar, aber mich verwirren die vielen unterschiedlichen Aussagen …

 

Viele Grüße

AutoMagicGeo

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Soweit ich weiß (und das sind nur Gerüchte, die ich aufgeschnappt habe) ist das nur mit Erlaubnis von GS möglich. Ich habe auch schon ein paar Caches gefunden, bei denen man Eintritt zahlen muss.

Ich würde dir da mal empfehlen einen Reviewer in deiner Gegend anzuschreiben und nachzufragen, ob es eine Grenze gibt, oder unter welchen Bedingungen das erlaubt ist.

 

Aber mal eine andere Frage, was macht den Park so sehenswert, dass ein Eintritt gerechtfertigt ist?

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PS.: Ich habe gerade mal in dein Profil geguckt, und gesehen, dass du noch recht neu dabei bist.

Es gibt zwar keine Einschränkung für eine mindestanzahl an Caches um selbst welche zu verstecken, aber ich würde empfehlen mindestens 100 Caches (ohne Labs) gefunden zu haben, sodass du auch mehrere verschiedene Verstecke gesehen hast. 

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Wir hatten erst kürzlich einen Reviewer zu Besuch auf einem Event und der sagte, Caches z.B. in einem Museum sind kein Problem. Ist denke ich immer eine Frage des Charakters und des Preises des Parks. Bei uns gab es ein Parkgelände, da kostete der Eintritt 1 EUR pro Person, da wird wohl niemand was sagen.

Ist das aber ein privatwirtschaftlich betriebener Park mit Gewinnerzielungsabsicht und zahlt man z.B. 20 EUR oder mehr wird das sicher als Werbung abgelehnt.

Im Zweifel frag den für deine Region zuständigen Reviewer (mit Angabe um welchen Park es sich handelt), der wird dir das genau sagen können.

 

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Erst einmal danke für die Antworten!

 

Was die Anzahl an Caches angeht, die man gefunden haben soll, findet man auch unterschiedliches. Ich meine, ich habe auch mal gelesen, dass man mindestens 20 Caches gefunden haben sollte, deswegen hatte ich gewartet. Ich persönlich finde 100 Stück allerdings schon sehr viel, aber ich weiß eigentlich auch jetzt schon, welche Sorten Caches ich mag (Multis und Tradi-Serien) und welche ich nicht mag (Drive-Ins).

 

Der Park wird von der Stadt betrieben und gepflegt und die Preise sind auch berechtigt (5€ pro Erwachsenem, Kinder bis 18 sind frei), da der Park wirklich tolle Blumenwiesen, Seen, Aussichtstürme, sowie auch viele Spielplätze in mehreren Parkteilen. Ich werde dann mal einen Reviewer anschreiben und schauen, was der sagt.

 

Viele Grüße

AutoMagicGeo

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Wären diese Caches bei uns, und wir würden die Frage nach dem Eintritt für die 4 Caches im Gartenschaupark Rietberg bekommen würden wir das ganze vermutlich ablehnen.

Hintergrund: Lt. Impressum wird der Park betrieben von der Gartenschaupark Rietberg GmbH - Geschäftsführer Johannes Wiethoff. 
Das ganze ist zwar eine GmbH der Stadt, wäre das ganze aber auf keinerlei Gewinnerziehlung ausgerichtet, wäre hier nicht eine gGmbH als Gesellschaftsform gewählt worden?

Da nach den Guidelines keine Caches so gelegt werden dürfen, die das Betreten von kommerziell agierenden Unternehmen nötig machen, würden wir vermutlich die Caches deswegen ablehnen.

@hcy hat recht, wir erlauben geringe Eintrittsgebühren bei nicht kommerziell agierenden Betreibern.

Zwei hier schöne Beispiele sind  https://coord.info/GC19CFH https://coord.info/GCR10B bei denen du jeweils einen hanseatischen Kirchturm hoch musst. Diese Eintrittsgebühren werden eingesammelt vom St. Petri Kuratorium vertreten durch: Pastor Dr. Bernd Schwarze bzw. Der Kirchengemeinderat Evangelisch-Lutherische Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg. Beides sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit per dejure nicht in der Lage kommerziell zu agieren.


 

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19 hours ago, AutoMagicGeo said:

Was die Anzahl an Caches angeht, die man gefunden haben soll, findet man auch unterschiedliches. ......

 

Da gibts verschiedenen Meinungen - einigen Leuten reicht es, das Prinzip verstanden zu haben, um nen (für manche) attraktiven Cache legen zu können. Bei anderen ist das anders :)

 

Aber vor allem ist das unabhängig von der Frage, die hier gestellt wird.

 

Gruss Zappo

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8 hours ago, GerandKat said:

Das ganze ist zwar eine GmbH der Stadt, wäre das ganze aber auf keinerlei Gewinnerziehlung ausgerichtet, wäre hier nicht eine gGmbH als Gesellschaftsform gewählt worden?

Ich bin kein Experte für Unternehmensrecht, aber sowas ist offenbar nicht immer eine gGmbH. Z.B. auch die städtische GmbH die den IGA-Park ist Rostock betreibt ist keine gGmbH (Museumspark Rostock GmbH). Auch diese hat keine Gewinnerzielungsabsicht (es gibt nicht mal mehr Eintrittsgebühren).

Was jetzt für oder gegen eine gGmbH spricht (soweit ich weiß, ist es nicht so einfach eine gGbmH anzumelden) sollte doch nicht entscheidend dafür sein, ob ein Cache veröffentlicht werden kann?

 

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1 hour ago, hcy said:

Was jetzt für oder gegen eine gGmbH spricht (soweit ich weiß, ist es nicht so einfach eine gGbmH anzumelden) sollte doch nicht entscheidend dafür sein, ob ein Cache veröffentlicht werden kann?

Damit kenne ich mich auch nicht aus, aber ich habe einen örtlich zuständigen Reviewer dazu angeschrieben, wie er das sieht.

 

10 hours ago, GerandKat said:

Wären diese Caches bei uns, und wir würden die Frage nach dem Eintritt für die 4 Caches im Gartenschaupark Rietberg bekommen würden wir das ganze vermutlich ablehnen.

Ein wenig off topic und nicht wichtig, aber um es zu erwähnen: Es sollen 10 Caches werden (9 Tradis und 1 Bonus).

 

Außerdem hatte ich noch die Stadt (welche den Park betreibt) angeschrieben und gefragt, ob es von ihrer Seite aus erlaubt ist, damit ich auf der sicheren Seite bin, was die Caches angeht, auch wenn bereits mehrere dort lagen. Da warte ich auch noch auf eine Antwort.

 

Viele Grüße

AutoMagicGeo

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On 10/16/2023 at 9:31 AM, GerandKat said:

Wären diese Caches bei uns, und wir würden die Frage nach dem Eintritt für die 4 Caches im Gartenschaupark Rietberg bekommen würden wir das ganze vermutlich ablehnen.

Das Ergebnis ist: Die Serie wird erlaubt, da der Park gemeinnützig ist, wie mir auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Da ist es egal, ob das ganze eine GmbH oder eine gGmbH ist. Danke für eure Antworten!

 

Viele Grüße

AutoMagicGeo

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Hintergrund: Lt. Impressum wird der Park betrieben von der Gartenschaupark Rietberg GmbH - Geschäftsführer Johannes Wiethoff. 
Das ganze ist zwar eine GmbH der Stadt, wäre das ganze aber auf keinerlei Gewinnerziehlung ausgerichtet, wäre hier nicht eine gGmbH als Gesellschaftsform gewählt worden?

Da nach den Guidelines keine Caches so gelegt werden dürfen, die das Betreten von kommerziell agierenden Unternehmen nötig machen, würden wir vermutlich die Caches deswegen ablehnen.

@hcy hat recht, wir erlauben geringe Eintrittsgebühren bei nicht kommerziell agierenden Betreibern.

Zwei hier schöne Beispiele sind  https://coord.info/GC19CFH https://coord.info/GCR10B bei denen du jeweils einen hanseatischen Kirchturm hoch musst. Diese Eintrittsgebühren werden eingesammelt vom St. Petri Kuratorium vertreten durch: Pastor Dr. Bernd Schwarze bzw. Der Kirchengemeinderat Evangelisch-Lutherische Gemeinde der Hauptkirche St. Petri zu Hamburg. Beides sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit per dejure nicht in der Lage kommerziell zu agieren.


 

Das ist so nicht richtig. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) dürfen mit Gewinnerzielungsabsicht agieren, teilweise müssen sie es sogar. Sie können nämlich neben dem Hoheitsbereich und der Vermögensverwaltung auch den sogenannten Betrieb gewerblicher Art unterhalten. Dies ist ganz häufig bei kommunalen Aktivitäten zu beobachten. Um die Einnahmen einer Kommune aus hoheitlicher Tätigkeit (Ausstellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, Gebühren für Verwaltungsakte wie Pass-, PA- oder Führerscheinausstellung, Gewerbeanmeldungen u.ä.) von den gewerblichen Aktivitäten wie Parkplatzgebühren, Fotokopien oder Parkeintritte, mit denen die Kommune in Wettbewerb zu privaten Anbietern tritt, abzugrenzen, gründen viele Kommunen eigene GmbH oder andere Eigenbetriebe. Dazu zählen z.Bsp. Stadtwerke, Müllentsorgungsbetriebe, Touristinformationen. Dagegen sind gGmbH überwiegend im caritativen Bereich zu finden, gelegentlich auch als Museumsbetreiber u.ä.

Die Unternehmereigenschaft von Kommunen wurde 2015 höchstrichterlich bestätigt und führte zur Einführung der Steuerpflicht für bestimmte Umsätze der Kommunen ab spätestens 1.1.2025.

 

Dein Beispiel mit dem Kirchturm hingegen hinkt ganz gewaltig. Das Kuratorium ist lediglich Inhalteanbieter der Webseite. Wer hingegen die Eintrittsgebühren vereinnahmt und ggfs. Steuern abführt (sofern nicht steuerbefreit  oder -begünstigt, was wir von hier aus nicht beurteilen können), geht aus der Webseite nicht hervor. Das Gleiche gilt übrigens für die Gartenschau Rietberg GmbH. *

 

Ich würde daher bei der Genehmigung eines Caches nicht über den Weg der Gewinnerzielungsabsicht gehen, sondern fragen, wer der Nutznießer ist. Eintrittsgebühren in kommunalen Parks tragen zwar zu einem Gewinn der i.d.R. kommunalen GmbH bei, dieser fließt aber als Ausschüttung nicht an Privatpersonen oder schlimmstenfalls Heuschrecken-Investoren aus der Karibik, sondern an die Kommune und ermöglicht ihr auf diesem Weg, den Bürgern und Touristen ein breites kulturelles und Freizeitangebot zu finanzieren.

 

* Ich würde die Namen der Privatpersonen editieren, mindestens abkürzen mit "J.W." usw., besser noch ersetzen durch "vertreten durch den jeweiligen Geschäftsführer". Auch bei den Kuratoriumsangaben. Diese Angaben können sich jederzeit ändern und unwichtig werden.

 

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