+clashed mules Posted September 19, 2020 Share Posted September 19, 2020 Hallo zusammen, wir finden immer mal wieder Caches, dessen Listings archiviert oder gesperrt sind, die aber körperlich noch da sind. Z. B. https://coord.info/GC2PV2R oder https://coord.info/GC110HZ. Was passiert mit diesem „Müll“, der nun die Natur verschandelt und das Geocaching nicht im besten Licht dastehen lässt? Irgendwie ärgert es uns. Gibt es so eine Art Börse für freiwillige Spieler, die diese Caches entsorgen (ähnlich der TB-Rettung)? Darf man sie einfach mitnehmen und selbst entsorgen und wenn ja, gibt es eine Zeit, die man abwarten muss ( z. B. Um dem Owner sein Recht auf den Abbau zu gewähren)? Gruß von den clashed mules 1 Quote Link to comment
+frostengel Posted September 19, 2020 Share Posted September 19, 2020 Hallo, denkt immer daran, dass ein Geocache auch auf einer anderen Plattform gelistet sein kann. Dann denkt ihr, der Cache und Cacher sind bei geocaching.com ja schon lange inaktiv, nehmt den Cache im Sinne des Naturschutzes mit, aber in Wirklichkeit leben Cache und Cacher auf einer anderen Plattform weiter. Das gibt's, vor allem dann, wenn sich der Cacheowner mit Groundspeak oder den gc-Cachern verkracht hat. Das ist es, was das Ganze auch schwierig macht Ansonsten würde ich sagen, ein halbes Jahr nach Archivierung (auf allen Plattformen) kannst du die Dose recht problemlos einsammeln und entsorgen. Wenn der Owner seit Jahren nicht aktiv war und z. B. nur noch Überreste der Dose da sind - die auch wirklich nicht mehr benutzbar sind - kannst du die Dose auch deutlich früher einsammeln. In beiden Fällen kannst du noch eine Notiz schreiben, die der Owner ja bekommen sollte - und darin aufklären und vielleicht ein Foto der kaputten Dose anhängen. In Deutschland ist es ja prinzipiell sogar Diebstahl, wenn du Müll aus einer Mülltonne mitnimmst. Ich glaube aber, das Entfernen von Geomüll wäre strafrechtlich nicht soooo schlimm. Und wenn die Dose doch noch irgendwo gelistet war, wäre es ja wie eine "gemuggelte" Dose - und da ärgert sich zwar einer, aber irgendwelche schlimmen Konsequenzen wirst du nicht befürchten müssen. Von dem her: Ganz sauber ist das nie, weil die Dose immer auch nach Jahrem im schlechtesten Zustand noch dem Owner gehört, aber wenn mir ein Bonbonpapier runterfällt und du es aufhebst, ist das auch eher gut als schlecht. Also einfach mal machen - in 99 % der Fälle wirst du etwas Gutes tun. Herzliche Grüße Jochen PS: Es gibt schon Cacher, die gerne archivierte Dosen suchen, die noch vor Ort sind. Die loggen den Cache dann aber und entsorgen ihn nicht. ;-) 1 Quote Link to comment
Pyro1 Posted September 19, 2020 Share Posted September 19, 2020 (edited) Ich kenne auch Caches die sind seit Jahren archiviert, werden aber regelmäßig besucht und geloggt... Ich würde einen Blick auf das Logbuch werfen wann der letzte Eintrag war, auch um sicher zu stellen das es sich nicht um einen Cache einer anderen Plattform handelt. Auch ich habe inzwischen aktive Caches die nicht auf GC.com gelistet sind. Edited September 19, 2020 by Pyro1 Quote Link to comment
+HH58 Posted September 20, 2020 Share Posted September 20, 2020 (edited) Der Hinweis auf eine andere Plattform ist sicher richtig - wobei es außer geocaching.com und opencaching.de auch noch andere gibt. Auch kann eventuell jemand einen Cache nur für seine Freunde gelegt und überhaupt nirgends veröffentlicht haben. Wir haben bei einem CITO sogar mal einen ziemlich großen Cache mit vielen Büchern gefunden, der anscheinend schon einige Zeit lag, aber noch nie irgendwo veröffentlicht war. Und auch für die bereits genannten archivierten Caches, die noch gesucht, gefunden und geloggt werden kenne ich Beispiele. Die werden von den neuen Findern teilweise sogar gewartet. Wenn es eindeutig ist, dass es sich um einen alten, nicht mehr genutzten Cache handelt: Wenn noch nachvollzogen werden kann, wer der Owner ist, dann den Owner einfach mal anschreiben und ihn bitten, dass er das Teil entfernt oder die Erlaubnis gibt, das selbst zu tun. Wenn das nicht mehr nachvollziehbar ist, würde ich die Dose in der Regel entfernen. Ob das strafrechtlich Diebstahl ist kommt wohl darauf an, ob man sich auf den Standpunkt stellt, der Eigentümer habe das Eigentum an der Sache aufgegeben (was beim weggeworfenen Bonbonpapier sicher der Fall ist). Auch zivilrechtlicher Schadenersatz käme noch in Frage. Wobei beides im Falle einer versifften und undichten Plastikdose sicher anders zu bewerten ist als bei einem aufwendig gebastelten Versteck. Edited September 20, 2020 by HH58 Quote Link to comment
+clashed mules Posted September 20, 2020 Author Share Posted September 20, 2020 Danke für eure Antworten. Jetzt verstehe ich, warum es in den Fällen keine offiziellen Regeln gibt. Vielleicht wäre eine Regelung zum Entsorgen hilfreich, mit der sich die Owner vor dem Publish einverstanden erklären. Quote Link to comment
+frostengel Posted September 20, 2020 Share Posted September 20, 2020 16 hours ago, clashed mules said: Vielleicht wäre eine Regelung zum Entsorgen hilfreich, mit der sich die Owner vor dem Publish einverstanden erklären. Naja, das steht ja sogar in den Guidelines: https://www.geocaching.com/play/guidelines Maintain geocache container To keep the geocache in proper working order, the cache owner must [...]Remove the geocache container and any physical stages within 60 days after the cache page is archived. Fettung ist von mir. Dass das Listing auf anderen Plattformen weiter existieren könnte, erwähnen die Guidelines natürlich nicht. :-) Quote Link to comment
+clashed mules Posted September 22, 2020 Author Share Posted September 22, 2020 Vielen Dank nochmal. Ich habe einen der Beispielcaches auf Opencaching gefunden, also keine weitere Aktion von unserer Seite. Quote Link to comment
+radioscout Posted October 7, 2020 Share Posted October 7, 2020 Finger weg von fremden Eigentum. Es gab vor einiger Zeit einen Fall, wo jemand eine hohe Entschädigung zahlen mußte, weil er einen Cache, der irgendwo rumlag, an den Wegesrand gestellt hat. Es kommt auch vor, daß ein Listing archiviert wird und die Dose für ein neues Listing verwendet wird. Wenn der ehemalige D=1-Traditional so zu einem D=5-Ratehaken wird, wird er auch nur noch sehr selten geloggt. Quote Link to comment
+mati16348 Posted October 8, 2020 Share Posted October 8, 2020 14 hours ago, radioscout said: Es gab vor einiger Zeit einen Fall, wo jemand eine hohe Entschädigung zahlen mußte, weil er einen Cache, der irgendwo rumlag, an den Wegesrand gestellt hat. Du meinst wahrscheinlich LG Heidelberg, Urteil vom 4. 3. 2013 - 5 S 61/12. Da wurde aber auch festgestellt, dass der Finder sich des Materialwertes von ca. 750 Euro bewusst war und sowohl die Bezeichnung Geocache wie auch der Name des Eigentümers auf der Truhe verzeichnet waren. Das ist schon etwas anderes als eine irgendwo herumliegende Plastikdose. Quote Link to comment
+radioscout Posted October 8, 2020 Share Posted October 8, 2020 Gut möglich. Aber das liegt schon lange zurück. Gab es evtl. einen jüngeren Fall? Unabhängig vom (erkennbaren) Wert würde ich kein fremdes Eigentum einfach so entfernen, zumindest nicht, solange es kein offensichtlicher Müll wie z.B. eine vollständig zerstörte Dose ist. Quote Link to comment
+mati16348 Posted October 8, 2020 Share Posted October 8, 2020 6 hours ago, radioscout said: würde ich kein fremdes Eigentum einfach so entfernen, zumindest nicht, solange es kein offensichtlicher Müll Was dann aber wieder auf die ursprüngliche Frage von clashed mules zurückführt. Wie das Gericht in dem Fall festgestellt hat, muss der Wille zum Verzicht auf das Eigentum erkennbar werden, bevor etwas einfach so entfernt werden kann. Die Archivierung oder Sperrung des Listings dürfte dafür nicht ausreichend sein. Insofern Vorsicht bei der Entfernung von Geocaches, die sich noch nicht in offensichtlichen Müll verwandelt haben. 1 Quote Link to comment
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