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"Magneto" GC1BTHE in Hamburg


chthomko

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Dieser Cache kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für andere darstellen. Folgendes ist am 30.12.2013 passiert: Ein Radfahrer, der morgens gegen 05:00 auf dem Heimweg von der Arbeit im Hafen die Brücke im Bereich des Cache passieren wollte, kam zu Fall infolge eines über den Fahrrad- und Fußweg gespannten und nicht gekennzeichneten Drahtseils, mit dem sich ein Cacher gesichert hatte bei dem Versuch, sich abzuseilen, um an den Cache zu gelangen. Der Radfahrer wurde schwer verletzt: Schlüsselbeinbruch und mehrere Rippenbrüche. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Cacher sind bekannt. Sie erwarten Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und schwerer Körperverletzung. Zivilrechtlich kommen erhebliche Ansprüche auf sie zu: Schmerzensgeldforderungen des Betroffenen, Rückforderungen der Versicherungen und der Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt Rückforderung des Arbeitgebers für die während des Arbeitsausfalls laufende Lohnfortzahlung (bei Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dann anschließend noch die entsprechenden Forderungen der Krankenkasse, die ab der 7. Woche das Krankentagegeld zahlt). Die gesamten Forderungen dürften sich auf einige Tausend Euro belaufen - vorausgesetzt, es kommt nicht zu bleibenden Schäden, dann würde die Berufsgenossenschaft mit wesentlich höheren Regreßforderungen auf die Unfallverursacher zukommen: Da es sich hier um einen Wegeunfall handelt, ist die Berufsgenossenschaft ggf. zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente verpflichtet, und das findet man dort überhaupt nicht lustig.

 

Als Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens darf ich versichern, dass wir unsere Forderungen bis auf den letzten Cent einklagen werden und im Übrigen unseren Mitarbeiter nach Kräften dabei unterstützen, auch seine eigenen Forderungen in voller Höhe durchzusetzen.

 

Ich rege an, diesen Cache schnellstens zu entfernen. Sollte er auch in einer Woche noch hier gelistet sein, werden wir die Angelegenheit der Polizei übergeben, die dann dafür sorgt, dass dieser Blödsinn schnellstens beendet wird. Ich habe nichts gegen Geocaching, ich finde das interessant und habe selbst schon den einen oder anderen Cache gehoben, aber das hier geht eindeutig zu weit.

 

Da ich selber kein Premium Member bin, der Cache aber nur für Premium Member sichtbar wird, bitte ich den einen oder anderen Cacher, der selber Premium Member ist, das hier vielleicht auf der Seite des Caches zu posten.

 

Gruß

 

chthomko

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Hallo nach Hamburg,

 

ich habe diesen Forenbeitrag per Log bei dem betroffenen Cache verlinkt.

Was du mit deinem reißerischen Beitrag hier erreichen willst, weiß ich übrigens nicht. Natürlich war mein erster (und zweiter, dritter...) Gedanke "Wie blöd muss man sein?", als ich gelesen habe, dass die Cacher ihr Seil (sicher kein Drahtseil, wie du schreibst) über den Radweg spannen. Das ist einfach unverantwortlich, anders kann man das nicht nennen.

 

Warum du hier mit Zahlen um dich wirfst, sehe ich nicht -- das macht die Sache nicht schlimmer oder weniger schlimm, als sie ist. Für mich liest sich dein Beitrag dadurch eher so, als wäre die ganze finanzielle Geschichte deutlich schlimmer anzusiedeln als der Personenschaden. Ich hoffe sehr für dich, dass ich mich irre. Übrigens gibt es für solche Fälle auch Haftpflichtversicherungen, aber das ist ein anderes Thema.

Warum du die Entfernung des Caches (des "Blödsinns") forderst, sehe ich auch nicht. Der Cacheowner (den du auch in die Sache hineinziehen und mit verantwortlich machen willst, so wie ich das deute!?) und der Cache können nichts dafür, dass die Cacher so blöd waren, wie sie waren. Den Cache wird man machen können, ohne andere zu gefährden. Willst du alles verbieten, bei dem man andere gefährdet, wenn man völligen Blödsinn macht? Ich glaube, das ist bei fast allem möglich...

 

Aber wie oben geschrieben, deinen Beitrag habe ich wie gewünscht im Cache-Listing per Log verlinkt. Dem Gestürzten wünsche ich alles Gute, auf dass er seine Verletzungen erfolgreich auskurieren möge. Dir wünsche ich, dass du lernst, in solchen Fällen weniger auf das Geld zu schauen; darum kann man sich später immer noch kümmern, aber die Genesung des Verletzten sollte absolute Priorität haben.

 

Gruß zurück

Jochen

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Dieser Cache kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für andere darstellen. Folgendes ist am 30.12.2013 passiert: Ein Radfahrer, der morgens gegen 05:00 auf dem Heimweg von der Arbeit im Hafen die Brücke im Bereich des Cache passieren wollte, kam zu Fall infolge eines über den Fahrrad- und Fußweg gespannten und nicht gekennzeichneten Drahtseils, mit dem sich ein Cacher gesichert hatte bei dem Versuch, sich abzuseilen, um an den Cache zu gelangen. Der Radfahrer wurde schwer verletzt: Schlüsselbeinbruch und mehrere Rippenbrüche. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Cacher sind bekannt. Sie erwarten Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und schwerer Körperverletzung. Zivilrechtlich kommen erhebliche Ansprüche auf sie zu: Schmerzensgeldforderungen des Betroffenen, Rückforderungen der Versicherungen und der Berufsgenossenschaft und nicht zuletzt Rückforderung des Arbeitgebers für die während des Arbeitsausfalls laufende Lohnfortzahlung (bei Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dann anschließend noch die entsprechenden Forderungen der Krankenkasse, die ab der 7. Woche das Krankentagegeld zahlt). Die gesamten Forderungen dürften sich auf einige Tausend Euro belaufen - vorausgesetzt, es kommt nicht zu bleibenden Schäden, dann würde die Berufsgenossenschaft mit wesentlich höheren Regreßforderungen auf die Unfallverursacher zukommen: Da es sich hier um einen Wegeunfall handelt, ist die Berufsgenossenschaft ggf. zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente verpflichtet, und das findet man dort überhaupt nicht lustig.

 

Als Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens darf ich versichern, dass wir unsere Forderungen bis auf den letzten Cent einklagen werden und im Übrigen unseren Mitarbeiter nach Kräften dabei unterstützen, auch seine eigenen Forderungen in voller Höhe durchzusetzen.

 

Ich rege an, diesen Cache schnellstens zu entfernen. Sollte er auch in einer Woche noch hier gelistet sein, werden wir die Angelegenheit der Polizei übergeben, die dann dafür sorgt, dass dieser Blödsinn schnellstens beendet wird. Ich habe nichts gegen Geocaching, ich finde das interessant und habe selbst schon den einen oder anderen Cache gehoben, aber das hier geht eindeutig zu weit.

 

Da ich selber kein Premium Member bin, der Cache aber nur für Premium Member sichtbar wird, bitte ich den einen oder anderen Cacher, der selber Premium Member ist, das hier vielleicht auf der Seite des Caches zu posten.

 

Gruß

 

chthomko

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Der Cache wurde jetzt durch Groundspeak archiviert. Eine Rückmeldung des Owners hier fände ich gut (sein Beitrag oben scheint sinnlos!?), ein weiterer Beitrag des Themenstarters fände ich auch gut -- warum postet man und schreibt danach nichts mehr dazu!? Irgendwie erweckt das in mir immer einen schlechten Eindruck: Gab es diesen Unfall wirklich oder war es nur ein Trollversuch gegen den Cache!?

Ich habe den Cache auf der Watchlist und bin gespannt, ob es noch weitere Details zu Unfall und/oder Archivierung gibt.

 

Herzliche Grüße

Jochen

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Der Cache wurde jetzt durch Groundspeak archiviert. Eine Rückmeldung des Owners hier fände ich gut (sein Beitrag oben scheint sinnlos!?), ein weiterer Beitrag des Themenstarters fände ich auch gut -- warum postet man und schreibt danach nichts mehr dazu!? Irgendwie erweckt das in mir immer einen schlechten Eindruck: Gab es diesen Unfall wirklich oder war es nur ein Trollversuch gegen den Cache!?

Ich habe den Cache auf der Watchlist und bin gespannt, ob es noch weitere Details zu Unfall und/oder Archivierung gibt.

 

Herzliche Grüße

Jochen

 

Kurz stichwortartig:

 

- Der Unfall IST passiert. Kein Fake.

 

- Ownerbeitrag: Quasi eine unveränderliche Kopie des ersten Eintrags zum Zeitpunkt X, sollte dieser überarbeitet/geändert werden (meine Vermutung)

 

- Mein Statement: Personenschäden sind immer bedauerlich. Ich wünsche dem Verunfallten alles Gute für die Genesung. Alles andere obliegt den Betroffenen und Zuständigen - nicht der Community. Allen anderen etwas mehr Umsicht beim Cachen mit der Situation vor Ort und geht mit gesundem Menschenverstand an die Dinge, wie auch sonst ohne Geocaching (Fahre ja auch nicht Leute mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone an etc.). Der Cache kann nichts dafür - der hat jahrelang funktioniert. Und wenn man ihn bei Hochwasser mit Boot oder Hilfsmittel macht. Der Weg ist eben nicht vorgegeben. Ich hoffe dass sich nun alles etwas mehr beruhigt. Alles andere wäre nicht hilfreich.

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Wenn der Unfall von der Polizei aufgenohmen wurde, dann hat die Polizei mit Groundspeak Kontakt aufgenohmen und der Cache wird archiviert.

 

Wie kommst Du denn da drauf? Die Polizei ermittelt und sorgt dafür, dass relevante Tatumstände für die spätere rechtliche Würdigung erfasst werden.

 

Sie könnte dazu tatsächlich Kontakt mit Groundspeak aufnehmen, da diese Infos z.B. zur Identität der Beteiligten (Cacher/Owner) liefern können. Sie könnte auch den Cache als Beweisstück beschlagnahmen. Ansonsten wird sie nichts weiter tun, um hier irgendwie Einfluss bezüglich Deaktivierung des Cachelistings zu nehmen - Gefahr im Verzug ist ja nicht gegeben, das geht sie dann gar nichts an, was auf irgendeiner Webseite steht.

 

Die (Schutz-/Kriminal-)Polizei ist da ausser für die Abgabe einer eventuellen Anzeige der falsche Adressat. Einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, mit dem Groundspeak gezwungen wird, das Listing zu archivieren, wäre im Bereich des möglichen, aber unwahrscheinlich, da der unmittelbare (!) Zusammenhang zum Unfall schwer nachzuweisen sein wird. Unmittelbar war ja wohl vorrangig das ungesichert gespannte Seil.

 

Der Eigentümer der Brücke könnte eine dauerhafte Entfernung direkt bewirken, wenn es durch das Hausrecht gedeckt ist.

 

Allerdings praktiziert Groundspeak aus Imagegründen einen sehr vorauseilenden Gehorsam.

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Wenn der Unfall von der Polizei aufgenohmen wurde, dann hat die Polizei mit Groundspeak Kontakt aufgenohmen und der Cache wird archiviert.

 

Wie kommst Du denn da drauf? Die Polizei ermittelt und sorgt dafür, dass relevante Tatumstände für die spätere rechtliche Würdigung erfasst werden.

 

Sie könnte dazu tatsächlich Kontakt mit Groundspeak aufnehmen, da diese Infos z.B. zur Identität der Beteiligten (Cacher/Owner) liefern können. Sie könnte auch den Cache als Beweisstück beschlagnahmen. Ansonsten wird sie nichts weiter tun, um hier irgendwie Einfluss bezüglich Deaktivierung des Cachelistings zu nehmen - Gefahr im Verzug ist ja nicht gegeben, das geht sie dann gar nichts an, was auf irgendeiner Webseite steht.

 

Die (Schutz-/Kriminal-)Polizei ist da ausser für die Abgabe einer eventuellen Anzeige der falsche Adressat. Einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, mit dem Groundspeak gezwungen wird, das Listing zu archivieren, wäre im Bereich des möglichen, aber unwahrscheinlich, da der unmittelbare (!) Zusammenhang zum Unfall schwer nachzuweisen sein wird. Unmittelbar war ja wohl vorrangig das ungesichert gespannte Seil.

 

Der Eigentümer der Brücke könnte eine dauerhafte Entfernung direkt bewirken, wenn es durch das Hausrecht gedeckt ist.

 

Allerdings praktiziert Groundspeak aus Imagegründen einen sehr vorauseilenden Gehorsam.

 

Nochmals zur Klarstellung:

 

1. Der Unfall ist tatsächlich so wie von mir beschrieben passiert.

 

2. Natürlich wünschen wir als Unternehmen unserem Mitarbeiter alles Gute und eine schnelle Genesung, aber das haben wir längst direkt getan. Dazu brauchen wir kein Geocaching-Forum.

 

3. Nachdem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümer der Brücke ist, werde ich nunmehr die HPA auffordern, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Entfernung dieses Caches zu veranlassen bzw. ggf. selber vorzunehmen, nachdem der Cache bei Eingabe des Codes bei geocaching.com immer noch angezeigt wird.

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3. Nachdem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümer der Brücke ist, werde ich nunmehr die HPA auffordern, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Entfernung dieses Caches zu veranlassen bzw. ggf. selber vorzunehmen, nachdem der Cache bei Eingabe des Codes bei geocaching.com immer noch angezeigt wird.

Wie oben bereits erwähnt, wurde der Cache bereits archiviert - falls Du nicht verstehen solltest, was das bedeutet: http://www.cachewiki.de/wiki/Archivierung . Du musst Dich also nicht weiter aufplustern, es ist alles in Ordnung.

Edited by Lizard!
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Hier möchte ich auch noch ein paar Fundstellen (Text, nicht Cache-Fundstellen!) z.Kts. geben, auf die ich bei einer Recherche interessehalber gestossen bin:

 

Der Cacheowner (den du auch in die Sache hineinziehen und mit verantwortlich machen willst, so wie ich das deute!?) und der Cache können nichts dafür, dass die Cacher so blöd waren, wie sie waren. Den Cache wird man machen können, ohne andere zu gefährden. Willst du alles verbieten, bei dem man andere gefährdet, wenn man völligen Blödsinn macht? Ich glaube, das ist bei fast allem möglich...

 

In NuR (2011) S. 533 f. ist ein Aufsatz über zivilrechtliche Probleme des Geocachings erschienen. Unter 4. wird dort auf Verkehrssicherungspflichten des Cacheowners eingegangen. Schlussfolgerung der Autoren: Der Cacheowner ist verpflichtet, den Cache an einen Ort zu legen, der keine für die Suchenden unvorhersehbaren(!) Gefahren birgt. Weiter muss er in der Beschreibung einen Schwierigkeitsgrad angeben und Hinweise zur sicheren Bergung zu machen, dann genügt er seiner Verkehrssicherungspflicht.

 

3. Nachdem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümer der Brücke ist, werde ich nunmehr die HPA auffordern, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Entfernung dieses Caches zu veranlassen bzw. ggf. selber vorzunehmen, nachdem der Cache bei Eingabe des Codes bei geocaching.com immer noch angezeigt wird.

 

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 4. 3. 2013 - 5 S 61/12 einen Jäger, der einen Geocache entfernt hat, zu einem Schadenersatz von 1114,84 Euro an den Geocacheowner verurteilt. Das Urteil und ein Kommentar sind in K&R (2013), S. 636 f. veröffentlicht. So ganz ohne weiteres kann also auch der Brückeneigentümer nicht den Cache entfernen, sondern muss dem Owner zumindest die Gelegenheit zur sachgerechten Bergung geben.

 

mfg

Mati

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Genug Zeit um seine Dose zu entfernen, hat der Owner gehabt. Immerhin ist seit dem Unfall fast ein Monat vergangen.

Außerdem gehe ich davon aus, daß es keine Probleme gibt, wenn die Dose verwahrt wird und der Owner sie abholen kann.

Handelt es sich hier auch um eine hochwertige Dose, wie sie es bei der Dose im Wald gewesen sein soll?

 

Und wieso werden eigentlich Brückencaches freigegeben? Die Guidelines lassen das nicht zu.

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Hallo,

 

der Cache ist doch schon "weg" -- im Archiv, aus, Ende; hast du die anderen Beiträge gelesen? Lizard hat dir schon genau das geschrieben.

Wer nicht will, dass ein Cache auf seinem Privatgrund liegt (in diesem Fall die HPA), wendet sich üblicherweise an den Owner und wenn der nicht reagiert an Groundspeak, die dann zügig handeln; wenn nicht wie hier schon geschehen. Den Cache einfach wegzunehmen, wie es gerade von dir angestiftet wurde, ist Diebstahl.

 

Ich kann nicht verstehen, warum du nicht zufrieden bist damit, dass schon alles von Groundspeak-Seite beendet wurde. Aus und vorbei ist dir nicht genug? Ich kann verstehen, dass einen eine solche Geschichte in Rage versetzt, aber sich jetzt der Anstiftung zu Diebstahl schuldig zu machen, ist auch keine gute Lösung. Auch wenn ich vermute, dass der Cache-Owner deswegen nicht so eine Hexenjagd wie du veranstalten wird, wie du es machst -- zum Thema "Diebstahl" ist oben übrigens auch ein Link...

 

Und jetzt noch einmal langsam zum Mitschreiben: Der Cache ist im Archiv, weg, fort, finito -- und mit der Eingabe des GC-Codes wird man den als archivierten Cache immer finden. Einer der letzten Beiträge wird dann meine Note sein, die auf dieses Thema verweist und Cacher zum Nachdenken anregt -- ist das wirklich so schlecht?

 

Gruß

Jochen

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Warum sollte es Diebstahl sein, wenn die Dose entfernt wird, sofern sie verwahrt und dem Eigentümer auf Anfrage zurückgegeben wird? Wo ist die Zueignungsabsicht?

 

Das erwähnte Urteil paßt nicht zu diesem Fall. IIRC ging es dort nicht um Diebstahl sondern um den nicht korrekten Umgang mit einer Fundsache. Die hat man entweder liegenzulassen oder ins Fundbüro zu bringen aber nicht irgendwohin zu stellen.

 

Wenn jemand vor meiner Garage parkt, darf ich sein Auto entfernen lassen. Ich darf es aber nicht behalten und nicht "beseitigen". Es reicht, wenn ihm mitgeteilt wird, wo er es nach Bezahlung der entstandenen Kosten abholen kann.

 

Wenn das meine Dose wäre und ich sie ohne Genehmigung an fremden Eigentum befestigt hätte wäre ich froh, wenn sie nur entfernt und ggf. entsorgt wird und das keine weiteren Folgen wie eine Rechnung über die Beseitigungskosten oder eine Anzeige hätte.

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Warum sollte es Diebstahl sein, wenn die Dose entfernt wird, sofern sie verwahrt und dem Eigentümer auf Anfrage zurückgegeben wird? Wo ist die Zueignungsabsicht?

 

Das erwähnte Urteil paßt nicht zu diesem Fall. IIRC ging es dort nicht um Diebstahl sondern um den nicht korrekten Umgang mit einer Fundsache. Die hat man entweder liegenzulassen oder ins Fundbüro zu bringen aber nicht irgendwohin zu stellen.

 

Ich hatte die rechtlichen Fundstellen nicht mit dem Anspruch angegeben, dass diese völlig auf den vorliegenden Fall passen. Ich wollte nur Hinweise geben, falls sich jemand etwas tiefer in die rechtliche Matiere einarbeiten will.

 

Im konkreten Fall ging es auch nicht um Diebstahl, sondern um die unsachgemäße Aufbewahrung nach § 966 Abs. 1 BGB. Danach ist der Finder einer Sache zu deren Aufbewahrung verpflichtet. Der Jäger hätte also den Cache gemäß § 966 BGB verwahren oder beim Fundbüro abgeben müssen.

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