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Essener083

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Hallo zusammen,

 

ich habe heute zum ersten Mal ein Event-Listing eingereicht. Der Reviewer hatte am Listing etwas zu beanstanden, was ich natürlich unverzüglich korrigiert habe.

 

ABER, dennoch würde ich diese Beanstandung hier kurz erläutern und gerne mal Eure Meinung, bwz. Eure Sichtweise oder Erfahrungen dazu hören.

 

Ganz grob: Es geht um ein Cacher-Treffen, wie es nahezu überall regelmäßig stattfindet. Man trifft sich in einem Biergarten oder Restauraunt, tauscht sich mit gleichgesinnten aus, isst gemeinsam was und hat einen schönen Abend. Soweit alles gut. Das Event ist frei zugänglich, alles kein Problem.

 

Das Problem:

Im Listing stand in etwa folgender Satz:

"Hier erfahrt Ihr mehr zur Location: http:/www.Restaurantname.de"

 

Die Beanstandung des Reviewer's ist nun Folgende:

 

Groundspeak wünscht keine Verlinkungen zu fremden, kommerziellen Websites.

Bitte entferne aus diesem Grund den Link zu "http://www.Restaurantname.de" aus dem Listing, damit ich Dein Event freischalten kann.

 

Die Passage in den Guidelines lautet:

Listings dürfen auch einen Link enthalten zu einer nicht kommerziellen Internetseite, die einen direkten Bezug zum jeweiligen Event hat.

 

Ist dies von Groundspeak in diesem Zusammenhang wohl tatsächlich so gewollt oder wird hier "kommerziell" falsch interpretiert? Natürlich handelt es sich um die "geschäftliche" Seite des Restaurants, da ein Restaurant schlecht eine nicht geschäftliche Website haben kann. Aber ist in diesem Zusammenhang die "geschäftliche Website" des Restaurants auch als "kommerzielle Website" zu übersetzen? Übersetzt man es wörtlich, kommt dies vielleicht hin.

 

Aber vom Sinn her sollte hier mit "kommerzieller" Website von Groundspeak eher eine Ertrags-ausschüttende Website gemeint sein wie z.B. ein Webshop oder ähnliches und nicht die Internetpräsenz eines Restaurants, wo ich mir eine Wegbeschreibung ansehen oder einen Blick in die Speisekarte werfen kann.

 

Wie seht Ihr das? Vielleicht hat ja mit dem Thema schonmal jemand Erfahrung gemacht.

 

P.s.:

UND NEIN! Ich bin nicht der Meinung, dass mein Reviewer hier willkürlich falsch handelt oder versucht in Irgendeiner Art und Weise aufzuspielen, ich mag ihn trotzdem :)

Der Link ist raus und gut. Es gibt ja Suchmaschinen. Mich interessiert nur Eure Meinung zu dem Thema.

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Hi,

 

Meine persönliche Meinung ist, dass der Reviewer hier zu streng war.

das ist inzwischen anscheinend so üblich. Ob sinnvoll oder nicht -- da müssen wir hier nicht darüber sprechen. Zumindest habe ich das jetzt schon öfters gehört und gelesen (finde spontan aber keine Quelle, tut mir leid), dass das nicht okay war.

Eunis Beitrag möchte ich darum gerne umformulieren: Da sind alle/fast alle/viele/die meisten Reviewer zu streng -- aber auf Anweisung von oben. Das ist definitiv kein Einzelfall.

 

Das Thema wurde hier sicher schon behandelt, vielleicht einfach mal besser suchen als ich auf die Schnelle. ;-) Einen Beitrag von 2009 (!) aus dem geoclub, in dem das bereits Thema war, habe ich gefunden, aber damals war das Ganze wohl doch noch "mal so, mal so".

 

Herzliche Grüße

Jochen

 

PS zu deinem PS, Essener083: Danke!

PPS: Da meine Events keine Locations mit Webseite haben, hatte ich das Problem zum Glück noch nicht. :-)

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Hey ho...

 

eine kurze Erklärung:

 

Event Caches, like other geocaches, will only be published if they meet the commercial cache guideline. Geocache owners can include basic information about the location on the geocache page, even if it is a commercial location.
Quelle http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#event

 

Die Umsetzung ist hier recht einfach: Eine Nennung des Lokals ist vollkommen in Ordnung, z.B.

 

Wir treffen uns am xx.xx.xx zwischen xx.xx und xx.xx im "Gasthaus zum ausgeschlachteten Eber"

 

Dieses wäre die basic information, die in den Guidelines erlaubt ist.

 

Eine kurze, unkritische und nicht zu überbürdende Erklärung könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch dabei sein, insbesondere wenn vom Namen her nicht jedem klar ist, um was für eine Art von Gaststätte es sich handelt. Sprich dieses aber vorsichtshalber vorher mit dem Reviewer deines geringsten Misstrauens durch.

Eine Sache die aber keinesfalls geht, ist ein Link zu dem Lokal, denn der ist IMMER kommerziell (hier bietet das Lokal eine Dienstleistung und Waren an, die du erwerben kannst, somit ist das ganze Kommerziell).

Selbst der einfachste Cachergeist sollte inzwischen in der Lage sein, eine Suchanfrage zu starten, wenn er sich im voraus darüber informieren will, in was für einer Location dein Event sattfindet.

 

Hoffentlich sind deine Fragen hiermit dann geklärt.

 

Liebe Grüße

GerandKat

Katrin und Gerwin

Volunteer Reviewer bei Geocaching.com

 

Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.gc-reviewer.de/

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Hallo Katrin,

hallo Gerwin,

 

erstmal vielen Dank für die Antwort! Allerdings bringt diese Antwort direkt die nächste Frage mit sich. Auf Geocaching.com stellt Groundspeak die Richtlinien offiziell in deutscher Sprache zur Verfügung. Meine Vermutung ist, diese offizielle Übersetzung erfolgte, um sowohl den deutschen Geocachern als auch den deutsche Reviewern ein Werkzeug an die Hand zu geben, welches für beide Seiten eindeutig ist. Eigenständige Interpretationen schon bei der Übersetzung in die deutsche Sprache werden hiermit bei beiden Seiten vermieden.

 

Ich für meinen Teil nehme dieses offizielle Werkzeug natürlich gerne an, frage mich aber, warum hier die englische Version zitiert wird, wo es doch eine offizielle Übersetzung gibt?

 

Zu Deinem/Eurem Ausschnitt und Deinem/Eurer Anmerkung zu:

 

Event-Owner dürfen grundlegende Informationen zum Veranstaltungsort nennen, auch wenn es sich um eine kommerzielle Örtlichkeit handelt.

 

Hierzu sagst Du / Ihr:

 

Die Umsetzung ist hier recht einfach: Eine Nennung des Lokals ist vollkommen in Ordnung, z.B.

 

Quote

Wir treffen uns am xx.xx.xx zwischen xx.xx und xx.xx im "Gasthaus zum ausgeschlachteten Eber"

 

Dieses wäre die basic information, die in den Guidelines erlaubt ist.

 

Die Aussage hat mit "Event-Owner dürfen grundlegende Informationen zum Veranstaltungsort nennen..." nichts mehr zu tun!

 

Diese Aussage würde bedeuten "Event-Owner dürfen ausschließlich den Namen des Veranstaltungsortes, Datum und Uhreit in Ihrem Listing nennen..."!!!

 

Weiterhin sagst Du / Ihr:

Eine kurze, unkritische und nicht zu überbürdende Erklärung könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch dabei sein, insbesondere wenn vom Namen her nicht jedem klar ist, um was für eine Art von Gaststätte es sich handelt.

 

Wo steht das und wer legt "bestimmte Voraussetzungen" fest, bzw. wo sind diese definiert?

 

Nochmal die Richtlinie:

 

Event-Owner dürfen grundlegende Informationen zum Veranstaltungsort nennen, auch wenn es sich um eine kommerzielle Örtlichkeit handelt.

 

Welche Informationen zu meinem Veranstaltungsort grundlegend sind, entscheide bitte ICH als Event-Owner und nicht der Reviewer! Der Reviewer prüft das Listing auf Einhaltung der Richtlinien und unterstützt mich dabei, mängel abzustellen, falls welche vorhanden sein sollten.

 

Dies nun, obwohl das Thema "Veranstaltungsort und wie viel man darüber verraten darf" ja eigentlich gar nicht mein Problem war :)

 

Meine Frage befasste sich eigentlich genau mit dieser Reviewer-Einstellung:

Eine Sache die aber keinesfalls geht, ist ein Link zu dem Lokal, denn der ist IMMER kommerziell (hier bietet das Lokal eine Dienstleistung und Waren an, die du erwerben kannst, somit ist das ganze Kommerziell).

 

Und worauf ich hinaus wollte war, ob es von Groundspeak wohl tatsächlich so gewollt ist, dass die Website eines Restaurants als Eventlocation nicht genannt werden darf oder ob die Wortwahl in der Übersetzung der Richtlinien etwas unglücklich ist, da ja nur die "nicht kommerzielle Internetseite" erlaubt ist. Vielleicht ist mit "nicht kommerzielle Internetseite" ja auch eine zwar geschäftliche Website gemeint, aber keine über die ich direkt online einen Kauf abschließen oder direkt online eine Dienstleistung erwerben kann, sprich ein Webshop.

 

Das ein solcher nicht über Seiten von Groundspeak verlinkt werden darf oder sollte, ist klar und leuchtet auch jedem ein. Aber ob ich nun nur den Restaurantnamen nenne oder zusätzlich einen Link zur Website des Restaurants mit ins Listing nehme, macht keinen unterschied.

 

Ich will hier auch niemanden ärgern, aber ich denke über Probleme oder eventuelle Mängel kann man reden bzw. Meinungen austauschen. Für sowas ist ein Forum da! Und wenn aus einer solchen Diskussion eine Verbesserung entsteht hat dies schließlich für Groundspeak ja auch einen Mehrwert...

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Hallo, bereits Anfang 2008 hat damals GCKnecht bei meinem Cache den Link zum Restaurant am Parkplatz zu meinem Tradi bemängelt, da hatte ich sogar noch dazu geschrieben, dass man dort lecker Kuchen essen kann. :blink: Der Link + lecker Kuchen musste raus. Da würde ich jetzt gar keine wissenschaftliche Abhandlung drüber schreiben, einfach dein Event so listen, wie es der Reviewer möchte. Diskussionen haben wir seit Jahren darüber, aber am Ende bestimmt GS was "es" will und nur so wirds gemacht.

Edited by hustelinchen
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Hallo, bereits Anfang 2008 hat damals GCKnecht bei meinem Cache den Link zum Restaurant am Parkplatz zu meinem Tradi bemängelt, da hatte ich sogar noch dazu geschrieben, dass man dort lecker Kuchen essen kann.

Das kann ich sogar nachvollziehen, da hier in einem Tadi Werbung für ein Lokal gemacht wird/wurde. Groundspeak will natürlich verständlicherweise unterbinden, dass Geocacher als "Zielgruppe" gehandhabt werden und jedes Restaurant, jede Pommesbude, bald nen eigenen Tadi hat... So würde Geocaching.com nämlich sicherlich schnell zu einen GPS-Gestützten Restauratnverzeichnis werden.

 

Aber bei einem Event sehe ich das anders. Ein Event muss ja zwangsläufig an irgend einem Ort stattfinden. Laut Richtlinien sind Eventcaches an " kommerziellen Örtlichkeiten" durchaus möglich. Ich kann gerne auf den Link verzichten, aber was mich stört ist ein Pauschales

 

Eine Sache die aber keinesfalls geht, ist ein Link zu dem Lokal, denn der ist IMMER kommerziell (hier bietet das Lokal eine Dienstleistung und Waren an, die du erwerben kannst, somit ist das ganze Kommerziell).

Weil es in diesem Zusammenhang einfach keinen Sinn ergibt, bzw. unsinnig ist, dass ich ein Event im Restautant durchführen darf, dass Restaurant benennen darf, aber keinen Link veröffentlichen darf, weil der Reviewer die Richtlinie auf diese Art und Weise umsetzt.

 

aber am Ende bestimmt GS was "es" will und nur so wirds gemacht.

Natürlich bestimmt Groundspeak was "es" will... Aber entspricht diese Umsetzung auch dem, wie es von Groundspeak angedacht ist?

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Hey ho...

 

also, grundlegend gilt IMMER das englischsprachige Original. Die Übersetzung in das Deutsche nutzen und zitieren wir daher auch NIE.

 

Festgelegt was grundlegend ist, wurde in der Commercial Guideline. Beschreibe das Lokal, ohne gegen die Commercial Guideline zu verstoßen.

Nach unseren Vorgaben ist alleine schon die Nennung eines aktiven Unternehmens, Wohlfahrtsorganisiation, Verein oder sonstigen Zusammenschluss bereits ein Verstoß gegen die Commercial bzw. die Solicitation Guideline (http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#solicitation http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#commercialcaches). Von daher ist die Nennung und eine kurze Beschreibung (ohne zu werben) eigentlich ein Verstoß gegen die aktuellen Guidelines, der aber per durch den kleinen Satz "include basic information about the location" aufgehoben werden kann.

 

Außerdem geht es bei einem Event NIE um das Lokal, in dem das Event stattfindet: "An event is a gathering of geocachers, facilitating the social aspect of geocaching." Hier steht nirgendwo: "An Event is a gathering of geocachers dining or drinking".

 

Events sind zum Austausch von Geocachern da, wenn das Event nun mal in einer gastronomischen Einrichtung stattfindet, ist das in Ordnung, allerdings sollte das Listing diese Lokation nicht bewerben.

Welche Informationen zu meinem Veranstaltungsort grundlegend sind, entscheide bitte ICH als Event-Owner und nicht der Reviewer!

Hier liegst du leider nicht ganz richtig, das entscheidet weder der CO noch der Reviewer, das hat Groundspeak als Seitenbetreiber bereits getan, und in vielen Appeals Prozessen mehr als deutlich gemacht.

Einfache Nennung bei Unklarheiten auch Klassifizierung aber immer ohne werbende Untertöne.

 

Zu deiner Kommerziellen Webseite:

Das betrifft nicht nur Seiten, auf denen Waren direkt zum Kauf angeboten werden, oder Marketing betrieben wird. Auch eine private Homepage, auf der Bannerwerbung oder ähnliches läuft, sind davon betroffen, und würden aus allen Listings herausgenommen werden müssen.

Wir haben als Arbeitsmittel eine Aufstellung von URLs an die Hand bekommen, die von Groundspeak freigegeben bzw. gesperrt wurden (Nein, die dürfen und wollen wir nicht öffentlich machen). Außerdem haben wir "Verfahrensvorschriften" wie wir mit URLs umgehen, die nicht auf dieser Liste vermerkt sind. Allerdings werden wir diese internen Abläufe (aus hoffentlich verständlichen Gründen) nicht öffentlich machen.

 

Liebe Grüße

GerandKat

Katrin und Gerwin

Volunteer Reviewer bei Geocaching.com

 

Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.gc-reviewer.de/

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Ich verstehe vollkommen, dass Groundspeak keine (kostenlose) Werbung von Dritten will. Allerdings ist man, denke ich, hier massiv übers Ziel hinausgeschossen. Es gibt Leute, die vielleicht gerne zu einem Treffen kommen würden, aber für die die Location eine Rolle spielt. Das kann zum Beispiel die Preisgestaltung eines Restaurants sein, die Tatsache, wie kinderfreundlich es ist, was an Speisen/Getränken angeboten wird usw. Ich würde zum Beispiel aus Prinzip niemals in ein veganes Restaurant gehen. Insofern wäre die Möglichkeit, sich einfach vorher über eine Webseite zu informieren, nur im Sinne der Cacher. Klar kann man eine Suchmaschine bemühen - aber warum macht man es den Leuten unnötig schwer, wenn ein Link so einfach wäre.

 

Ich erinnere mich an die BiGaDo-Serie, eine wunderbare Idee, die die Cacher zu Biergärten führte. Das Ganze wurde dann wegen des Kommerz-Paragraphen verboten. Leidtragende waren die Cacher, die vielleicht bei einer Tour eine kleine Rast einplanen wollten.

 

Wie gesagt: Es ist völlig verständlich dass Groundspeak keine Werbecaches mag. Aber der Link zu einer Location wo ein Geocacher-Treffen stattfindet als Werbung zu bezeichnen, ist schon arg am Thema vorbei. Zwischen Schwarz und Weiß gibts halt auch Grautöne, auch wenn so etwas heutzutage (nicht nur bei Groundspeak) unerwünscht ist. Insofern fände ich es schön, wenn man im Sinne der Cacher da nicht päpstlicher wäre als der Papst. Der Vorwurf geht nicht an die Reviewer, die müssen sich an die Vorgaben halten, er geht an Groundspek.

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Es gibt Leute, die vielleicht gerne zu einem Treffen kommen würden, aber für die die Location eine Rolle spielt.

 

Diese Gruppe kann problemlos eine Suchmaschine ihrer Wahl verwenden, dort den Namen der Lokalität (der darf durchaus im Listing erwähnt werden) eingeben und wird in den allermeisten Fällen fündig werden. Tatsächlich ist das sogar die bessere Variante, da sie so nicht nur die Eigenwerbung der Lokalität finden sondern auch die Kundenmeinungen auf Bewertungsportalen.

 

Meinem Eindruck nach finden in Deutschland aber ohnehin 99% aller Events im Bereich der einfachen, bürgerlichen Küche statt, vieles sogar nur auf Imbiss-Niveau. Gehobene oder gar Spitzenküche würde ich bei einem Geocaching-Event eher nicht erwarten. Und wenn doch, dann mit einem deutlichen Hinweis im Listing darauf.

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Hallo zusammen,

 

in diesem Kontext habe ich auch eine Frage.

Und zwar habe ich mal gelesen (sorry, ich weiß leider nicht mehr wo), dass das Bereitstellen der Speisekarte des Event-Restaurants im Listing ebenfalls unerwünscht bzw. ein NoGo ist. Das fiele dann wohl unter die Rubrik "kommerziell" bzw. "Unternehmenswerbung".

Ich habe die Speisekarte abfotografiert und wollte sie als Bild ans Listing hängen, was ich dann aber doch gelassen habe.

Wie ist das Thema Speisekarte einzustufen ?

 

Danke & Gruß

 

Holger

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Wie ist das Thema Speisekarte einzustufen ?

 

Reviewermeinung: Eine normale Speisekarte im Listing wäre Werbung für das Restaurant - daher nicht erwünscht. Ausnahmen kann es geben, wenn es eine spezielle, kleine Speisekarte für das Event gibt.

 

Spielermeinung: Ein kurzer Hinweis auf die Art der Speisen (chinesische Küche, gutbürgerlich, ...) reicht vollkommen. Bei einem wirklich guten Event stehen ohnehin andere Dinge im Mittelpunkt als die Verpflegungsfrage und ein Hinweis kann ganz entfallen.

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Wenn die Speisekarte nicht auf deren Webseite steht (oder es keine Webseite hat), sollte sie eigentlich in das Listing reindürfen bzw. müssen. In Deutschland müssen Organisatoren von Veranstalltung für entsprechende Kennzeichnungen für Allergiker und Co Sorge tragen. Ich fände es schade und falsch, wenn man dann aufgrund des Verbotes die Speisekarte zu posten von GC oder Reviewerseite her blind auf das Event kommen müsste, um dann dort unter Umständen nichts essen zu können. Gerade die kleineren gut bürgerlichen haben oft ein leider sehr enges Spektrum, da gibt es je nach Allergie schonmal Leute die einfach gar nix essen können.

 

Wir saßen schon mehrfach bei Events und konnten nix essen, das ist dann auch kein wirklich gemütliches Beisammensein mehr wenn ringsum geschlemmt wird und man nur mit seinem Getränk oder bestenfalls ner Portion Pommes rumsitzt.

Auch gab es schon genug Events, wo die Owner im Vorab Essen klären wollten, weil die Küche z.B. nicht die schnellste war. Sowas finde ich vorbildlich und da sollten Auszüge aus der Speisekarte durchaus im Listing auftauchen dürfen.

 

Da sollten sich die Reviewer wirklich nochmal dransetzen und drüber nachdenken, denn das könnte sogar soweit gehen, daß ihr den Owner zwingt gegen gesetztliche Vorgaben zu agieren! Jedem seine Meinung, aber manche sind eben rechtlich falsch.

Edited by Nerre
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Wenn die Speisekarte nicht auf deren Webseite steht (oder es keine Webseite hat), sollte sie eigentlich in das Listing reindürfen bzw. müssen. In Deutschland müssen Organisatoren von Veranstalltung für entsprechende Kennzeichnungen für Allergiker und Co Sorge tragen. Ich fände es schade und falsch, wenn man dann aufgrund des Verbotes die Speisekarte zu posten von GC oder Reviewerseite her blind auf das Event kommen müsste, um dann dort unter Umständen nichts essen zu können. Gerade die kleineren gut bürgerlichen haben oft ein leider sehr enges Spektrum, da gibt es je nach Allergie schonmal Leute die einfach gar nix essen können. Wir saßen schon mehrfach bei Events und konnten nix essen, das ist dann auch kein wirklich gemütliches Beisammensein mehr wenn ringsum geschlemmt wird und man nur mit seinem Getränk oder bestenfalls ner Portion Pommes rumsitzt.Auch gab es schon genug Events, wo die Owner im Vorab Essen klären wollten, weil die Küche z.B. nicht die schnellste war. Sowas finde ich vorbildlich und da sollten Auszüge aus der Speisekarte durchaus im Listing auftauchen dürfen.Da sollten sich die Reviewer wirklich nochmal dransetzen und drüber nachdenken, denn das könnte sogar soweit gehen, daß ihr den Owner zwingt gegen gesetztliche Vorgaben zu agieren! Jedem seine Meinung, aber manche sind eben rechtlich falsch.

 

Dazu hatte sich unserer Kollege bereits geäußert:

 

Es gibt Leute, die vielleicht gerne zu einem Treffen kommen würden, aber für die die Location eine Rolle spielt.
Diese Gruppe kann problemlos eine Suchmaschine ihrer Wahl verwenden, dort den Namen der Lokalität (der darf durchaus im Listing erwähnt werden) eingeben und wird in den allermeisten Fällen fündig werden. Tatsächlich ist das sogar die bessere Variante, da sie so nicht nur die Eigenwerbung der Lokalität finden sondern auch die Kundenmeinungen auf Bewertungsportalen.Meinem Eindruck nach finden in Deutschland aber ohnehin 99% aller Events im Bereich der einfachen, bürgerlichen Küche statt, vieles sogar nur auf Imbiss-Niveau. Gehobene oder gar Spitzenküche würde ich bei einem Geocaching-Event eher nicht erwarten. Und wenn doch, dann mit einem deutlichen Hinweis im Listing darauf.

 

Notfalls, sofern diese Infos nicht online abrufbar sein sollten, kann man ja auch den Eventowner kontaktieren und schon solche Sachen im Vorwege abklären.

 

Liebe Grüße

GerandKat

Katrin und Gerwin

Volunteer Reviewer bei Geocaching.com

 

Tipps & Tricks gibt es auf den Info-Seiten der deutschsprachigen Reviewer: http://www.gc-reviewer.de/

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Wenn man das Event nicht mit groß Vorlauf einplant, reicht das aber oft zeitlich nicht mehr. :/

 

Ich finde es einfach blöd wenn man wegen einer übertriebenen juritischen Absicherungsklausel zu Mehraufwand gezwungen wird. Das ist schon fast diskriminierend.

Edited by Nerre
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Hallo Nerre,

warum geht denn jemand auf ein Event? Um sich den Bauch voll zu schlagen und ein paar Bier zu trinken? Dazu bedarf es doch keines Events, da kann man doch einfach in seine Lieblingskneipe gehen und lecker speisen, da bekommt man genau das was man will.

 

Ich gehe auf ein Event um andere Leute zu treffen und mich gemütlich zu unterhalten. Mir ist es dabei völlig egal wo die Eventlocation ist oder ob es dort etwas zu futtern gibt. Wenn es passt, super, ansonsten bleibt es eben beim klönen.

 

Du schreibst: "Ich fände es schade und falsch, wenn man dann aufgrund des Verbotes die Speisekarte zu posten von GC oder Reviewerseite her blind auf das Event kommen müsste, um dann dort unter Umständen nichts essen zu können."

Wenn du im Vorhinein weißt dass du dort nichts auf der Speisekarte findest das dir passt, was dann? Kommst du deshalb nicht? Und wieso blind? Jedes Event wird doch mit 14 Tage Vorlauf gepublished, ist das nicht genug Zeit sich zu erkundigen was das für eine Location ist?

 

So long, bis zum nächsten Event,

Mausebiber

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Nach deiner Logik dürftest du auch nie auf einem Mega-Event was kaufen (weil man ja hingeht um Leute zu treffen und sich zu unterhalten). Das ist Quatsch. Nur weil etwas nicht das Primärziel ist, muss man es nicht zwanghaft für nichtig erklären.

 

Es gibt auch Events, die pauschal was kosten für's Essen. Was dann? Darf dann das Buffett gepostet werden? Manche Events dauern auch länger, da will man schon im Vorhinein wissen ob man vorher was essen und sich vielleicht noch was einpacken muss, oder nicht.

 

Sorry, finde ich alles ziemlich dämlich und unnötig.

Alles nur aus der uramerikanischen Angst, daß man ja verklagt werden könnte, die immer mehr auch in Deutschland Einzug hält.

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Meinem Eindruck nach finden in Deutschland aber ohnehin 99% aller Events im Bereich der einfachen, bürgerlichen Küche statt, vieles sogar nur auf Imbiss-Niveau. Gehobene oder gar Spitzenküche würde ich bei einem Geocaching-Event eher nicht erwarten.

 

Ich habe nirgends etwas von Spitzenkueche gelesen, daher gehen meines Erachtens auch Verweise aus Bewertungen im Internet am Thema vorbei.

Jemand, der bestimmte Nahrungsmittel nicht vertraegt, hat wenig von der Angabe buergerliche Kueche. So eine Aussage ist typisch fuer jemanden, der vermutlich wenig Einschraenkungen hat in bezug auf die Vertraeglichkeit. Persoenliche Praeferenzen sind dann ja wieder was anderes, weniger Zwingendes.

 

Ich kann in den Guidelines keinen Passus erkennen, der verhindern wuerde Angaben zur Speisekarte in einem Log zu posten oder notfalls eben als Bild zu einem Trackable der in den Event eingeloggt wird.

 

Natuerlich kann jeder einzelne Eventinteressent selbst nachfragen betreff Speisen- und Getraenkeangebot aber weder beim Eventort noch beim Veranstalter wird das auf sonderliche Freude stossen wenn immer wieder dasselbe gefragt wird.

 

Klar ist Essen und Trinken nicht das Wichtigste an einem Event, aber wenn ich zB von einer 3 stuendigen Wanderung im Kalten komme und dann keinen warmen Tee bekommen kann sondern nur kalte Getraenke und Kaffee, dann wuerde ich ein solches Event gar nicht aufsuchen an dem Tag.

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Es sollte für einen Geocacher kein Problem sein, die Speisekarte auch ohne Link zu finden. Suchmaschinen sind dabei sehr hilfreich.

 

Wenn die Speisekarte im Internet angeboten wird, dann natuerlich, aber das ist eben oft nicht der Fall.

Ansonsten laeuft es auf Vorabbesuche der Oertlichkeit oder Telefonate durch jeden einzelnen hinaus, der die Information haben moechte.

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Nun, ich finde das mit dem verbotenen Restaurant-Link ja auch ein wenig overdosed.

 

Andererseits ist es für den Owner ja jetzt wirklich nicht schwer, einigermaßen sinnvolle Angaben zur Location zu machen. Nennt man "informatives Listing". Das ist nicht unbedingt ein Riesen Aufwand, reinzuschreiben: Das ist die und die Hütte, da gehts so und so ab, wir sitzen im Freien, Hunde dürfen nicht mit rein, der Wirt hat gebeten, um die Ecke zu parken und zu Essen gibts tendenziell türkisch usw usw....

 

Und da gehört eben heutzutage bzgl. des Essens auch dazu, daß man ne Aussage über vegetarisch macht. Ob das bis zu Vegan oder Lackdosenintoleranz treiben muß, darüber kann man streiten bzw. als Nichtbetroffener ist man da evtl. auch nicht kundig. Wenn mans aber von Wirt erfahren kann - warum nicht reinschreiben?

 

Manchmal versteh ich diese "Sprachlosigkeit" im Listing nicht ganz - nicht nur beim Event.

 

Gruß Zappo

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.. als ginge es den meisten am Arsch vorbei, nach dem Motto "Solang es micht nicht betrifft"

Es betrifft mich, da ich doch ab und zu ein Event besuche, aber dieses "Problem" ist derart an den Haaren herbei gezogen dass ich mich wirklich nur wundern kann.

 

Der eine hat Probleme weil er nach einer kalten Wanderung heißen Tee will, der andere geht nicht in Lokale wo vegan gegessen wird. Ich frage mich echt, wie ihr das Alter erreicht habt das ihr habt? Entweder man hat Lust ein paar Leute zu treffen oder nicht, entweder man geht auf ein Event oder nicht.

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.. als ginge es den meisten am Arsch vorbei, nach dem Motto "Solang es micht nicht betrifft"

Es betrifft mich, da ich doch ab und zu ein Event besuche, aber dieses "Problem" ist derart an den Haaren herbei gezogen dass ich mich wirklich nur wundern kann.

 

Ich denke nicht, dass mit betrifft gemeint war, ob man Events besucht, sondern ob man groesseren Einschraenkungen unterworfen ist in bezug darauf was man zu sich nehmen darf.

 

Aus gutem Grund wird nun verlangt, dass Speisekarten eine Auszeichnung von "allergenen" Zutaten enthalten muessen - daher enthalten diese einen Informationsgehalt der ueber allgemeine Aussagen wie gutbuergerliche Kueche, tuerkisches Restaurant etc deutlich hinausgehen.

 

 

Der eine hat Probleme weil er nach einer kalten Wanderung heißen Tee will, der andere geht nicht in Lokale wo vegan gegessen wird. Ich frage mich echt, wie ihr das Alter erreicht habt das ihr habt? Entweder man hat Lust ein paar Leute zu treffen oder nicht, entweder man geht auf ein Event oder nicht.

 

Offenbar triffst Du Deine Entscheidungen eindimensional - nicht jeder muss das so halten. Es gibt schlussendlich nicht nur eine einzige Moeglichkeit im Leben Leute zu treffen, und ob man Lust hat andere zu treffen ist nicht das einzige Entscheidungskriterium, das eine Rolle spielen kann.

 

Findest Du es zB nicht verstaendlich, dass jemand, der nach einem langen Arbeitstag direkt zu einem Event geht, und vorher keine Chance hatte was zu essen, dann nicht hungrig bei einem Event sitzen moechte sondern sich eben ein Event aussucht auf dem etwas angeboten wird, das er/sie zu sich nehmen darf?

 

Es reicht heute bei weitem nicht mehr aus, eine vegetarische Alternative zu haben, um allen etwas anbieten zu koennen, das fuer sie bekoemmlich ist.

 

Ich schrieb nirgends, dass ich ein Problem habe, wenn ich nach einem Aufenthalt im Kalten einen Tee moechte, sondern habe dies als Beispiel angefuehrt fuer etwas das meine Entscheidung ob ich ein Event besuche oder nicht beeinflussen kann. Es gibt mittlerweile genug Events, man muss sich nicht auf ein spezielles kaprizieren wenn dort die Bedingungen fuer das eigene Wohlfuehlen nicht erfuellt sind.

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.. und ob man Lust hat andere zu treffen ist nicht das einzige Entscheidungskriterium, das eine Rolle spielen kann.

Ich sehe mir an wer sich angemeldet hat, und wenn da Leute dabei sind die mir wichtig sind gehe ich hin. Ach fast vergessen, natürlich gibt es auch bei mir noch weitere Entscheidungskriterien, z.B. ob ich an dem Termin Zeit habe.

... direkt zu einem Event geht, und vorher keine Chance hatte was zu essen, dann nicht hungrig bei einem Event sitzen moechte sondern sich eben ein Event aussucht auf dem etwas angeboten wird, das er/sie zu sich nehmen darf?

Muss man das so verstehen, dass du den ganzen Tag im Büro sitzt und nichts zu Essen bekommst? Wenn das so wichtig ist, dann ist es doch wirklich eine Sache von wenigen Minuten sich über die Eventlocation zu informieren. Was machst du denn, wenn eben dieses Event nicht in einem Lokal stattfindet sondern in einer Hütte, dann gehst du nicht hin weil du hungrig bist?

Ich schrieb nirgends, dass ich ein Problem habe, wenn ich nach einem Aufenthalt im Kalten einen Tee moechte, sondern habe dies als Beispiel angefuehrt fuer etwas das meine Entscheidung ob ich ein Event besuche oder nicht beeinflussen kann.

Genau das verstehe ich nicht. Wenn mir nach einer langen Wanderung ein heißer Tee wichtig ist, dann hätte ich eine Thermoskanne mit heißem Tee im Kofferraum, denn nicht nach jeder langen Wanderung steht am Ende ein Event.

 

Gruß, MB

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Muss man das so verstehen, dass du den ganzen Tag im Büro sitzt und nichts zu Essen bekommst?

 

Es gibt nicht nur mich auf der Welt und es gibt Berufe wo zwischendrin Essen oftmals nicht moeglich ist.

 

Wenn das so wichtig ist, dann ist es doch wirklich eine Sache von wenigen Minuten sich über die Eventlocation zu informieren.

 

Ich schrieb ja schon, dass sich jeder einzelne selbst informieren kann - die Sinnhaftigkeit und Effizienz davon wage ich aber eben anzuzweifeln.

 

Was machst du denn, wenn eben dieses Event nicht in einem Lokal stattfindet sondern in einer Hütte, dann gehst du nicht hin weil du hungrig bist?

 

Wenn das Event an einem Ort stattfindet, der keine Verpflegung anbietet, ist jedoch davon auszugehen, dass es in Ordnung ist selbst Mitgebrachtes zu sich zu nehmen.

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Es gibt nicht nur mich auf der Welt und es gibt Berufe wo zwischendrin Essen oftmals nicht moeglich ist.

http://www.sozialministerium.at/site/Arbeit/Arbeitsschutz/

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitszeit/Arbeitszeit/arbeitszeit_030.htm

 

.. dass es in Ordnung ist selbst Mitgebrachtes zu sich zu nehmen.

Das kannst du doch in jedem Fall, und wenn du das nicht in der Kneipe essen willst, dann halt auf dem Weg dorthin.

 

So, hier ist Ende für mich. Mich konnten die Argumente nicht überzeugen dass unbedingt ein Link zum Lokal oder zur Speisekarte ins Listing muss. So wie hier Zeit gefunden wird auf alles zeitnah zu antworten, genau so schnell hat man auch eine Info zum Lokal im Netz gefunden, oder man liest einfach das Listing zum Event. Der Owner darf eine Speisekarte die es speziell zum Event gibt im Listing veröffentlichen, alles kein Problem.

 

Gruß, MB

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Mich konnten die Argumente nicht überzeugen dass unbedingt ein Link zum Lokal oder zur Speisekarte ins Listing muss.

 

Nichts ist muss und Cachen sowieso nicht. Es ist aber weit ueber das Ziel hinausgeschossen die Veroeffentlichung von Dingen wie Speisekarten kategorisch zu verbieten.

 

So wie hier Zeit gefunden wird auf alles zeitnah zu antworten, genau so schnell hat man auch eine Info zum Lokal im Netz gefunden, oder man liest einfach das Listing zum Event.

 

Ich schrieb schon, dass viele Lokale die Speisekarte nicht im Internet anbieten und das telefonisch mehrfach abzufragen inklusive aller Allergenangaben scheint mir unsinnig.

 

Der Owner darf eine Speisekarte die es speziell zum Event gibt im Listing veröffentlichen, alles kein Problem.

 

Wenn es um Angebote fuer Leute mit speziellen Einschraenkungen geht, ist es natuerlich sehr sinnvoll eine Karte mit ein paar Einzelgerichten

zu posten. Das ist ein fuer diesen Zweck voellig unbrauchbares Zugestaendnis der deutschen Reviewer die im uebrigen bei diesen Dingen strenger sind als Reviewer in vielen anderen Laendern.

 

Tricksen kann man natuerlich immer (zB mit einem Trackable in dessen Beschreibung man die Speisekarte postet) aber schade dass es man zu so unsinnigen Methoden greifen muss wenn man sinnvolle Informationen zur Verfuegung stellen moechte. Natuerlich geht es auch ohne diese, aber das ist ja nicht das Thema. Auch additional waypoints zum Download sind nicht notwendig, es gibt sie aber.

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Moin,

was für eine wilde Diskussion :lol: .

Aus unseren unmaßgeblichen Erfahrungen heraus ist es nicht gewünscht, eine direkte Verlinkung ins Listing zu legen.

Wir haben bisher den Namen immer genannt und die Internetadresse rein geschrieben ohne es als Link zu basteln.

Hat die Lokalität keinen aktuellen Internetauftritt, dann macht es Sinn, auf das Angebot hinzuweisen.

Gruß

black-tomcat

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was für eine wilde Diskussion :lol: .

 

Ja... tatsächlich eine wilde Diskussion :D

 

Klar, würde es auch reichen, wenn in einem Listing einfach nur steht "Wir treffen uns am xx.xx.xx zwischen xx.xx und xx.xx im "Gasthaus zum ausgeschlachteten Eber" "!

Nicht mehr und nicht weniger....

 

Der Vegetarier wird genau so in der Lage sein, mit Hilfe einer Suchmaschine herauszufinden ob er dort was essbares für sich findet, wie der Typ ohne Beine herausfinden wird, ob es Ihm mit seinem Rollstuhl überhaupt möglich ist, am Event teilzunehmen... Das schaffen die auch ohne Link, keine Frage...

 

Aber... Es gibt auch Owner, die sich beim Listing vielleicht etwas mehr Mühe geben und einfach die ein oder andere Information mit rein schreiben... Genau so wie es Owner gibt, die aufwändige Caches basteln, anstatt nur eine Filmdose unter 'nen Stein zu legen.

Warum machen die das? Damit diejenigen die suchen Spaß dran haben... ;)

 

Mein Re­sü­mee:

Ich werde weder damit anfangen Filmdosen unter Steinen verstecken, noch werde ich jemals Event-Listings online stellen, die nur aus einem trostlosen Satz bestehen - Reviewermeinung hin oder her ;)

 

Und zum Schluss mit einem Schmunzeln:

Wenn ich die Website nur benenne, ohne sie zu verlinken, ist das also okay?

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Und wenn man den Lokalnamen, den man ja scheinbar angeben darf, mit dem Kommentar versieht "Für die Allergiker: Speisekarte des Lokals gibt es online auf deren Webseite" oder eben "Für die Allergiker: Speisekarte bzw. Webseite des Lokals gibt es leider nicht online"? Zumindest das muss eigentlich drin sein, wenn schon der Link verboten ist.

 

Nochmal in kurz: Mir geht es nicht drum daß es im Listing drin sein MUSS, sondern daß es derzeit nicht drin sein DARF!

 

Sovieles wird verboten weil die GC-Führung ganz amerikan-style Angst vor Klagen hat, da wundert es mich daß andererseits gesetztliche Vorgaben der EU so mit Füßen getreten und ignoriert werden.

 

Bei manchen hier liest es sich als gingen es um Stammtischweisheiten und persöhnliche Meinungen, nicht um Gesetze.

Die Kennzeichnungspflicht ist beim Veranstallter, nicht nur beim Veranstalltungsortbetreiber, also ist es eigentlich Pflicht. Selbst informieren ist kein Problem, aber ich wüßte z.B. gerne ob es überhaupt möglich ist. Stell dir das mal bei ner Großveranstalltung vor wo dann nicht vielleicht 2-3 vorher fragen, sondern viele mehr. Irgendwann platzt doch dem Wirt der Kragen.

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