DIe Satzung hatte ich bereits vor dir hier zitiert. Ein Verbot geht da allerdings gerade nicht hervor: der übliche Hinweis, daß das Betreten ausserhalb der Öffnungszeiten verboten ist, fehlt. Vielmehr wird auf die ständige Öffnung hingewiesen, so dem nichts entgegensteht.
@schmitty: D.h. du hast keine Quellen für deine pauschalen Aussagen und es handelt sich lediglich um deine persönliche Meinung.
Seit wann ist es erlaubt außerhalb von Öffnungszeiten etwas zu betreten?
Der von dir bold unterlegte Teil erklärt doch genau das, was passieren wird, wenn die Öffnungszeiten nicht eingehalten werden. Sie werden einen hinschicken der die Türe abschließt.
In welcher Form möchtest du denn diesen Text interpretieren.
KDB