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Eigene Regeln?


FKGB

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Habe einen Multi gefunden,GC-Code lassen wir mal, da schreibt der Owner folgendes ins Listing:

 

"Das ist ein Cache für Premium Member!!! Jeder der diesen Cache ohne Termineintrag oder nur als Member Mitglied macht wird GELÖSCHT !!! "

 

Ist so was erlaubt?

 

Es heißt doch in den Richtlinien wer im Logbuch steht darf loggen,oder?

Edited by BrewerDo
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Moin,

 

"Das ist ein Cache für Premium Member!!! Jeder der diesen Cache ohne Termineintrag oder nur als Member Mitglied macht wird GELÖSCHT !!! "

ich bin da geteilter Meinung, was die beiden Punkte angeht.

 

* Die Aussage über die normalen "Member" ist ein "NoGo". Hier sollte der Owner aufgefordert werden, diese Aussage zu löschen. Da wir nicht wissen, um welchen Multi es geht, solltest du das tun, notfalls einen Reviewer einschalten.

 

* Die Aussage mit dem Kalender/Termineintrag kann durchaus sinnvoll sein, sollte gegebenenfalls aber auch umformuliert werden. Es gibt Caches, die nur machbar sind, wenn man ein Teil benutzt, dass man im Laufe des Multis bekommt und am Ende wieder ablegt. Das kann so einzigartig sein, dass es nicht möglich (sinnvoll) ist, mehr als ein solches Teil bereitzustellen. In einem solchen Fall finde ich es sinnvoll, das Ganze mit Terminkalender zu regeln, damit kein Team von weit weg anreist und am Ende den Multi nicht machen kann - besonders frustrierend wäre es, wenn sie mit Termin anreisen und ein nicht angemeldetes Team schnappt ihnen das Objekt weg.

Wie dann mit Teams umgegangen wird, die unangekündigt den Termin wahrnehmen, ist eine gute Frage: Wenn tatsächlich jemand jemand anderem den Termin wegschnappt und diese doof dastehen, dann wäre Loglöschen das mindeste - leider nicht deckungsgleich mit den Groundspeak-Richtlinien, die "nur ein Team kann den Cache gleichzeitig machen" gar nicht kennen.

Andererseits gibt es auch Owner, die einfach nur so vorher wissen wollen, wer den Cache wann angeht: wenn es keinen Grund für einen Kalender gibt, können sie darum bitten, fordern geht dann aber gar nicht - in einem solchen Fall würde ich die Owner auffordern, den Kalenderpunkt als Bitte zu formulieren - geht ja auch und würde bei mir eher auf offene Ohren stoßen.

 

Die Aussage "Name steht im Logbuch, ich darf posten" ist übrigens auch nur fast immer richtig. Wie das bei deaktivierten oder archivierten Caches aussieht, dazu sagen die Groundspeak-Regeln glaube ich nichts genaues. Ich denke dabei an etwas in der Art

"Leider habe ich erfahren, dass mein Cache in einem Naturschutzgebiet liegt. Das war mir nicht bekannt, ich archiviere das Listing. Leider bin ich geade im Urlaub, kann die Dose erst nächsten Montag einsammeln. Es sollte klar sein, dass die Dose in der Zwischenzeit nicht besucht werden _darf_. Ich werde sämtliche Logs löschen, die nach der Archivierung eintrudeln." - Hier würde ich als Ex-Owner gnadenlos löschen, wenn nach der Archivierung noch etwas reinkommt, über die ganzen "Ich hatte eine alte PQ dabei." muss man dann im Zweifelsfall eben reden.

 

Letzteres hat mit obigem Multi aber nichts zu tun, ich glaube, da ist der Owner einfach ein Arschloch. ;-)

 

Herzliche Grüße

Jochen

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* Die Aussage mit dem Kalender/Termineintrag kann durchaus sinnvoll sein, sollte gegebenenfalls aber auch umformuliert werden. Es gibt Caches, die nur machbar sind, wenn man ein Teil benutzt, dass man im Laufe des Multis bekommt und am Ende wieder ablegt. Das kann so einzigartig sein, dass es nicht möglich (sinnvoll) ist, mehr als ein solches Teil bereitzustellen. In einem solchen Fall finde ich es sinnvoll, das Ganze mit Terminkalender zu regeln, damit kein Team von weit weg anreist und am Ende den Multi nicht machen kann -

Bei Geocaching.com werden findbare Caches gelistet. Für irgendwelche anderen GPS-Spiele mit oder ohne Dose gibt es Alternativen: Newsgroups wie ganz früher, das eigene Blog oder die eigene Website.

 

besonders frustrierend wäre es, wenn sie mit Termin anreisen und ein nicht angemeldetes Team schnappt ihnen das Objekt weg.

Wie dann mit Teams umgegangen wird, die unangekündigt den Termin wahrnehmen, ist eine gute Frage: Wenn tatsächlich jemand jemand anderem den Termin wegschnappt und diese doof dastehen, dann wäre Loglöschen das mindeste - leider nicht deckungsgleich mit den Groundspeak-Richtlinien, die "nur ein Team kann den Cache gleichzeitig machen" gar nicht kennen.

Das "Wegschnappen" kannst Du weder verhindern noch ungeschehen machen. Also besser findbare Caches verstecken oder alternative Lösungswege anbieten.

 

Andererseits gibt es auch Owner, die einfach nur so vorher wissen wollen, wer den Cache wann angeht: wenn es keinen Grund für einen Kalender gibt, können sie darum bitten, fordern geht dann aber gar nicht - in einem solchen Fall würde ich die Owner auffordern, den Kalenderpunkt als Bitte zu formulieren - geht ja auch und würde bei mir eher auf offene Ohren stoßen.

Warum sollte Groundspeak Neugier und Schnüffelei unterstützen? Wer Cacher treffen will kann Events besuchen und wer Cacher begaffen will, kann sich eine Muggeldose vors Haus legen und hoffentlich viel Ärger von den Nachbarn bekommen, wenn in deren Vorgärten gesucht wird.

 

Die Aussage "Name steht im Logbuch, ich darf posten" ist übrigens auch nur fast immer richtig. Wie das bei deaktivierten oder archivierten Caches aussieht, dazu sagen die Groundspeak-Regeln glaube ich nichts genaues. Ich denke dabei an etwas in der Art

"Leider habe ich erfahren, dass mein Cache in einem Naturschutzgebiet liegt. Das war mir nicht bekannt, ich archiviere das Listing. Leider bin ich geade im Urlaub, kann die Dose erst nächsten Montag einsammeln. Es sollte klar sein, dass die Dose in der Zwischenzeit nicht besucht werden _darf_. Ich werde sämtliche Logs löschen, die nach der Archivierung eintrudeln." - Hier würde ich als Ex-Owner gnadenlos löschen, wenn nach der Archivierung noch etwas reinkommt, über die ganzen "Ich hatte eine alte PQ dabei." muss man dann im Zweifelsfall eben reden.

Diese fiesen Naturschutzgebiete. Warum müssen die sich auch immer so pefekt verstecken, daß nicht mal ein Geocacher sie erkennt? Dann sollen die sich auch nicht beschweren, wenn sie bedost werden. Die hätten ja auch Schilder aufstellen und sich in Karten eintragen lassen können.

 

Warum wird dort überhaupt eine Dose abseits der Wege versteckt? Hier sollte nur eins gelöscht werden und das ist der Useraccount des Owners. Logs löschen repariert keine Schäden im NSG.

Und solange man irgendwo "PQ-Sammlungen" mit veralteten Daten herunterladen kann, wird dieses Problem immer bestehen.

 

Wenn man sich den Wildwuchs anschaut, den es damals bei den ALR gab und den es jetzt bei den Challenge"caches" gibt, ist es eine sehr weise Entscheidung von Groundspeak, daß jeder, der im Logbuch steht, auch online loggen darf.

 

da ist der Owner einfach ein [..] ;-)

Auch mit Smiley ist das ein No-go.

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Eindeutige Meinungen. Aber leider nimmt das ganze "Schule" an. Immer liest man Textpassagen die nachdenklich machen. Die Frage ist auch, werden diese Texte nachträglich, nachdem vom Reviewer geprüft worden, eingefügt?

 

Ganz schlimm finde ich es bei den Earthcaches. Gut, vielleicht noch ein Status aus den alten Regeln, aber diese sind ja schon lange Geschichte. Selbst habe ich mal einen Earthcachereviewer angeschrieben und auf einen Earthcache draufhingewiesen das überwiegend nur Online Recherchiert werden muss um die Antworten zu finden. Nie eine Antwort erhalten.

 

Viele werden denken oder auch meinen, "Mut zur Lücke lassen". Das ist richtig. Aber warum gibt es dann Regel?

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* Die Aussage mit dem Kalender/Termineintrag kann durchaus sinnvoll sein, sollte gegebenenfalls aber auch umformuliert werden. Es gibt Caches, die nur machbar sind, wenn man ein Teil benutzt, dass man im Laufe des Multis bekommt und am Ende wieder ablegt. Das kann so einzigartig sein, dass es nicht möglich (sinnvoll) ist, mehr als ein solches Teil bereitzustellen. In einem solchen Fall finde ich es sinnvoll, das Ganze mit Terminkalender zu regeln, damit kein Team von weit weg anreist und am Ende den Multi nicht machen kann -

Bei Geocaching.com werden findbare Caches gelistet. Für irgendwelche anderen GPS-Spiele mit oder ohne Dose gibt es Alternativen: Newsgroups wie ganz früher, das eigene Blog oder die eigene Website.

So wirklich vollständig kapieren tu ich die Aussage jetzt nicht. Trotzdem - und hatten wir das Thema nicht schon mal (?) - sind Kalender ein sinnvolles Werkzeug, den trafic und die Massenhäufung an Caches zu vermeiden - wenn es z.B. auf Wunsch und der Absprache mit Jagd und Forst passiert. Viele "Grüne" sind so realistisch und akzeptieren, daß 3 Cacher pro Nacht keine unzumutbare Belastung darstellen - 30 aber schon. Deshalb Kalender statt Rücksichtslosigkeit. Daß sich nicht alle dran halten - klar. Aber besser ist das in der Regel.

 

Im Übrigen gilt die Regel: "wer im Logbuch steht...." nur soweit, wie durchs Eintragen gegen keine Gesetze verstoßen wurden. Da gehört für mich nicht nur NSGs dazu, sondern auch Fledermaussperre usw. Und in letzter Konsequenz auch solche Sachen wie berechtigte Trafic-Begrenzung durch den Owner. Und wer dagegen verstößt, sollte rausfliegen.

 

Oft liest man ja auch: "Bitte nicht bei Nacht". Ist das auch eine unerlaubte Beschränkung? Der Owner wird sich was dabei gedacht haben. Wenn bei mir trotzdem jemand loggen würde und das noch ins Log schreibt, würde ich den löschen. Ob da GC tätig wird, wenn man die zeitliche Einschränkung begründet, wage ich zu bezweifeln.

 

Gruß Zappo

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Oft liest man ja auch: "Bitte nicht bei Nacht"

Klar gibt es hier auch schwarze Schafe. Aber wie soll der Owner feststellen ob ich diesen bei Tag oder Nacht gemacht habe wenn im Log steht "... bei einer kleinen Runde diesen mitgenommen..."

 

Aber das ist ja nicht das Thema hier. Nehmen wir nur das klassische Beispiel, Member(M) und PremiumMember(PM).Viele Cachen werden nur für PM zugänglich gemacht weil der Owner wünscht das der Cache nicht überlaufen wird, das einiges an Erfahrung mitgebracht wird um diesen Cachen zu heben etc.

Aber auch Groundspeak hat es erlaubt das PM-Caches von M geloggt werden bzw dürfen. Hier stellt sich nun die Frage: "Darf der Owner diesen Log löschen?"

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Trotzdem - und hatten wir das Thema nicht schon mal (?) - sind Kalender ein sinnvolles Werkzeug, den trafic und die Massenhäufung an Caches zu vermeiden - wenn es z.B. auf Wunsch und der Absprache mit Jagd und Forst passiert. Viele "Grüne" sind so realistisch und akzeptieren, daß 3 Cacher pro Nacht keine unzumutbare Belastung darstellen - 30 aber schon. Deshalb Kalender statt Rücksichtslosigkeit. Daß sich nicht alle dran halten - klar. Aber besser ist das in der Regel.

Es muß nicht alles bedost werden. Besser keine Dose als eine, die nur mit Einschränkungen und selbstgemachten "Regeln" zu finden ist.

 

Im Übrigen gilt die Regel: "wer im Logbuch steht...." nur soweit, wie durchs Eintragen gegen keine Gesetze verstoßen wurden.

Wo steht das?

Was bedeutet das für die Logs der Falschparker, Verbot-für-PKW-Schilder-Mißachter, Radfahrer, die das Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mißachten usw.? Müssen sie alle weg?

 

Da gehört für mich nicht nur NSGs dazu, sondern auch Fledermaussperre usw. Und in letzter Konsequenz auch solche Sachen wie berechtigte Trafic-Begrenzung durch den Owner. Und wer dagegen verstößt, sollte rausfliegen.

Wenn Owner ihre Caches vor der Schutzzeit entfernen und Cache in NSG nur direkt am Weg versteckt werden, braucht man auch keine selbstgemachten "Regeln".

 

Oft liest man ja auch: "Bitte nicht bei Nacht". Ist das auch eine unerlaubte Beschränkung? Der Owner wird sich was dabei gedacht haben. Wenn bei mir trotzdem jemand loggen würde und das noch ins Log schreibt, würde ich den löschen. Ob da GC tätig wird, wenn man die zeitliche Einschränkung begründet, wage ich zu bezweifeln.

Wenn es Probleme geben kann: es muß nicht alles bedost werden. Besser keine Dose, wenn Probleme zu erwarten sind als Probleme durch User, die die Empfehlungen ignorieren oder nicht gelesen haben.

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Aber das ist ja nicht das Thema hier. Nehmen wir nur das klassische Beispiel, Member(M) und PremiumMember(PM).Viele Cachen werden nur für PM zugänglich gemacht weil der Owner wünscht das der Cache nicht überlaufen wird, das einiges an Erfahrung mitgebracht wird um diesen Cachen zu heben etc.

Sinnlos. Mittlerweile ist fast jeder PM und man kann bereits am Tag der Anmeldung PM werden. Mit Erfahrung hat das nichts zu tun.

 

Aber auch Groundspeak hat es erlaubt das PM-Caches von M geloggt werden bzw dürfen. Hier stellt sich nun die Frage: "Darf der Owner diesen Log löschen?"

Nein denn Groundspeak hat es, wie Du selber schreibst, erlaubt.

 

Die PMOC-Option wurde zum Schutz von wiederholt gemuggelten Caches durch lästige Muggel eingeführt und nicht, um Caches vor Cachern zu "schützen". Das kannst Du in alten Beiträgen in diesem Forum nachlesen.

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...Was bedeutet das für die Logs der Falschparker, Verbot-für-PKW-Schilder-Mißachter, Radfahrer, die das Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mißachten usw.? Müssen sie alle weg?....

Willst Du es nicht kapieren? Es geht gerade um die cacherspezifische Frage, ob man beim Betreten des Caches geltendes Recht übertritt - nicht um Falschparken. Mir ist auch egal, ob jemand vor der Cachesuche eine Bank überfallen hat. Aber selbst wenn ein Cache abseits der Wege im Naturschutzgebiet liegt: wer den sucht und loggt, ist genauso ein "Böser" wie der Owner, der den unberechtigt gelegt hat - und sollte genauso gewisse Nachteile davon haben. Dann wäre sowas nämlich ruckzuck weg.

 

Willst Du diesen Mißstand und Fehlverhalten jetzt auch noch verteidigen?

 

....Wenn Owner ihre Caches vor der Schutzzeit entfernen und Cache in NSG nur direkt am Weg versteckt werden, braucht man auch keine selbstgemachten "Regeln".....Wenn es Probleme geben kann: es muß nicht alles bedost werden. Besser keine Dose, wenn Probleme zu erwarten sind als Probleme durch User, die die Empfehlungen ignorieren oder nicht gelesen haben....
Ja, wenn.....es geht nix über ein einfaches Weltbild. Tatsache ist, daß Caches manchmal nicht da liegen, wo sie liegen sollen. Da ist dann der Sucher gefragt - und verantwortlich für das, was er tut. Und das mit der Loglöschung ist auch keine "selbstgemachte" Regel, sondern die einfache Weiterführung der Tatsache, daß ein Cache nicht mit Übertretung der Gesetze gelegt werden darf - daraus folgt, daß er auch nicht ohne Übertretung geloggt werden kann und das sollte dann auch nicht belohnt werden.

 

Offensichtlich ist aber der Cacherreflex aktiviert, wenn man das Wort Loglöschung erwähnt.

 

Und Probleme kann es überall geben, praktisch an jedem Cache - ob das nun der Stadtcache ist, den man sinnvollerweise nicht sucht, wenn Faschingsumzug ist oder der Cache am Waldesrand, den man nicht in der Dämmerung sucht, weil dann der Jäger aufm Hochsitz gestört wird (oder man durch ihn). Deshalb ist manche dieser Einschränkung ja auch sinnvoll - meines Wissens gibts da ja auch ein paar Icons, die in diese Richtung deuten - auch DAS ist nicht selbstgemacht.

 

Gruß Zappo

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Willst Du diesen Mißstand und Fehlverhalten jetzt auch noch verteidigen?

Nein. Aber die vorgeschlagene Methode gefällt mir genausowenig.

 

Ja, wenn.....es geht nix über ein einfaches Weltbild. Tatsache ist, daß Caches manchmal nicht da liegen, wo sie liegen sollen. Da ist dann der Sucher gefragt - und verantwortlich für das, was er tut. Und das mit der Loglöschung ist auch keine "selbstgemachte" Regel, sondern die einfache Weiterführung der Tatsache, daß ein Cache nicht mit Übertretung der Gesetze gelegt werden darf - daraus folgt, daß er auch nicht ohne Übertretung geloggt werden kann und das sollte dann auch nicht belohnt werden.

Wie soll ich das verstehen? Der Owner legt eine Dose an eine Stelle, wo keine hingehört. Und wenn sie gesucht wird, löscht er das Log? Warum entfernt bzw. verlegt er die Dose nicht?

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Wie soll ich das verstehen? Der Owner legt eine Dose an eine Stelle, wo keine hingehört. Und wenn sie gesucht wird, löscht er das Log? Warum entfernt bzw. verlegt er die Dose nicht?....
War ein wenig mißverständlich von mir ausgedrückt.

 

Im Groben geht es ja darum, daß sich Cacher mal angewöhnen sollten, auch beim SUCHEN verantwortlich vorzugehen - und im Zweifelsfall auch ein wenig zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ein Cache im NSG liegt und deswegen bei Entdeckung zwangsarchiviert wird, ist es nicht einzusehen, warum die 20 Finder, die ihn bis dahin gefunden haben ohne zu melden, sich auf ihren Lorbeeren ausruhen können - ich würde bei Zwangsarchivierung zumindest auch die Founds mit verfallen lassen.

 

Dazu gehört auch, daß man keine Gummipunkte oder Smilies erzeugen kann, wenn man Caches zur Unzeit sucht. Sei es die Fledermauszeit oder was anderes. Da wäre es sinnvoll, GC würde einfach verunmöglichen, daß man in der "disabled" - Zeit loggen kann.

 

Natürlich kann man die Regel "wer im Logbuch steht...." über jedes andere Gesetz stellen. SINNVOLL ist das m.E. nicht. Das Hobby wandelt sich :) Zumindest ist das immer die Antwort, wenn ich Verflachung und Abwendung vom Ursprungsgedanken bejammere.

 

Gruß Zappo

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Im Groben geht es ja darum, daß sich Cacher mal angewöhnen sollten, auch beim SUCHEN verantwortlich vorzugehen - und im Zweifelsfall auch ein wenig zur Verantwortung gezogen werden.

Das ist aber Sache der zuständigen Behörden. Leider liest man so gut wie nie, daß ein Cacher zur Rechenschaft gezogen wurde. Und wenn doch, blieb es i.A. beim erhobenen Zeigefinger.

 

Wenn ein Cache im NSG liegt und deswegen bei Entdeckung zwangsarchiviert wird, ist es nicht einzusehen, warum die 20 Finder, die ihn bis dahin gefunden haben ohne zu melden, sich auf ihren Lorbeeren ausruhen können - ich würde bei Zwangsarchivierung zumindest auch die Founds mit verfallen lassen.

Wer kann sich denn erlauben, eine Dose zu melden? Doch höchstens die absoluten Top-Cacher.

Und wer will entscheiden, ob der Cache schon immer an der verbotenen Stelle lag oder auch mal direkt am Weg?

 

Ein Beispiel: ich habe vor einigen Jahren einen Cache gefunden, der ganz legal direkt am Weg neben einem Zaunpfahl lag. Erst lange nach meinem Fund habe ich erfahren, daß die Dose ursprünglich hinter dem Zaun lag und ein Besserverstecker sie vor den Zaun verlegt hat. Alle, die dem Cache nach dem Besserverstecker und vor der Owner-Wartung gefunden haben, haben nichts verbotenes gemacht.

 

Ich habe auch schon als Traditional gelistete "Kurz-Multis" gefunden, bei denen an der gelisteten Koordinate nur ein Hinweis auf die Cache-Koordinate zu finden war. So was könnte im NSG so ablaufen: als Traditional direkt am Weg gelistet, dort befindet sich aber nur der Hinweis auf die Dose, die weit weg vom Weg liegt. Irgendwann korrigiert ein Besserverstecker den "Cache" und viele finden nur die legale Dose direkt am Weg. Nach einer Ownerwartung gibt es dann wieder den "Kurz-Multi", der irgendwann wegen Reviewertäuschung und NSG-Wegegebot ins Archiv geschickt wird.

 

Wer will hier noch entscheiden, welcher Finder etwas verbotenes getan hat und welcher nicht?

 

Dazu gehört auch, daß man keine Gummipunkte oder Smilies erzeugen kann, wenn man Caches zur Unzeit sucht. Sei es die Fledermauszeit oder was anderes. Da wäre es sinnvoll, GC würde einfach verunmöglichen, daß man in der "disabled" - Zeit loggen kann.

Das kann nur funktionieren, wenn das an eine vorher eingegebene Sperrzeit gebunden ist. Du kannst sicher sein, diese Funktion wird sonst mißbraucht um nur Günstlinge des Owners loggen zu lassen. Und es schützt nicht vor Usern, die vor- oder rückdatiert loggen oder mit veralteten Daten unterwegs sind.

 

Natürlich kann man die Regel "wer im Logbuch steht...." über jedes andere Gesetz stellen. SINNVOLL ist das m.E. nicht. Das Hobby wandelt sich :) Zumindest ist das immer die Antwort, wenn ich Verflachung und Abwendung vom Ursprungsgedanken bejammere.

Deutsche Gesetze beschäftigen sich nicht mit Cachelogs und Gummipunkten.

Aber die sehen Strafen vor, die leider viel zu selten gegen "Illegalcacher" zur Anwendung kommen.

Und wenn es doch mal einen erwischt, kommen gleich mehrere Angebote, für die Zahlung der Geldstrafe zu spenden. Das konnte man vor einiger Zeit in einem anderen Forum lesen.

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Dazu gehört auch, daß man keine Gummipunkte oder Smilies erzeugen kann, wenn man Caches zur Unzeit sucht. Sei es die Fledermauszeit oder was anderes. Da wäre es sinnvoll, GC würde einfach verunmöglichen, daß man in der "disabled" - Zeit loggen kann.

Das kann nur funktionieren, wenn das an eine vorher eingegebene Sperrzeit gebunden ist. Du kannst sicher sein, diese Funktion wird sonst mißbraucht um nur Günstlinge des Owners loggen zu lassen. Und es schützt nicht vor Usern, die vor- oder rückdatiert loggen oder mit veralteten Daten unterwegs sind.

Ich finde dieses Argumentieren mit dem übelsten der denkbaren Zuwiderhandlungen etwas daneben. Natürlich gibts immer welche, die "schlauer" sind als die anderen - im Allgemeinen dürfte das aber nicht auf die Mehrheit der Geocacher zutreffen - die Mehrheit wird sich weder wegen eines Caches einen Extraaccount zulegen, noch Vetternwirtschaft betreiben wegen eines Logs, noch umdatieren - sondern einfach später suchen, wenn der Cache wieder frei ist. Zumindest in meiner Welt.

 

.....Leider liest man so gut wie nie, daß ein Cacher zur Rechenschaft gezogen wurde. Und wenn doch, blieb es i.A. beim erhobenen Zeigefinger......

Und warum? Macht das Dich nicht nachdenken? Könnte es nicht sein, daß diese ganzen, von Dir heraufbeschworenen "Verbrechen und Vergehen" der Cacherei überhaupt niemanden interessieren - oder gar nicht existieren? Und wenn, dann zumindest nicht in dem Maße, wie Du uns hier mit Deiner defätistischen Grundhaltung uns hier glauben machen willst.

 

.

Deutsche Gesetze beschäftigen sich nicht mit Cachelogs und Gummipunkten.

Aber die sehen Strafen vor, die leider viel zu selten gegen "Illegalcacher" zur Anwendung kommen. Und wenn es doch mal einen erwischt, kommen gleich mehrere Angebote, für die Zahlung der Geldstrafe zu spenden. Das konnte man vor einiger Zeit in einem anderen Forum lesen.

Nein, deutsche Gesetze beschäftigen sich nicht mit Logs. Das hat aber nix mit dem Thema zu tun, wurde nicht behauptet und ist aus meinem Text nicht rauszulesen. Dein ewiges Ausweichen und ständige Argumentwechsel ermüden ein wenig.

 

Deutsche Gesetze bzw. Bestimmungen beschäftigen sich z.B. mit der Frage des Wegegebotes im NSG. Die Zuwiderhandlung entspricht nicht den Vorschriften von GC - also kann GC das Log löschen. Oder bei der Fledermausschutzzeit der Owner.

 

Gruß Zappo

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Hallo erstmal,

Die Gesetze der BRD mal außer acht gelassen(hypothetischer legaler Cache), in wie weit darf der Besitzer des Cache´s denn seine eigenen Regeln anlegen?

 

Beispiele:

- Kurzlog`s werden gelöcht!

- Der Cacher muss 20 T5 Klettercache´s gelogt haben!

- Jeder Cacher muss ein Foto von sich und der Dose hochladen!

- Bitte nur Schlüsselanhänger Tauchen!

- Dieser Cache muss alleine angegangen werden!

- Jeder Log muss einen Stempel enthalten!

- hinterlasst am Final eine Origamifigur!

 

Ich persönlich würde als Cacher derartige Regeln akzeptieren, auch wenn einiges eher für eine challenge geeignet wären oder nicht nachweisbar sind. Viele Regeln sind eine Methode einen Cache kreativ zu gestallten, andere sind einfach nur dumm. Letzten endes muss man ja nicht jeden Cache suchen und wenn jemand in seinen Cache sinnfreihe oder unschöne Regeln aufstellt muss er sich über schlechte Bewertungen und Kritiken nicht wundern.

 

Gruß

Nutzlastfisch

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Hallo erstmal,

Die Gesetze der BRD mal außer acht gelassen(hypothetischer legaler Cache), in wie weit darf der Besitzer des Cache´s denn seine eigenen Regeln anlegen?

 

Beispiele:

- Kurzlog`s werden gelöcht!

- Der Cacher muss 20 T5 Klettercache´s gelogt haben!

- Jeder Cacher muss ein Foto von sich und der Dose hochladen!

- Bitte nur Schlüsselanhänger Tauchen!

- Dieser Cache muss alleine angegangen werden!

- Jeder Log muss einen Stempel enthalten!

- hinterlasst am Final eine Origamifigur!

 

Ich persönlich würde als Cacher derartige Regeln akzeptieren, auch wenn einiges eher für eine challenge geeignet wären oder nicht nachweisbar sind. Viele Regeln sind eine Methode einen Cache kreativ zu gestallten, andere sind einfach nur dumm. Letzten endes muss man ja nicht jeden Cache suchen und wenn jemand in seinen Cache sinnfreihe oder unschöne Regeln aufstellt muss er sich über schlechte Bewertungen und Kritiken nicht wundern.

 

Gruß

Nutzlastfisch

 

Besser wäre es die "Gesetze" der deutschen Sprache nicht ausser Acht zu lassen. Apostrophitis?

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Ich finde dieses Argumentieren mit dem übelsten der denkbaren Zuwiderhandlungen etwas daneben. Natürlich gibts immer welche, die "schlauer" sind als die anderen - im Allgemeinen dürfte das aber nicht auf die Mehrheit der Geocacher zutreffen - die Mehrheit wird sich weder wegen eines Caches einen Extraaccount zulegen, noch Vetternwirtschaft betreiben wegen eines Logs, noch umdatieren - sondern einfach später suchen, wenn der Cache wieder frei ist. Zumindest in meiner Welt.

Das .fr-.de-Grenzgebiet scheint wirklich eine bessere Welt zu sein. Ganz ohne Ironie. Das, was Du über die Dosen dort und den Umgang damit und miteinander schreibst, legt diese Vermutung nahe.

 

Und warum? Macht das Dich nicht nachdenken? Könnte es nicht sein, daß diese ganzen, von Dir heraufbeschworenen "Verbrechen und Vergehen" der Cacherei überhaupt niemanden interessieren - oder gar nicht existieren? Und wenn, dann zumindest nicht in dem Maße, wie Du uns hier mit Deiner defätistischen Grundhaltung uns hier glauben machen willst.

Ganz spontan fallen mir da ein: Ein riesiges Ortsschild (Kunst), eine Schleuse, eine Brücke in Berlin und ein Händimast. Dazu noch die vielen "kleien" Fälle, die es in Foren und Zeitungen geschafft haben, z.B. Zwischenfälle an Bahnanlagen incl. Bahnhöfen. Und nicht alles wird öffentlich bekannt.

 

Nein, deutsche Gesetze beschäftigen sich nicht mit Logs. Das hat aber nix mit dem Thema zu tun, wurde nicht behauptet und ist aus meinem Text nicht rauszulesen. Dein ewiges Ausweichen und ständige Argumentwechsel ermüden ein wenig.

 

Deutsche Gesetze bzw. Bestimmungen beschäftigen sich z.B. mit der Frage des Wegegebotes im NSG. Die Zuwiderhandlung entspricht nicht den Vorschriften von GC - also kann GC das Log löschen. Oder bei der Fledermausschutzzeit der Owner.

Und warum sollte ein Owner die Einhaltung der Schutzzeiten mit Loglöschungen oder Logsperren durchsetzen, wenn er noch nicht mal in der Lage ist, die Dose rechtzeitig zu entfernen und das Listing zu disablen? Dann gäbe es nämlich auch keine (berechtigten) Logs und die Logs ohne Dose durfte er schon immer löschen.

 

Aber jemanden, der durch sein nicht-disablen zeigt, daß ihn der Naturschutz nicht interessiert, zum Richter über anderer User Verhalten zu machen, ist Unsinn.

 

Anstatt den Finder zu "bestrafen", der womöglich davon ausgegangen ist, daß der Cache genehmigt ist, sollte der Owner, der gegen Gesetze verstoßen hat, eine Sperre erhalten. Und nicht nur für ein paar Tage sondern richtig lange.

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....Anstatt den Finder zu "bestrafen", der womöglich davon ausgegangen ist, daß der Cache genehmigt ist, sollte der Owner, der gegen Gesetze verstoßen hat, eine Sperre erhalten. Und nicht nur für ein paar Tage sondern richtig lange.

Tja, ich fürchte, da werden wir so schnell nicht mehr zusammenkommen - muß ja vielleicht auch nicht. Ich will eben den Suchenden nicht bei allem Fehlverhalten "freisprechen" (bzw. noch durch den Smilie zusätzlich belohnen) - und ich finde das auch einen ziemlich effektiven Weg.

Und wenn der Cache sich hinter dem Schild "Betreten verboten" oder einem "aus Versehen umgefallenen" Zaun liegt, läßt sich -denke ich- mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf eine fehlende Erlaubnis schließen.

 

Gruß Zappo

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Hallo erstmal,

Die Gesetze der BRD mal außer acht gelassen(hypothetischer legaler Cache), in wie weit darf der Besitzer des Cache´s denn seine eigenen Regeln anlegen?

 

Beispiele:

- Kurzlog`s werden gelöcht!

- Der Cacher muss 20 T5 Klettercache´s gelogt haben!

- Jeder Cacher muss ein Foto von sich und der Dose hochladen!

- Bitte nur Schlüsselanhänger Tauchen!

- Dieser Cache muss alleine angegangen werden!

- Jeder Log muss einen Stempel enthalten!

- hinterlasst am Final eine Origamifigur!

 

Ich persönlich würde als Cacher derartige Regeln akzeptieren, auch wenn einiges eher für eine challenge geeignet wären oder nicht nachweisbar sind. Viele Regeln sind eine Methode einen Cache kreativ zu gestallten, andere sind einfach nur dumm. Letzten endes muss man ja nicht jeden Cache suchen und wenn jemand in seinen Cache sinnfreihe oder unschöne Regeln aufstellt muss er sich über schlechte Bewertungen und Kritiken nicht wundern.

 

Gruß

Nutzlastfisch

 

Besser wäre es die "Gesetze" der deutschen Sprache nicht ausser Acht zu lassen. Apostrophitis?

 

Wenn irgendwie möglich, sollte man als Cacher die Wünsche des Owners respektieren.

 

Wenn ein Bild gewünscht wird, seid kreativ.

Kurzlog sind bei aufwändigen Caches ohnehin daneben. Bei 0815 Tradis hat der Owner nicht mehr verdient.

Wenn man zu bestimmten Zeiten ihn nicht angehen soll, wird es seinen berechtigten Grund haben.

...

 

Allerdings finde ich es daneben, wenn man sich an die Wünsche nicht hält, der Owner die Keule (Loglöschung) rausholt.

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Hallo erstmal,

Die Gesetze der BRD mal außer acht gelassen(hypothetischer legaler Cache), in wie weit darf der Besitzer des Cache´s denn seine eigenen Regeln anlegen?

 

Beispiele:

- Kurzlog`s werden gelöcht!

- Der Cacher muss 20 T5 Klettercache´s gelogt haben!

- Jeder Cacher muss ein Foto von sich und der Dose hochladen!

- Bitte nur Schlüsselanhänger Tauchen!

- Dieser Cache muss alleine angegangen werden!

- Jeder Log muss einen Stempel enthalten!

- hinterlasst am Final eine Origamifigur!

 

Der Owner darf festlegen welche Gegenstände getauscht werden dürfen. Keines der Beispiele rechtfertigt eine Löschung von Logs. Da sind die Regeln von GC eindeutig. Wenn man Sperrzeiten verwirklichen möchte, muss man eben den Behälter einsammeln.

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Keines der Beispiele rechtfertigt eine Löschung von Logs. Da sind die Regeln von GC eindeutig. Wenn man Sperrzeiten verwirklichen möchte, muss man eben den Behälter einsammeln.

Hallo cottonmouth,

 

du scheinst dich ja in den Regeln gut auszukennen, so sicher, wie du hier formulierst! Bitte suche mir mal eine Passage raus, in der drinsteht, dass auch deaktivierte (und gar archivierte) Caches geloggt werden dürfen, wenn man sich nach der Deaktivierung in Logbuch schreibt.

Genau das passiert ja bei "Sperrzeitencaches": Der Geocache ist deaktiviert (!) und wird trotzdem geloggt. Ich denke, das ist zumindest mehr als diskussionswürdig, ob "stehe im Logbuch => darf loggen" dann gilt oder hast du da eine passende Regel?

 

Herzliche Grüße

Jochen

 

PS: Lieber Radioscout, ich hoffe, du bist mir nicht böse, dass ich auf deinen ersten Beitrag, der ja eine Antwort auf mich war. nicht geantwortet habe. Ich habe den Beitrag gelesen... und hatte sofort keine Lust mehr, mit dir zu diskutieren.

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Hallo erstmal,

Die Gesetze der BRD mal außer acht gelassen(hypothetischer legaler Cache), in wie weit darf der Besitzer des Cache´s denn seine eigenen Regeln anlegen?

 

Beispiele:

- Kurzlog`s werden gelöcht!

- Der Cacher muss 20 T5 Klettercache´s gelogt haben!

- Jeder Cacher muss ein Foto von sich und der Dose hochladen!

- Bitte nur Schlüsselanhänger Tauchen!

- Dieser Cache muss alleine angegangen werden!

- Jeder Log muss einen Stempel enthalten!

- hinterlasst am Final eine Origamifigur!

 

Der Owner darf festlegen welche Gegenstände getauscht werden dürfen. Keines der Beispiele rechtfertigt eine Löschung von Logs. Da sind die Regeln von GC eindeutig. Wenn man Sperrzeiten verwirklichen möchte, muss man eben den Behälter einsammeln.

 

Hallo,

 

ein paar Worte zu deinen Beispielen aus meiner Sicht.

1. Wenn das im Listing steht, dürfte es eigentlich nicht freigeschaltet werden, da es sich um eine zusätzliche Logbedingung handelt (ALR).

2. siehe 1. Aber das geht bei einem Challenge-Cache.

3. siehe 1. wenn es als Bitte formuliert ist, warum nicht, man muss ja nicht. Ein feiner Unterschied.

4. siehe 3.

5. siehe 1. kann mir keiner Vorschreiben, mit wem ich unterwegs bin.

6. siehe 1.

7. siehe 3.

 

Wenn ALR nachträglich eingetragen werden, hat der Reviewer die Möglichkeit, das Listing zu sperren. Eine Loglöschung vom Owner, das sehe ich genauso, ist nicht angebracht. Bei deinen fiktiven? Beispielen, sollte er den Ball eh flach halten, weil ein Teil der Listings nicht regelkonform sind und möglicherweise nach dem Puplishing verändert wurden. Alles natürlich rein Fiktiv ohne Bezug auf berstehende und natürlich reglkonforme Caches :rolleyes:

 

Wer innerhalb einer Sperrzeit loggt, auch wenn der Cache möglicherweise noch Vorort ist, dem soll das Log sofort gelsöcht werden. Ich stehe da auf dem Standpunkt, dass das Argument, ich stehe im Logbuch, somit ist der Eintrag gültig, dem Schutz der Natur nach zustellen ist. Auch wenn ich mich wiederhole, genau diesen [Eigenzensur] ist es zu verdanken, dass die Probleme mit unserem Hobby immer größer werden. Diese Leute, denen der Zähler plus Eins wichtiger, als geltendes Recht ist(wie z.B. den Fledermausschutz), gehören in die Schränken gewiesen.

 

Regeln innerhalb der Regel sind natürlich erlaubt :rolleyes:

 

Gruß Fantasy2004

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Keines der Beispiele rechtfertigt eine Löschung von Logs. Da sind die Regeln von GC eindeutig. Wenn man Sperrzeiten verwirklichen möchte, muss man eben den Behälter einsammeln.

Hallo cottonmouth,

 

du scheinst dich ja in den Regeln gut auszukennen, so sicher, wie du hier formulierst! Bitte suche mir mal eine Passage raus, in der drinsteht, dass auch deaktivierte (und gar archivierte) Caches geloggt werden dürfen, wenn man sich nach der Deaktivierung in Logbuch schreibt. Genau das passiert ja bei "Sperrzeitencaches": Der Geocache ist deaktiviert (!) und wird trotzdem geloggt.

Es für deaktivierte oder archivierte Caches keine Regel, die besagt, dass diese nicht geloggt werden dürfen. Den Ownern wird aber durchaus nahegelegt die Dosen auch wieder einzusammeln.

Es gibt Fälle in denen ist es sinnvoll ist Logs auch bei deaktivierten oder archivierten Caches zuzulassen.

 

Ich denke, das ist zumindest mehr als diskussionswürdig, ob "stehe im Logbuch => darf loggen" dann gilt oder hast du da eine passende Regel?

 

Warum sollte die Regel nicht gelten? Wenn der Owner nicht möchte, dass geloggt wird, sollte er es auch nicht ermöglichen. Das ist in seiner Hand und Verantwortung.

Je mehr Geocachen zum Massenphänomen wird, desto sorgfältiger muss auch der Platz ausgesucht werden. Das kann auch bedeuten, dass man eine Höhle, die wegen Fledermausschutz nicht betreten werden soll, eben nicht als Ort für einen Cache auswählt.

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Warum sollte die Regel nicht gelten? Wenn der Owner nicht möchte, dass geloggt wird, sollte er es auch nicht ermöglichen. Das ist in seiner Hand und Verantwortung......

 

Sorry, das ist mir zu sehr Brechstange und "Logs sind heilig". Das spricht den Logger/Sucher für jedes hirnlose Verhalten frei. Das kanns auch nicht sein - das ist Quark.

 

In erster Linie ist der Owner der Chef. Das ist sein Cache - da sagt er, wie es lang geht. Weil es den Cache nur gibt, weil der Owner sich Mühe gemacht hat. Und wenn der eben schreibt "BITTE nicht bei Nacht", dann ist Nacht ein NoGo. Für jeden anständigen Cacher. Das ist eine Frage des RESPEKTS. Und wer sich danach nicht richten mag, der darf gerne anderen Freizeitbeschäftigungen nachgehen - bei DEM Verhaltensmuster wird sich dann wohl "gröhlend durch die Fußgängerzone" und/oder "Wettpinkeln am Marktplatzdenkmal" anbieten.

 

JEDER Cache birgt eine Verhaltensanforderung - im Wald z.B. ruhig und unstörend, in der Stadt diskret und im Zweifelsfall abbrechend. Und in der Höhle eben nicht in der Sperrung, im bejagten Bereich nicht in der Nacht. Wer das nicht kann, ist kein Cacher.

 

gruß Zappo

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Warum sollte die Regel nicht gelten? Wenn der Owner nicht möchte, dass geloggt wird, sollte er es auch nicht ermöglichen. Das ist in seiner Hand und Verantwortung......

 

....

 

JEDER Cache birgt eine Verhaltensanforderung - im Wald z.B. ruhig und unstörend, in der Stadt diskret und im Zweifelsfall abbrechend. Und in der Höhle eben nicht in der Sperrung, im bejagten Bereich nicht in der Nacht. Wer das nicht kann, ist kein Cacher.

 

gruß Zappo

 

Hallo,

 

wenn das eine Pedition ist, dann unterschreibe ich sofort, wenn nicht dann auch :rolleyes:

Du sagst damit eigentlich alles aus!

 

gruß Fantasy2004

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Moin cottonmouth,

 

Es für deaktivierte oder archivierte Caches keine Regel, die besagt, dass diese nicht geloggt werden dürfen.

das ist schon mal eine Antwort, danke. Allerdings muss ich sagen, nicht alles, was nicht geregelt ist, ist auch erlaubt - oder anders gesagt, nur, weil etwas nicht per Regeln verboten ist, muss es nicht erlaubt sein. Deaktivierte Caches habe ich selbst schon geloggt, bei archivierten würde ich wohl den Owner fragen, ob es okay ist, die Dose noch zu loggen.

 

Ich kann auch gerne eine andere Regelauslegung versuchen:

Ein archivierter Cache ist offiziell nicht mehr vorhanden - darf also nicht mehr geloggt werden. Zumindest gilt für einen archivierten Cache das Groundspeak-Regelwerk eigentlich nicht mehr.

 

Ich denke also, dass Loglöschungen bei deaktivierten Caches durchaus legitim sind, bei archivierten sowieso. Das muss und wird ja meistens nicht gemacht werden, aber ich denke durchaus, dass es nicht gegen die Regeln verstößt, wenn es passiert.

 

Herzliche Grüße

Jochen

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Bitte suche mir mal eine Passage raus, in der drinsteht, dass auch deaktivierte (und gar archivierte) Caches geloggt werden dürfen, wenn man sich nach der Deaktivierung in Logbuch schreibt.

Gibt es eine Regel, die das verbietet? Wenn Groundspeak nicht will, daß archived oder disabled Caches geloggt werden, warum lassen sie es dann zu?

 

Genau das passiert ja bei "Sperrzeitencaches": Der Geocache ist deaktiviert (!) und wird trotzdem geloggt. Ich denke, das ist zumindest mehr als diskussionswürdig, ob "stehe im Logbuch => darf loggen" dann gilt oder hast du da eine passende Regel?

Der Owner kann die Dose entfernen oder das Listing für Logs sperren lassen, z.B. wenn der Cache nicht mehr gesucht werden darf und der Owner sie auch nicht mehr entfernen darf.

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Ich denke also, dass Loglöschungen bei deaktivierten Caches durchaus legitim sind, bei archivierten sowieso. Das muss und wird ja meistens nicht gemacht werden, aber ich denke durchaus, dass es nicht gegen die Regeln verstößt, wenn es passiert.

Usermeinungen sind hier glücklicherweise nicht relevant. Entscheidend ist, wie Groundspeak das sieht.

Das ist so wie beim Fußball: Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Und nicht, wenn Zuschauer oder Sportreporter das gerne hätten.

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In erster Linie ist der Owner der Chef. Das ist sein Cache - da sagt er, wie es lang geht.

Es ist seine Dose, sein Eigentum. Das kann er z.B. jederzeit wieder mitnehmen.

Aber das Listing ist bei Geocaching.com gespeichert und für dieses Listing gelten die Regeln von Groundspeak, die jeder User akzeptiert hat.

 

Wenn er auch online seine eigenen Regeln machen will, muß er sich ein Blog einrichten und die Dose dort "listen".

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Bitte suche mir mal eine Passage raus, in der drinsteht, dass auch deaktivierte (und gar archivierte) Caches geloggt werden dürfen, wenn man sich nach der Deaktivierung in Logbuch schreibt.

Gibt es eine Regel, die das verbietet?

Hallo radioscout,

 

liest du manchmal auch Beiträge?! Mein Beitrag bezog sich doch gerade darauf, dass es (laut cottonmouth) keine Regeln dazu gibt.

 

Usermeinungen sind hier glücklicherweise nicht relevant. Entscheidend ist, wie Groundspeak das sieht.

Hat Groundspeak jemals etwas dagegen gesagt, dass Logs gelöscht wurden, die nach Archivierung eingegangen sind? Wenn nein, dann stört sie vielleicht weder das Loggen noch das Löschen in einem solchen Fall. Das wäre dann übrigens genauso, wie ich das ausgelegt hätte.

Also bitte untermauere deine Beiträge mit Fakten oder mach es wie ich und schreibe, dass es nur deine Meinung/eine Vermutung ist - wenn du hier aber so schreibst, als wäre dein Wort Tatsache schlechthin, dann will ich Beweise sehen.

 

Jochen

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Ich hatte mal einen Cache, der gemuggelt wurde. Im selben Versteck wurde von einem anderen User ein neuer versteckt.

Einige User haben den neuen und meinen archivierten geloggt.

Nachdem ich sicher war, daß meine Dose weg ist, habe ich das Listing sperren lassen, um weitere Verwechselungen auszuschließen.

Irgendwann kamen dann Logs, in denen recht deutlich angedeutet wurde, daß ein Admin das Listing wieder geöffnet hat, damit diese User loggen können.

 

Das ist ein deutlich Hinweis darauf, daß das Loggen von archived Caches zulässig ist.

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Die Dose wurde gemuggelt, aber die Leute haben die Dose geloggt!? Ist das deine Aussage? Offensichtlich können Sie nicht im Logbuch stehen. Ich folgere: Groundspeak unterstützt das Loggen online, ohne im Logbuch zu stehen.

Oder soll ich sowas schreiben?

Das ist ein deutlich Hinweis darauf, daß das Loggen von archived Caches zulässig ist.

So, wie ich das sehe, ist das eher ein Abstandskonflikt. Da wurde eine Dose direkt neben deiner veröffentlicht. Wenn ich also deine Argumentationsweise benutzen würde, dann interessiert sich Groundspeak nicht für Abstandskonflikte, sondern unterstützt diese.

 

Dinge auslegen kann ich auch - nicht nur Dosen.

 

Jochen

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> und meinen archivierten

 

Wenn ein Cache archiviert wurde, fällt er aus der Abstandsprüfung raus und ein neuer Cache kann an der selben Stelle versteckt werden.

 

Irgendwann lagen da wohl auch mal zwei Dosen, die neue und eine freundlicherweise von einem anderen Cacher plazierte Ersatzdose. Wann dort was gelegen hat und wer in den Logbüchern der gemuggelten Dosen steht, ist nicht mehr nachvollziehbar.

 

Tatsache ist: Als ich sicher war, daß in dem Versteck keine Dose mit einem mir gehörenden GC-Code liegt, habe ich das Listing sperren lassen. Und sehr lange Zeit danach ist es für jemanden geöffnet worden.

 

Wenn er tatsächlich Monate (Jahre?) vorher die Dose gefunden hat, ist alles ok. Und wenn nicht, soll er mit seinem "Pünktchen" glücklich werden.

 

Aber damit wurde gezeigt: auch archived und gesperrte Caches dürfen noch geloggt werden.

 

Für mich bedeutet das: archived und damit natürlich auch disabled Caches dürfen geloggt werden, wenn sie gefunden wurden, sogar wenn das Listing gesperrt wurde.

Wenn ein Owner das nicht möchte, muß er die Dose entfernen. Und wenn er das nicht mehr kann, wird es sicherlich eine spezielle Lösung geben.

 

Wer es sicher wissen will, muß Groundspeak direkt fragen.

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[...]

Hahahaha! Zitat "auch ich war verwundert die Dose im GC209XV zu finden."

Die Dose wurde in die andere Dose gelegt und seitdem werden beide geloggt?

 

Okay, ich weiß nicht, wieso das Cache-Listing so wieder freigegeben wurde, aber ich bin mir sicher, dass es nicht gemacht wurde, damit Leute jetzt eine Dose in einem anderen Cache liegend loggen. Wenn das - so wie du schreibst - von Groundspeak und den Regeln gewünscht ist, dann warte ich auf den ersten Matrjoschka-Powertrail, was das ist, darfst du dir selbst überlegen, lieber radioscout.

 

Das, was hier abläuft, ist auf jeden Fall nicht den Regeln entsprechend, aber ich finde es unglaublich witzig - danke für den Hinweis darauf. *g*

 

Jochen

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Das Listing wurde von mir archiviert und danach nie mehr unarchiviert. Sperrung und Freigabe beziehen sich lediglich auf die Logmöglichkeit.

Als der neue Cache gelistet wurde lag meiner bereits im Archiv.

Es wurde weder ein Reviewer beschummelt noch anderweitig getrickst.

 

"Matrjoschka"-Caches gibt es übrigens schon lange in verschiedenen Formen: archived Cache im aktiven Cache, aktiver Cache im aktiven Cache (z.B. Multi oder Ratehaken mit Revieverbeschummelung oder aus der Zeit, als keine Stage- und Finalkoordinaten erfasst wurden) oder auch einfach nur ganz "legal" in Form von einem "Dose-in-Dose-Cache" mit einem Listing. Und den Eimer voller Dosen mit dem Logbuch in einer davon kennst Du sicherlich auch.

 

Einen "One-Point-Powertrail" könnte man realisieren, z.B. in Form von 99 Ratehaken, deren Finalkoordinaten falsch angegeben sind. Ein Traditional enthält die 99 Dosen und vor Ort erfährt man, daß man auch gleich noch 99 Ratehaken loggen kann, ohne die ohnehin unlösbaren Rätsel zu lösen. Der Reviewer bekommt die Lösungswege, prüft sie und sieht, daß die Lösungen mit den angegebenen Final-Koordinaten, an denen aber nichts liegt, übereinstimmen.

(Sorry, etwas OT aber mit "eigenen Regeln" ist so eine "Serie" möglich). :anibad:

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Es wurde weder ein Reviewer beschummelt noch anderweitig getrickst.

[...]

Mir ist das schon klar, dass du niemanden beschummelt hast. Wenn, dann hat das derjenige gemacht, der hier den Admin eingeschaltet hat, dass er den Cache wieder freigibt. Denn dein Cache ist gerade nicht regulär logbar.

 

Dein Cache ist ein gutes Beispiel dafür, dass Owner archivierter Caches Logs löschen können dürften (Ist das von der Grammatik richtig? So ein blöder Satz um die Uhrzeit.) An deiner Stelle hätte ich jeden Log nach Archivierung gelöscht, denn ich will keinen Matruschka-Cache haben. Und auch Groundspeak will das nicht, du schreibst ja schön selbst, dass so etwas nur mit den "eigenen Regeln" möglich ist.

Ich würde mit dir wetten, dass Groundspeak dir hier die Erlaubnis geben würde, die letzten "Fund"logs zu löschen, wenn du ihnen davon berichtest. Stärker würde ich behaupten, dass das sogar in den Richtlinien nahegelegt wird: Hier trifft klar der vielzitierte Satz "Lösche alle Logs die falsch, gefälscht [...] sind." (irgendwas mit "bogus" im Original).

Ich möchte den sehen, der hier auf "Ich stehe im Logbuch, du darfst mich nicht löschen." plädiert, nachdem er offensichtlich das Logbuch in einer anderen Dose gefunden hat.

 

An deiner Stelle würde ich den letzten Findern gehörig auf die Finger treten und mir solchen Unsinn verbitten.

 

Jochen

 

PS: Übrigens hatte ich schon immer mal vor, mit einer Sockenpuppe den Alien Highway zu loggen. Ich würde mich in die erste Dose schreiben und es ist ja bekannt, wie das Logbuch hier durchwandert. Darf ich dann jeden Cache loggen, den das Logbuch besucht hat? Ja, nach Regelwerk, wenn man "Nirgendwo steht, dass man dann nicht loggen darf." anwendet. Ich denke, das zeigt ganz gut, dass manche Dinge auch verboten sind/sein sollten, auch wenn sie nicht festgelegt werden.

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Mir ist das schon klar, dass du niemanden beschummelt hast. Wenn, dann hat das derjenige gemacht, der hier den Admin eingeschaltet hat, dass er den Cache wieder freigibt. Denn dein Cache ist gerade nicht regulär logbar.

Interessant ist, was 2 gerade getwittert hat:

 

2 ‏@reviewer2 am 1:21 PM - 11 Feb 13 über Twitter:

| Frage: Listing ist seit 07/2012 archiviert und für Logs gesperrt. Kann ich den noch loggen? Antwort: Nein.

 

Demnach geht das doch nicht (mehr).

 

Ob der User geschummelt hat, weiß ich nicht. Das Logbuch, welches das evtl. beweisen könnte, wurde gemuggelt. Und so lange muß ich davon ausgehen, daß der Cache gefunden wurde.

 

Dein Cache ist ein gutes Beispiel dafür, dass Owner archivierter Caches Logs löschen können dürften (Ist das von der Grammatik richtig? So ein blöder Satz um die Uhrzeit.) An deiner Stelle hätte ich jeden Log nach Archivierung gelöscht, denn ich will keinen Matruschka-Cache haben.

Das kann und darf er auch, wenn es kein Log im Logbuch gibt.

Ich kann und werde aber keine Logs löschen weil das Logbuch gemuggelt wurde. Und so lange ich kein Logbuch habe, in dem keine Seite fehlt oder beschädigt ist und in dem der User nicht eingetragen ist, muß ich dem User glauben, daß er den Cache gefunden hat.

Und ich habe auch keine Lust, Monate nach dem Fund mit den Usern darüber zu diskutieren, ob das Log gerechtfertigt ist oder nicht.

Die Situation kann sich natürlich ändern, wenn das Logbuch irgendwo gefunden wird.

 

Und auch Groundspeak will das nicht, du schreibst ja schön selbst, dass so etwas nur mit den "eigenen Regeln" möglich ist.

Ich würde mit dir wetten, dass Groundspeak dir hier die Erlaubnis geben würde, die letzten "Fund"logs zu löschen, wenn du ihnen davon berichtest.

Du hast gelesen, wer in einem der Logs gegrüßt wird und demnach wohl auch die Erlaubnis gegeben hat?

 

Stärker würde ich behaupten, dass das sogar in den Richtlinien nahegelegt wird: Hier trifft klar der vielzitierte Satz "Lösche alle Logs die falsch, gefälscht [...] sind." (irgendwas mit "bogus" im Original).

Ich möchte den sehen, der hier auf "Ich stehe im Logbuch, du darfst mich nicht löschen." plädiert, nachdem er offensichtlich das Logbuch in einer anderen Dose gefunden hat.

Siehe oben. Ohne Logbuch kann ich nicht beweisen, daß der Cache nicht gefunden wurde.

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Moin,

Ob der User geschummelt hat, weiß ich nicht. Das Logbuch, welches das evtl. beweisen könnte, wurde gemuggelt. Und so lange muß ich davon ausgehen, daß der Cache gefunden wurde.

so meinte ich das Schummeln nicht. Hätte er dem Reviewer/Admin - der den Cache wieder freigegeben hat - gesagt, dass er deinen Cache IN der anderen Dose gefunden hat, dann wäre der Cache ziemlich sicher nicht wieder freigegeben worden. Ich nehme an, dass er gesagt hat, dass er den Cache gefunden hat und wo/wie verschwiegen hat. So, wie das aktuell ist, wäre der Cache sicher schnell wieder gegen Logs gesperrt, wenn du die Situation beschreibst.

 

Der Cache ist in jedem Fall kein Beispiel, das belegt, dass man archivierte Caches loggen darf, es ist ein Beispiel dafür, dass Owner archivierter Caches _unter bestimmten Voraussetzungen_ Fundlogs löschen dürfen sollten, auch wenn der Finder im Logbuch steht.

 

Mir ging es bei dem Beispiel auf jeden Fall nie darum, ob die Cacher im Logbuch stehen, sondern wie sie da hineingekommen sind: Und wenn sie deinen Cache in der anderen Dose finden, dann ist das eben nicht regelkonform und der Log sollte (muss?!) gelöscht werden.

 

Du hast gelesen, wer in einem der Logs gegrüßt wird und demnach wohl auch die Erlaubnis gegeben hat?

Ja, aber - siehe oben - ich gehe davon aus, dass niemand in Seattle Bescheid weiß, dass deine Dose in der anderen Dose liegt. Mit dem Halbwissen war die Reaktion, den Cache wieder freizugeben, wahrscheinlich regelkonform, so ist sie das ziemlich sicher nicht.

 

Achja, du schreibst, du willst nicht mit Usern diskutieren, würde ich auch nicht tun: In diesem Fall wären die Logs weg und ich würde klar sagen, dass es nichts zu diskutieren gibt, dass diejenigen, die dein (oder noch schlimmer ein Ersatz-)Logbuch in die andere Dose dazugepackt haben, wohl einen an der Kappe haben und gut ist es.

 

Grüßle

Jochen

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Dann hätte ich aber sofort eingreifen müssen. Nach so langer Zeit halte ich das für unverhältnismäßig.

Mag sein, daß jetzt ein paar User ein ungerechtfertigtes Pünktchen haben.

Aber wem schadet das?

 

Wenn ich die Logs jetzt auf Verdacht löschen würde, müßte ich mit den Usern und sicherlich auch den Reviewern und Groundspeak darüber diskutieren.

Und dazu fehlt mir momentan die Zeit. In der Firma sind fast die Hälfte der Mitarbeiter krank, ich komme kaum noch zum Cachen weil alle noch Anwesenden Überstunden machen und Arbeit mit nach Hause nehmen.

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Aber wem schadet das?

Keinem. Darum MUSS ja auch keiner Fundlogs bei deaktivierten/archivierten/gemuggelten/whatever Dosen löschen. Du musst den Log auch nicht löschen, wenn der Logger offensichtlich in keinem Logbuch steht. Du darfst und es wird empfohlen, aber müssen tut der Owner das in meinen Augen nicht.

Es ging mir darum, ob du löschen DARFST und mehr nicht - und das ist dachte ich auch das Thema der letzten Beiträge. Ich finde es auch okay, wenn du sagst, dass du diese Fundlogs gut findest/akzeptierst/wasauchimmer und stehen lässt. Prima. Aber als Owner eines solchen Caches würde ICH mir das Recht nehmen, die Fundlogs zu löschen - und da es die Dose offiziell bei Groundspeak nicht mehr gibt, hätte ich das Recht ganz sicher auch.

 

Auf mehr wollte ich doch gar nicht hinaus. Genauso, wie der Cacher, der sich "auf seltsame Art und Weise" ins Logbuch eingetragen hat, im Zweifelsfall kein Anrecht auf den Log hat, muss der Owner einen solchen Log ja auch nicht löschen. Es hängt eben von der Situation ab. In den meisten Fällen kann man darüber reden oder einem ist es egal, in manchen Fällen wäre die Situation für mich eindeutig.

 

Eine Meinung von cottonmouth fände ich übrigens auch sehr gut, gerne auch zu diesem Fall, radioscouts Tradi. Bleibst du deiner Meinung, dass Loglöschen hier unangebracht wäre, wenn die Finder in einem Logbuch stehen, dass inzwischen in einem _anderen_ Geocache platziert wurde?

 

Grüßle

Jochen

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Eine Meinung von cottonmouth fände ich übrigens auch sehr gut, gerne auch zu diesem Fall, radioscouts Tradi. Bleibst du deiner Meinung, dass Loglöschen hier unangebracht wäre, wenn die Finder in einem Logbuch stehen, dass inzwischen in einem _anderen_ Geocache platziert wurde?

 

Wenn der Finder gierig genug war, beide Caches zu loggen, würde ich wahrscheinlich löschen. Ich würde auch den Owner des neuen Caches auffordern das Logbuch zu entfernen oder das Logbuch selbst einziehen.

Ich hatte bei einem meiner Caches einmal den Fall, dass zwei Jahre nach der Archivierung wegen Verlust durch muggeln ein Online-Log kam. Mein erster Impuls war es das Log zu löschen. Ich habe es gelassen. Letztlich war der Cache wieder aufgetaucht, wurde gefunden und geloggt.

Ich denke nach wie vor, dass der Owner seine Caches wieder einsammeln sollte, wenn sie nicht mehr aktiv sein sollen. Archivieren und dann Logs löschen sieht mir zu sehr danach aus die eigene Verantwortung auf andere abzuwälzen. Der Schaden ist mit dem Offline-Log bereits angerichtet. Das Löschen des Online-Logs hilft da nicht. Und je mehr sich herumspricht, dass die Dosen nicht eingesammelt werden, desto mehr Leute werden auch danach suchen.

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Moin,

 

Wenn der Finder gierig genug war, beide Caches zu loggen, würde ich wahrscheinlich löschen. Ich würde auch den Owner des neuen Caches auffordern das Logbuch zu entfernen oder das Logbuch selbst einziehen.

dann sind wir einer Meinung. Ich würde wahrscheinlich eine Note ins alte Listing schreiben, dass das wohl nicht sein kann, und die Loglöschungen erklären - einmal für alle, Einzeldiskussion gibt es in einem solchen Fall nicht. Im neuen Listing würde ich eine Note absetzen mit der Bitte, dass ein Nachfinder das alte Logbuch entfernt - ist ja dann gar kein Aufwand.

Auf jeden Fall ist das absolute "steht irgendwie im Logbuch => darf loggen" wohl doch nicht so absolut, wobei es als Grundregel auf jeden Fall wichtig ist und in den meisten Fällen so akzeptiert werden sollte.

 

Ich denke nach wie vor, dass der Owner seine Caches wieder einsammeln sollte, wenn sie nicht mehr aktiv sein sollen.

Ja, wenn das möglich ist, stimme ich dir natürlich zu. Ich habe mal einen Fall gehabt, bei dem am ersten Tag beinahe die Polizei gerufen worden wäre, und es gibt den berühmten Fall am Karlsruher Hauptbahnhof, bei dem am ersten Tag Probleme mit der Security aufgetreten sind. Beides sind Fälle, bei denen ich als Owner den Reviewer bitten würde, das Listing zu sperren, mir vorher jedweitere Suche verbitten würde und dann würde ich ziemlich sicher auch zu Loglöschung greifen, auch wenn das Kind dann schon in den Brunnen gefallen ist.

Die Dose würde ich dann sobald wie möglich einsammeln, ganz klar, aber sobald wie möglich ist nicht immer früh genug.

 

Und je mehr sich herumspricht, dass die Dosen nicht eingesammelt werden, desto mehr Leute werden auch danach suchen.

Leider. Ich habe auch oft schon erlebt, dass Dosen mit dem Kommentar deaktiviert/archiviert werden, dass die Dose dann und dann eingesammelt wird und bis dahin noch geloggt werden darf. Das finde ich auch eine gute Lösung und notfalls kann man den Owner vorher fragen, ob man die Dose noch besuchen darf. Kommunikation ist alles, denke ich.

 

Herzliche Grüße

Jochen

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Moin,

 

Wenn der Finder gierig genug war, beide Caches zu loggen, würde ich wahrscheinlich löschen. Ich würde auch den Owner des neuen Caches auffordern das Logbuch zu entfernen oder das Logbuch selbst einziehen.

... Im neuen Listing würde ich eine Note absetzen mit der Bitte, dass ein Nachfinder das alte Logbuch entfernt - ist ja dann gar kein Aufwand.

Ich würde das schon als eine Sache zwischen mir und dem Owner betrachten und sicher sein wollen, dass ihm klar ist, dass er das Logbuch nicht ersetzen soll.

 

 

Auf jeden Fall ist das absolute "steht irgendwie im Logbuch => darf loggen" wohl doch nicht so absolut, wobei es als Grundregel auf jeden Fall wichtig ist und in den meisten Fällen so akzeptiert werden sollte.

An sich wird dabei immer impliziert, dass es dabei um das Logbuch des gefundenen Caches geht.

 

... einen Fall gehabt, bei dem am ersten Tag beinahe die Polizei gerufen worden wäre, und es gibt den berühmten Fall am Karlsruher Hauptbahnhof, bei dem am ersten Tag Probleme mit der Security aufgetreten sind.

Das sind für mich gute Beispiele, dass man als Owner in spe auch mal verzichten sollte. Nicht jede Idee für eine Dose muss umgesetzt werden.

Bei dem Beispiel der Höhlen wäre das Einsammeln vor der Überwinterungszeit auch machbar und zumutbar. Nur ist wohl Naturschützer auch der Meinung, dass diese Caches gar nicht erst gelegt werden sollten.

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