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"Geheim" oder öffentlich cachen?


ebnater

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Eigentlich bin ich bislang davon ausgegangen, dass beim Cachen - wie auch auf Wikipedia zu lesen - gilt: "Außerdem gilt der Grundsatz, Cache-Verstecke geheim zu halten und möglichst unbeobachtet aufzusuchen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Cache von Unbeteiligten beschädigt wird oder verloren geht."

 

Für mich eine der wichtigsten und essentiellsten Regeln beim Cachen überhaupt. Jetzt hatte ich eine Diskussion mit einem Anfänger, der nach 3 Funden eine Dose gelegt hat (Wohnsiedlung voller Wohnblocks, volle Einsicht durch ca. 100 Anwohner, Cache ist nur erreichbar, wenn man 3m weit auf "Privat"grundstück geht) und voller Freude gleich alle seine Nachbarn informiert hat, dass da jetzt ein Cache liegt und viele fremde Leute (sogenannte "Geocacher") zum Suchen kommen. Ich war leicht entsetzt und versuchte ihm o.a. Grundsatz nahezubringen.

 

Leider vergeblich, sein Hinweis war dann: "sowas steht nicht in den Regeln von geocaching.com". Ich war (wieder mal) entsetzt, habe jetzt sowohl die deutschen wie auch die englischsprachigen Regeln gelesen und tatsächlich fast nichts gefunden. Lediglich auf Englisch steht der kleine Satz: "Be mindful of non-geocaching onlookers. Curious people have been known to take or damage geocaches.". In der deutschen Version fehlt der Satz komplett...

 

Gibt es denn im deutschen Regelwerk keine weiteren Infos hierzu??? Wäre über Links oder Tips sehr dankbar!! Möglichst Originalquellen, also geocaching.com oder Groundspeak.com, NICHT irgendwelche "persönlichen" Meinung, auch wenn sie richtig sind.... ;-)

 

Danke!! ebnater

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Hallo,

ich fürchte, dass es keinerlei Regelverstoss ist einen Cache in ein Wohngebiet zu legen. Eine Möglichkeit wäre allerdings der Verweis auf eine Erlaubniss, welche benötigt wird. Auch dass der Cache auf Privatgrund liegt, ist nur ein Problem, wenn keine Genehmigung des Eigentümers vorliegt.

Leider ist es so, dass man nichtmal 1 Fund benötigt um einen Cache zu legen. Verhindern kannst du also garnichts. Der einzigste Trost, der bleibt ist, dass solche Caches nach meiner Erfahrung recht schnell im Archiv verschwinden. Leider sind es dann auch genau diese Caches, welche eine negative Presse produzieren.

Übrigens mein Beileid, wenn du es mit einer Beratungsresistenten Person zu tun hast.

 

viele Grüsse

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Moin,

 

leider kann ich mit keinen Groundspeakregeln dienen, die es einfach glaube ich auch gar nicht gibt. ;-)

 

Ich sehe das so; ja, ich weiß, um persönliche Meinung war nicht gebeten, aber mindestens der Punkt zwei sagt, warum es keine REGEL geben kann, dass Verstecke nicht Muggles verraten werden.

1) Mit deinem eigenen Geocache kannst du machen, was du willst. Wenn der geklaut wird, weil Muggles wissen, wo die Dose liegt, ist das dein Problem.

2) Wenn ein Cache so liegt, dass viele Leute ihn einsehen können, dann solltest du diese informieren. Die Gefahr, dass die Dose geklaut wird, ist kein Vergleich zu der Gefahr, dass jemand die Polizei ruft, weil da immer so komische Leute rumlungern.

 

Einfaches Beispiel für Nummer 2 ist der inzwischen öfters mal gesehene Cache im eigenen Vorgarten: Was machen die Nachbarn, wenn sie sehen, dass fremde Leute in den Vorgarten gehen und sich am Gartenhäuschen zu schaffen machen? Bleibst du bei deiner Meinung?

 

Ein ANDERES Thema ist die Frage, ob man solche Caches, die es BEDÜRFEN, dass Anwohner informiert werden, vielleicht gar nicht gelegt werden sollten. Aber darüber sollten wir nicht sprechen, denn das hat mit der Ausgangsfrage nicht viel zu tun.

 

Herzliche Grüße

Jochen

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Hallo,

 

ich habe HIER etwas gefunden.

Da steht (etwas weiter unten):

Ungeeignete Verstecke

Bei stark frequentierten oder sensible Örtlichkeiten wie Bahnhöfe, Innenstädte, Fußgängerzonen, Botschaften und Örtlichkeiten an denen Veranstaltungen stattfinden ist zu beachten, dass durch den Cache Polizeieinsätze ausgelöst werden können. Das kann ziemlich ärgerlich für alle Betroffenen sein und sollte daher vermieden werden. Näheres hier.

 

Gruß

freestate21

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Hallo!

Leider wahr...der Cache liegt wohl auf privatem Grund (mit Erlaubnis) keine Abstandsregel wird verletzt ... Somit gibt es keine Regel, die den Cache hier verbietet! Natürlich gibt es die sozusagen ungeschriebenen Regeln, aber eben keinen Richter.

 

[Übersetztes Zitat]

“Denke darüber nach, warum Du Leute an einen Ort führst, wenn Du einen Geocache versteckst. Wenn der Geocache der einzige Grund ist, finde einen besseren Ort.” – briansnat

[Original: "When you go to hide a geocache, think of the reason you are bringing people to that spot. If the only reason is for the geocache, then find a better spot." – briansnat]

 

Wie schon zuvor geschrieben: Manche Zeitgenossen sind Beratungsresistent und die ersten, die sich beschweren, wenn die Regeln verschärft werden. Ändern kannst du daran nichts. Wobei eine ehrliche Einschätzung per "Write Note" ist wohl kaum verboten. Daher kannst du hier garnichts verhindern, sondern nur hoffen, dass sich die ganze Sache von selbst erledigt.

 

Grüssle

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Ich unterscheide mal:

 

a) die Frage der "Geheimhaltung"

b ) die sinnvolle Lage eines Caches

c) Grenzen von Regeln

 

Bei a) seh ich - wie der threadersteller - "geheimes" Verhalten als Pflicht und als definitiver Bestandteil des Hobbies. Das schützt den Cache. Und unterstützt das Kopfkino. Wobei ich da aber NICHT dazuzähle, wenn man einen vor-Ort-Muggle einweiht resp. um Erlaubnis frägt - z.B. den Pfarrer der Kirche, den Hüttenwart, wer auch immer ständig in der Nähe ist und sowieso alles mitkriegt bzw. bei Nichteingeweihtheit Probleme bereiten könnte. WENN man denn meint, Caches überhaupt dahinlegen zu müssen, wo andere Leute sind.

 

Ob man das aber mit dem Zeigen eines Vorgartens mitten im Wohngebiet um den Preis der Information der ganzen umliegenden Nachbarschaft gleichsetzen kann, wage ich zu bezweifeln. Eher nicht. Und somit wären wir bei

 

b ) - wenn eine Dose an einer völlig belanglosen Stelle liegt und der Forderung nach Unterhaltung für den Cacher überhaupt nicht gerecht wird, oder sich diese auf "Erlebnisse" wie Wachsen des Punktezählers, Füllen von Matrix oder Challenges o.ä. reduziert, ist das gar kein Cache. Wenn es eine Exekutive gäbe, könnte die weg :) Inclusive der dazugehörigen Klientel - aktiv wie passiv.

 

Wer beim Durchlesen der GC-Seite einen anderen Eindruck gewinnt, hat wohl wirklich garnix kapiert. Und da sind wir bei

 

c) man wird alles und jedes bestimmen und in Regeln festhalten können, irgendein Schlupfloch oder irgendeine Entschuldigung wird irgendein Mensch immer finden, weshalb er sich nicht anstrengen muß. Und eigentlich ist es völlig egal, ob die Geheimhaltung, die Qualitätsforderung o.ä. irgendwo niedergeschrieben ist. Selbstverständlichkeiten sind meist nicht festgeschrieben - die sind jedem klar. Ich bin jetzt zu faul zum Nachgucken, aber ich bin überzeugt, in den Deutschen Fußballregeln steht nichts davon drin, daß man Tore schießen soll - das muß auch der Trainer auf dem Platz niemandem extra sagen.

 

Ist nur beim Cachen so. Exklusiv.

 

Gruß Zappo

Edited by Der Zappo
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Die Sache wird doch ganz leicht, wenn man Cache aus dem Englischen übersetzt.

 

Cache - 1.) Zwischenspeicher, Puffer (PC-Hardware)

2.) geheimes Lager, Waffenversteck

 

Für uns Geocacher ist die 2. Übersetzung relevant.

Somit besagt die Bezeichnung "Cache" schon, dass es geheim und versteckt ist. Man braucht es also nicht noch einmal in irgendwelchen Richtlinien/Regeln festzuhalten.

 

Im Übrigen kann ich Zappo nur zustimmen.

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Wenn ein Muggelowner eine Dose in (s)einen Vorgarten legt, um Cacher zu begaffen, muß er auch verhindern, daß die Nachbarn gestört werden oder sogar in deren Vorgärten gesucht wird. Und weil das kaum zu realisieren ist, sollte ihm der gesunde Cacherverstand sagen, daß da keine Dose hingehört.

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@sternchentine: Rechtlich gesehen brauchst du für jeden Geocache die Erlaubnis des Eigentümers.

 

In dem Artikel 14 des Grundgesetzes steht, dass das Eigentum gewährleistet ist und nur zum Wohle aller dienen soll. Dieses Recht kann nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Einer dieser Paragrafen ist der §903 BGB (Befugnisse des Eigentümers). Dieser Paragraf erlaubt dem Besitzer mit dem seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, sofern keine Gesetze oder die Rechte Dritter davon berührt sind. In Verbindung mit dem § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) kann ein Abwehranspruch geltend gemacht werden. Das heißt, dass bei einer Beeinträchtigung der Eigentümer eine Beseitigung und eine spätere Unterlassung bewirken kann. Ein Abwehranspruch entsteht dann, wenn durch die Tätigkeit eine wahrnehmbare Störung zu erkennen ist, die der Eigentümer nicht duldet.

 

Ferner sollte jedem Cache-Owner und Suchenden (wenn er erwischt wird) bewusst sein, dass er für entstandene Schäden (z.B. einen Baum bei einem Kletter-Cache) auf Schadensersatz (§823 Abs.1 BGB) belangt werden kann.

 

Für den Cache-Owner besteht eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht. Er ist verpflichtet seinen Cache so zu verstecken, dass keine unerwarteten Gefahren von seinem Cache ausgehen und sich der Cache auch dort befindet den er angibt (z.B. Klettercache). Ferner muss er die richtigen Koordinaten und die entsprechenden Hinweise auf alle mögliche Gefahren in seinem Listing angeben, die für das Bergen eines Caches erforderlich sind. Wenn er alle nötigen Angaben gemacht und Attribute gesetzt hat, der Cache am richtigen Ort liegt und er diesen regelmäßig kontrolliert, ist er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.

 

Das heißt also, dass jeder Cache-Sucher der sich in größere Gefahr begibt, als nötig, dieses auf eigenes Risiko tut. Daher sollte jeder Geocacher auf seine Eigensicherung achten und wirklich nur die Caches suchen für die er körperlich, geistig und natürlich auch technisch ausgerüstet und in der Lage ist.

 

 

Quelle : Bis in den Wald

Edited by ups-racer
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Ob Geheim oder nicht muss jeder für sich selbst entscheiden und vor allem jeder Cacher ob er den Cache dann auch suchen möchte.

 

Bei einem Kreiselversteck fuhr ich sehr früh am Morgen hin (auf dem Arbeitsweg) um unbeobachtet suchen zu können. Andere haben das wohl nicht gemacht, denn als ich einige Wochen später mit einem Freund in der Ecke war, gab es den Cache bereits nicht mehr; wahrscheinlich "gemuggelt".

 

Allerdings gibt es auch andere Beispiele die funktionieren. Ein Owner legte an seiner Garagenwand einen gut sichtbaren Cache aus. Da dort sicherlich jeder um die Dose weiss, verhielt ich mich auch nicht unauffällig.

 

Ansonsten habe ich mir selbst auferlegt NIEMALS auf Privat-Gelände zu gehen um dort z.B. unter einem Holzstapel zu suchen. Solche Caches kommen auf meine Ignore-List. Auch wenn ich das 3.Mal vor Ort bin und immer noch das Gefühl habe beobachtet zu werden oder die Gegend ständig sehr muggelig ist kommt das Listing auf die Ignore-List.

Edited by Kocherreiter
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