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Haftung bei Unfall


Kuina

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Hi, ich wollte einen Cache Verstecken, beim dem sich das Final auf einem Privat Grundstück befindet( mit einverständnis des Eigentümers). Wer ist haftbar wenn sich ein Cacher auf diesem Grundstück Verletzt, weil die Treppe in einem Schlachtem zustand ist.

MfG Kuina

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hi kuina,

nach meinem rechtsverständnis der eigentümer des grundstückes.... aber das ist nur meine persönliche meinung und nicht juristisch untermauert...

 

gruß

js_plasma

Das Zauberwort heißt "Verkehrssicherungspflicht". Mit der Erlaubnis und Duldung des Caches dürfte er sich dieser unterwerfen. Allerdings sehe ich auch eine gewisse Verantwortung des Owners. Schließlich fordert er ja mit dem Legen eines Caches zu Besuchen desselben auf. (Meine persönliche Meinung, Juristen mögen hier ganz anders entscheiden)

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weil der besitzer des waldes in der regel nicht gefragt wurde....

und so ganz vergleichen kann man das nicht: ein baum steht ja nicht zum raufsteigen da - wenn ich runterfalle, bin ich selber schuld! wohingegen eine treppe schon zum betreten gebaut wurde... und wenn sie nicht "verkehrssicher" ist, muss sie vom eigentümer gesperrt, abgerissen, neu gebaut oder was auch immer werden...

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Jein. Wenn es zum Unfall kommen sollte, werden das ggf. die Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen. Waren die Kletterer umsichtig und erfahren, haben sie alle Sicherungsmaßnahmen getroffen?

Hast Du umsichtig gehandelt und die Dose so versteckt, dass sie sicher geborgen werden kann? Ansonsten wird Dich wohl eine Mitschuld treffen.

Der Besitzer des Waldes dürfte außen vor sein.

(Alles meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf juristische Richtigkeit)

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Wer ist haftbar wenn sich ein Cacher auf diesem Grundstück Verletzt,

 

Ich fürchte, Geocaching und Haftpflicht lassen sich in der Regel nur ganz schlecht miteinander verheiraten. Normalerweise geht man davon aus, daß der Cacher vom seinem Recht der Haftpflicht keinen Gebrauch macht, rein nach gesundem Menschenverstand.

Interessant wird es erst, wenn es zu einem Unfall kommt und z.B. bei der Krankenkasse unglücklich formulierte Aussagen über den Unfallhergang gemacht werden. Da könnte es sein, daß der Eigentümer plötzlich recht unangenehme Post bekommt, ohne daß du das als Verunfallter im Sinn gehabt hättest. Also, bei einem Unfall gehen die Krankenkassen recht schnell von einem Verursacher oder Verantwortlichem aus.

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Im Artikel "Zivilrechtliche Probleme des Geocaching", http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10357-011-2086-y?LI=true gibt es einen Abschnitt zum Thema Verkehrssicherungspflichten. Leider ist der Artikel kostenpflichtig.

 

Ich würde mir aber keine Rechtsberatung in einem Forum holen. Sondern das mit dem Grundbesitzer, und wenn Zweifel bestehen, mit einem mit dem Fachgebiet vertrauten Juristen abklären.

Edited by eigengott
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Moin,

 

wer sich für den Artikel interessiert: Die meisten Universitäten und Bibliotheken haben einen (meist) unbeschränkten Zugriff auf die Artikeldatenbank.

Ich denke die Autoren legen das recht gut dar, stimme allerdings Eigengott zu - eine Rechtsberatung sollte nicht in einem Forum erfolgen.

 

Gruß,

M / Team Exxodos

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......Der Besitzer des Waldes dürfte außen vor sein......
Es sei denn, er wüsste von der Sache.

 

So gesehen ist die ganze Heimlichtuerei auch ein bisschen Grundstückseigentümerschutz - und die Forderung nach Erlaubnisvorlage eher zweischneidig. Damit erwischt man die gutmütigen Eigentümer, die evtl. sogar das Spiel gutheißen und ihre Zustimmung geben - nichtsahnend, daß das ganz übel enden kann. Wie kann ich jemanden um Erlaubnis fragen, wenn ich ihm EIGENTLICH aus Risikogründen von der Genehmigung abraten müsste?

 

Gruß Zappo

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Soweit ich es aus dem verlinkten Artikel rausgelesen habe ist der Grundstückseigentümer so gut wie immer raus aus der Verkehrsicherungspflicht, es sei denn es gibt dort atypische Gefahren, mit denen jemand der das Grundstück betritt nicht rechnen muss. Der Owner ist auch fast immer raus, vorrausgesetzt der Cacher kann aufgrund des Listings wissen was auf ihn zukommt und die Gefahren der Suche vorher einschätzen, dann handelt er auf eigene Gefahr.

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Guten Morgen,

 

Soweit ich es aus dem verlinkten Artikel rausgelesen habe [...]

 

Und das ist genau die Sache: Das eigene Textverständnis. Eine mögliche Quelle zur Information ist da - wer sich darauf verlassen möchte kann das tun. Den Text jetzt hier öffentlich zu interpretieren kann andere in falscher Sicherheit wiegen.

 

Gruß,

M / Team Exxodos

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sax76, on 22 November 2012 - 01:12 AM, said:

 

Soweit ich es aus dem verlinkten Artikel rausgelesen habe [...]

 

Und das ist genau die Sache: Das eigene Textverständnis. Eine mögliche Quelle zur Information ist da - wer sich darauf verlassen möchte kann das tun. Den Text jetzt hier öffentlich zu interpretieren kann andere in falscher Sicherheit wiegen.

 

Gruß,

M / Team Exxodos

 

 

Das Rechtsverständniss unterscheidet sich aber selbst von Jurist zu Jurist und von Gericht zu Gericht, nicht umsonst gibt es die einzelnen Instanzen.

Ich denke das Thema ist erst wirklich durch, wenn es Präzendenzfälle gab. Lasst uns hoffen, das dies noch sehr ferne Zukunftsmusik bleibt!

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Das Rechtsverständniss unterscheidet sich aber selbst von Jurist zu Jurist und von Gericht zu Gericht, nicht umsonst gibt es die einzelnen Instanzen.

Ich denke das Thema ist erst wirklich durch, wenn es Präzendenzfälle gab. Lasst uns hoffen, das dies noch sehr ferne Zukunftsmusik bleibt!

 

Die Juristen und Gerichte werden hoffentlich alle gleich entscheiden (zumindest in den selben Instanzen!). Sonst hast du wirklich ein Problem im deutschen Rechtstaat wenn man eine gleiche Situation unterschiedlich bewertet. Ich denke entscheidend ist der Fall selbst und wie tief man in die Materie geht. Also was genau ist unter welchen Umständen passiert und wie sieht das Umfeld aus.

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