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Caches in Wildruhezonen


Sheela*

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Hallo ihr,

 

ich habe mir für heute eine schöne Cacheroute ausgesucht... dachte ich, doch leider musste ich feststellen, dass mehrere Caches verschiedener Owner in einer abgezäunten Wildruhezone abgelegt waren. Die Ruhezonen sind begehbar, aber sicherlich war Sinn und Zweck dieser Begehbarkeit nicht, dass täglich eine Horde Cacher durch die Gegend rennt und fernab von den Wegen nach Plastikdosen sucht. Abgesehen davon, dass ich es den Tieren gegenüber rücksichtslos finde, ist es auch nicht ungefährlich, denn es gibt dort reichlich Wildschweine.

 

Nun ist es ja möglich, dass man das offiziell darf bzw. dass das nicht explizit verboten ist, aber ganz ehrlich: Muss das denn sein? Der Wald ist 90km² groß, die Wildruhezone ist nur ein relativ kleiner Teil davon. Es gibt wirklich genügend Ausweichmöglichkeiten!

 

Ich habe meine Cacherunde dann entnervt abgebrochen. Schade drum, denn den Tag hätte ich wirklich schöner verbringen können, zumal die Ideen der Caches eigentlich gut waren...

 

LG

Sheela*

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Hallo Sheela*,

dass Du aufgegeben hast, finde ich für Dich persönlich schade, ansonsten sehr gut!

Wildruhezonen haben nicht umsonst diesen Namen.

 

Viele Tiere des Waldes trauen sich nur nachts raus und verstecken sich tagsüber. Diese Chance darf man ihnen nicht nehmen, zumal sie im Sommer Junge haben, die bis zum Winter fit genug sein müssen, um zu überleben.

 

Im Normalfall wäre ich erst mal für ein Dialog mit dem Owner, der allerdings im Zweifel Zeit kostet und ggfs. zu nicht viel führt.

 

Ich persönlich würde aus 2 (guten) Gründen die NA-Keule rausholen, um die Caches SOFORT archivieren lassen und das auch gut im Log begründen:

 

- die Caches erscheinen, wenn archiviert, nicht mehr in den PQs; sind sie "nur" disabled, erscheinen sie noch dort; zumindest je nach dem, wie mal die PQ-Abfrage aufgebaut hat.

Dementsprechend würden sie wahrscheinlich auch noch gesucht....

Eine Archivierung ist zunächst einmal nicht endgültig; der Owner kann sich sicher nach Verlegung mit dem zuständigen Reviewer über eine Wiederöffnung unterhalten. Dies entfällt meines Wissens, wenn die Archivierung aufgrund von behördlichen Beschwerden geschieht.

 

- Außenwirkung: Jäger und Forst sehen, dass die Cachergemeinschaft verantwortungsvoll agiert. Wer weiß, vielleicht stolpert am Montag eine Jäger über die Dose, regt sich auf, rennt zur Forstbehörde, die meldet sich bei Groundspeak.... und dann muss archiviert werden!

Und ich gehe mal davon aus, dass das die denkbar schlechteste Gesprächsgrundlage für ein vernünftiges Miteinander von Cachern und Jägern/Forst ist!

 

Nicht schön, aber meines Erachtens notwendig.

 

Schönes Wochenende,

Jan

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Hallo zusammen

 

Ich habe zu diesem Thema ein bisschen was im Netz gefunden

 

Wildruhezonen

 

Sicherlich ist es, zumindest hier in Deutschland so, das ein Interesse an diesen Zonen besteht, es aber Ländersache zu sein scheint, diese auch umzusetzen. Bei mir in Sachsen-Anhalt ist mir zumindest noch keine "über den Weg gelaufen".

Dennoch lautet der Gesetzestext zu diesen Zonen, daß das Betreten verboten ist...

 

Die einzige Konsequenz die sich daraus ergibt:

Ist man sich sicher, das es sich bei dem eingezäunten Bereich um eine Wildruhezone handelt und nicht etwa "nur" um eine Schonung für das Gehölz, bleibt einem nichts anderes übrig als auf jeden Fall den Owner anzuschreiben und um Verlegung zu bitten.

Als allerletzte Konsequenz, wenn sich darauf hin nichts tut, muss, wohl oder übel, ein -Need archived- log gesetzt werden, damit der zuständige Reviewer davon erfährt.

 

Ich würde dem Owner aber zunächst keine Böswilligkeit unterstellen. Vielleicht war sein Cache vor der Zone da und er hat, weil mit dem Döschen augenscheinlich alles in Ordnung zu sein scheint, länger keine Wartung unternommen, so dass er davon gar nichts mitbekommen hat?

 

Viele Grüße

Alex

 

Edit sagt, Rechtschreibung...

Edited by erdbeeraeffchen
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Hallo,

 

danke für eure Einschätzungen.

 

Ich habe die beiden Owner angeschrieben, erwarte aber wenig Einsicht.

 

Das Betreten ist in diesem Fall nicht verboten, aber es ist ganz sicher nicht erwünscht, dass man irgendwo im Unterholz herumwühlt.

 

 

Ich würde dem Owner aber zunächst keine Böswilligkeit unterstellen. Vielleicht war sein Cache vor der Zone da und er hat, weil mit dem Döschen augenscheinlich alles in Ordnung zu sein scheint, länger keine Wartung unternommen, so dass er davon gar nichts mitbekommen hat?

 

 

Nein, das kann leider nicht sein. Die Wildruhezone wurde bereits 2004 eingerichtet und ist nicht zu übersehen. Sie ist sicher und durchgängig umzäunt, deutlich ausgeschildert und man muss ein Gatter passieren, um hinein zu kommen. Die Caches liegen seit 2009 und 2012.

Böswilligkeit unterstelle ich den Ownern nicht, wohl aber, dass sie nicht nachgedacht haben und insofern eine gewisse Rücksichtslosigkeit den Tieren gegenüber, die dort Ruhe haben sollen.

 

Der eine Cache ist als Cache speziell für Kinder ausgelegt - in einer Wildruhezone, in der es wirklich massenhaft Wildschweine gibt. Sorry... aber da frage ich mich schon, warum man sowas einrichtet und auch, warum es wirklich Eltern gibt, die mit ihren Kindern dort hinpilgern - gerade im Frühjahr, wenn's Frischlinge gibt. :o

 

Mal sehen, was passiert. Ich werde berichten. :)

 

LG

Sheela*

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