In NRW gilt z.B.: "§3 (1) ... die folgenden Angebote sind untersagt: ... 2. ... Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)" (Quelle) Laut Bußgeldkatalog werden bei Verstößen 5000 Euro fällig (Quelle). Ob ich als Reviewer mit dem Druck auf den grünen Knopf darunter falle, weiß ich als Laie nicht - Grauzone. Habe aber bitte Verständnis, dass ich mich lieber in Richtung der bußgeldfreien Variante entscheide.   Der eigentliche Grund für die momentane Publish-Pause ist aber imme
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