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Rechtliches bei einem Geocache-Event?


Remburn

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Mich würde interessieren, wie Geocache-Events eigentlich rechtlich vor dem deutschen Gesetz darstehen?

Nehmen wir mal an, ich habe ein Event da sind 30 Personen angemeldet/eingeladen:

Ist es dann ein privates Event, weil nur ein bestimmter Personenkreis über eine bestimmte Plattform teilnehmen kann und sich angemeldet hat?

oder ist es dann ein öffentliches Event, weil jeder - auch mir Unbekannte - an diesem Event teilnehmen können und sich anmelden können? (Das hätte evtl. GEMA Pflicht, Versicherungspflicht, Jugendschutzrecht usw. zur Folge)

Ändert sich die Lage wenn ich ein Event habe, wenn 100 Leute angemeldet/eingeladen sind?

Ziel dieser Frage ist keine Sesselpupperei sondern ausschließlich Befriedigung meiner Neugier. Und, ja ich weiß, wo kein Kläger da kein Richter.  ;-)

Danke und Viele Grüße,

Remburn

 

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Hallo Remburn,

 

ein Teil von mir möchte dir sagen, dass das eine sehr spannende Frage ist.

Der andere Teil sieht aber gerade die Chance, dass mal spannendere Events als "ich sitze in einer Kneipe und bewege mich nicht" stattfinden, noch mehr sinken, wenn es plötzlich um Versicherungsschutz und ähnliches geht.

 

Von dem her halte ich mich an dein

 

5 hours ago, Remburn said:

wo kein Kläger da kein Richter

 

und werde für mich Events weiterhin als gemütliches Treffen mit Freunden sehen, für das ich noch nie irgendwelche Formalia beachtet habe.

 

Das Thema könnte man ja auch aufs Geocachen allgemein übertragen. Ich will auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was Cacher machen, während/bevor/nach sie meine Caches machen. Das ist und bleibt jedermanns Privatvergnügen und man sollte da kein großes Fass aufmachen.

 

Das ist eine völlig laienhafte Meinung, in der Hoffnung, dass nicht unser schönes Hobby noch mehr durch Gesetze kaputt gemacht wird. Aber das ist eine sehr spannende Frage.

 

Herzliche Grüße

Jöchen

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13 hours ago, Remburn said:

Mich würde interessieren, wie Geocache-Events eigentlich rechtlich vor dem deutschen Gesetz darstehen?

 

Da kann man tatsächlich nur sagen "kommt auf den Einzelfall an". Google mal nach "facebook party recht", da wirst du jede Menge Aufsätze und auch Urteile finden, die in der Problematik übertragbar sind. Nur ein Beispiel: Neben der von dir angesprochenen Frage der "Öffentlichkeit" gemäß Versammlungsgesetz gibt es zig Urteile, die sich mit der Frage der Abgrenzung einer (anmeldpflichtigen) Versammlung von einer Ansammlung befassen. So wird für die Versammlung inzwischen die kollektive Meinungskundgabe nach außen verlangt, wenn die Teilnehmer nur individuelle Zwecke verfolgen ("ich will mich mit anderen Geocachern treffen") wurde dies von Gerichten nur als Ansammlung gesehen.

 

Wenn man zu einem Event einlädt, ist man aber trotzdem Polizeirechlich der "Zweckveranlasser". Deshalb sollte man schon sichergehen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit weder subjektiv bezweckt noch in objektiver Hinsicht typischerweise und zwangsläufig die Folge der Veranstaltung ist - also sich vorher Gedanken darüber machen wie viele Personen der gewählte Platz verträgt und bei übermäßig vielen Anmeldungen notfalls den Event absagen.

 

 

 

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Und da schon GEMA-Pflicht angesprochen wurde: GEMA-pflichtige Musik würde ich bei einem Event definitiv *nicht* abspielen, denn die GEMA betrachtet nur private Veranstaltungen mit begrenztem Personenkreis (wie Geburtstag/Verlobung/Hochzeit/Trauerfeier) als nicht-öffentlich. Alles andere (also auch wenn nur ein Gast kommt, der nicht Verwandter oder Freund ist) muss dann als öffentliche Aufführung mit GEMA-Gebühren-Pflicht betrachtet werden. Siehe z.B. https://www.hannoverfeiert.de/gema-gebuehren-fuer-hochzeit-zahlen/ oder https://www.test.de/Gema-Gebuehren-Nur-Privatfeiern-kostenfrei-20814-0/

 

Wer Musik aus der Konserve auf einer öffentlichen Veranstaltung kostenlos aufführen will, sollte dann GEMA-freie Musik nehmen, z.B. nach Creative commons - Lizenz. Klar, da sind dann nicht die "beliebten Fetenhits" dabei. Die GEMA könnte trotzdem versucht sein eine Rechnung zu schicken - weil sie stets vermutet, dass aufgeführte Musik natürlich GEMA-pflichtig ist, und als Veranstalter darf man dann nachweisen dass es nicht so war.

 

Edit:

 

Nach Lektüre des obigen Wikipedia-Artikels "GEMA-freie Musik" muss ich sogar sagen: Die GEMA wird auf jeden Fall eine Rechnung schicken, sie vermutet nämlich stets dass es nur GEMA-Musik gibt und alles andere eine Lüge sei. Man muss sogar diesen staatlich geduldeten Raubritterverein die GEMA dann noch dafür bezahlen, dass sie den Beweis des Gegenteils überprüft.

Edited by jennergruhle
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4 hours ago, hcy said:

Also am besten keine Musik

Zumindest keine Musik, deren Wiedergabe für mehrere Mitglieder bestimmt ist, die der Öffentlichkeit angehören wie es so schön im Urheberrechtgesetz lautet.

 

Aber nochmal zur Eingangsfrage - was für ein Event ist gemeint? Es gibt Events mit 10 lokalen Geocachern die sich alle persönlich kennen und max. 2-3 verirrten zufälligen Gastcachern, es gibt Events zur einem bestimmten Zweck (z.B. CITO), es gibt "Meet und Greet", wo der Einlader keinen der Gäste kennt, es gibt Mega und Gigaevents mit Rahmenprogramm, Eintrittspreisen und Händlermeile. Deshalb kann die Frage   "wie Geocache-Events eigentlich rechtlich vor dem deutschen Gesetz darstehen?" gar nicht so einfach beantwortet werden.

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On 1/9/2020 at 5:52 PM, Remburn said:

wo kein Kläger da kein Richter

 

Mir gruselt es vor euren Antworten....

 

Muss ich irgendwann Gebühren zahlen, wenn ich jährlich Cacher dazu einlade, Weihnachtslieder zu singen? (Die Polizei hat uns auf unseren Gesangsevents zwar schon umkreist, aber niemals angehalten - sonst hätte ich sie aber auch zum Mitsingen überredet.) Ich hoffe nicht und bislang habe ich daran auch noch keine Gedanken verschwendet...

 

Offiziell von der Stadt unterstütze Mega-Events sind ja etwas ganz anderes als das Feld-Wald-und-Wiesen-Event. Können wir letzteres nicht einfach "schwarz" veranstalten, wie es schon immer war?

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13 hours ago, frostengel said:

Mir gruselt es vor euren Antworten....

Nicht schlagen, wir sind nur die Überbringer der Nachricht, nicht die Autoren der Gesetze...

 

13 hours ago, frostengel said:

Muss ich irgendwann Gebühren zahlen, wenn ich jährlich Cacher dazu einlade, Weihnachtslieder zu singen?

Natürlich, Kindergärten müssen das ja auch wenn die Kinder singen: https://www.stern.de/panorama/fuers-singen-bezahlen-gema-mahnt-kindergaerten-ab-3871830.html

 

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17 hours ago, frostengel said:

Mir gruselt es vor euren Antworten....

Muss ich irgendwann Gebühren zahlen, wenn ich jährlich Cacher dazu einlade, Weihnachtslieder zu singen?

Die überwiegende Mehrzahl der traditionellen Weihnachtslieder sind Gemafrei, siehe

https://www.gemazahler.de/wp-content/uploads/2017/12/2017_12-GEMA-Infoblatt-trad.-Weihnachtslieder.pdf

 

Aber die Konzentration auf Gema in dieser Diskussion hat aus meiner Sicht nichts mehr mit der rechtlichen Einordnung von Geocaching-Events zu tun. Eine öffentliche Musikveranstaltung ändert ihren Status nicht dadurch, dass sie als Geocaching-Event angemeldet ist.  Und für einen Geocaching-Event ist es auch nicht zwingend erforderlich Musik abzuspielen.

 

On 1/9/2020 at 5:52 PM, Remburn said:

Und, ja ich weiß, wo kein Kläger da kein Richter. 

Wenn man dies in dem Sinne versteht, dass ich meinen Event so plane dass nach aller Voraussicht niemand einen Schaden hat oder zu Schaden kommt und somit auch niemand einen Grund zur Klage hat ist das ja eine vernünftige Richtschnur.

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1 hour ago, hcy said:

Der Aufreger ist jetzt schon 10 Jahre alt, hat mal jemand geprüft ob das immer noch so ist? Ich denke nicht.

 

SINGEN im Rahmen der Betreuung war schon immer GEMA-frei. Es geht da einmal um das AUFFÜHREN (Kindergartenfest....) und zum zweiten ums FOTOKOPIEREN.

Aber Noten kann man auch z.B. kaufen - oder abschreiben. SO viel Noten hat jetzt "Fuchs Du hast die Gans gestohlen*) jetzt auch nicht :)

 

Ist aber eh über 70 Jahre alt.

 

Trotzdem - bescheuerter und engärschiger als die GEMA geht wohl nicht mehr. Daß unsere Kinder Lieder lernen und auch im Rahmen eines Mini-Festchens den Eltern zum Besten geben können, sollte eigentlich im Interesse von uns allen sein - auch der GEMA.

 

Manchmal denke ich, "wir" haben die Willkür von perückentragenden Vollpfosten doch nicht überwunden, um um uns dann ...... nein, ich lass es.

 

Gruß Zappo

 

* 46

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Rechtlich hat sich da vermutlich nichts geändert, siehe https://irights.info/artikel/gema-gebuehren-wann-ist-musikwiedergabe-oeffentlich/26009

Wenn beim Singen im Kindergarten nur Kinder und Personal sowie vielleicht noch die Eltern anwesend sind, ist es nicht GEMA-pflichtig. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Kindergartenfest oder Vorsingen im Seniorenheim dagegen schon.

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16 hours ago, mati16348 said:

....Wenn man dies in dem Sinne versteht, dass ich meinen Event so plane dass nach aller Voraussicht niemand einen Schaden hat oder zu Schaden kommt und somit auch niemand einen Grund zur Klage hat ist das ja eine vernünftige Richtschnur.

 

.....mehr kann man nicht machen.

 

Gruß Zappo

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Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

In der Tat geht es mir eher weniger um die GEMA Thematik. Die ist mir in groben Zügen bekannt. Auch, dass die GEMA bei jeder Gelegenheit zuschlägt, ob es nun passend sei oder nicht. Auf Musik würde ich sicherheitshalber bei JEDEM Event verzichten.

Bezüglich öffentlichem oder privatem Event  hatte ich  mal versucht selber im Internet zu recherchieren hatte aber nichts zufriedenstellendes gefunden. Deswegen hatte ich die Frage ins Forum gestellt, um zu erfahren, ob sich andere schon mit der Thematik beschäftigt haben.

Tenor im Internet scheint zu sein: wenn man alle Leute persönlich mit Namen und Vornamen kennt und schon eine persönliche Beziehung zu den Teilnehmern vor diesem Event bestand, dann wäre es ein privates Event. Sobald man die Leute nicht mehr persönlich kennt (also zum Beispiel nur der Cachername) oder die Anzahl über 100 Personen ginge (außer bei Hochzeiten) wäre es ein öffentliches Event.

Ich mache mir da keine Sorgen für Sit-and-Talk Events. Oder Meet-and-Greet-Events. Allerdings hatte ich die Idee mal etwas mit originellen Spielen zu veranstalten, und da tut es mal ganz gut zu wissen, worauf man sich eigentlich einlässt.

Wahrscheinlich ist das wohl der Grund, warum es für größere Events oft "Geocaching e.V." gibt. Nur ginge mir dies organisatorisch zu weit. Wahrscheinlich werde ich wohl doch wieder auf "Wo kein Kläger da kein Richter" spekulieren...

Viele Grüße,

Remburn

 

 

 

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15 hours ago, Der Zappo said:

ums FOTOKOPIEREN

 

Können die Kinder im Kindergarten heute Texte und Noten lesen? Und für die Erzieher*innen sollte wohl ein Liederbuch reichen.

 

 

6 hours ago, Remburn said:

Auf Musik würde ich sicherheitshalber bei JEDEM Event verzichten.

 

Der Verzicht auf Musikberieselung ist eine Bereicherung für jedes Event.

Und wenn eine Band spielt, dann hoffentlich selbstgeschriebene Geocachinglieder.

 

 

Man sollte immer alles vorher anmelden: Der Sohn meiner Schwester berichtete vor einiger Zeit von einem interessanten Vorfall: Bei einem Schulfest wurde Musik gespielt aber nicht angemeldet. Jemand, vermutlich ein Schüler, der sich für schlechte Noten rächen wollte, hat das ganze dokumentiert und gemeldet. Für die Schule wurde es sehr teuer.

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