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Nachtcache auf Friedhofareal - Sinn oder Unsinn?


mr.edi

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Neuerdings schrecken Geocacher auch nicht vor Nachtcaches auf einem Friedhof zurück!

 

Meine Meinung dazu ist klar -->SBA! Siehe auch hier. Durch den Owner gelöschte Beiträge von mir: http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LU...9f-17d636703205 , http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LU...bc-324c23df71e2 , http://www.geocaching.com/seek/log.aspx?LU...a2-a8579f6fff0d .

 

Meine Meinung dazu hat auch nichts mit "Ausgrenzung des Todes" zu tun wie der Owner in der Cachebeschreibung ausführt!

 

Mann kann alles schönreden und verharmlosen, verniedlichen und ins lächerliche ziehen "ach es ist doch nicht so schlimm - sei doch mal etwas toleranter" und so ein Schwachsinn! Schlussendlich ist es wie immer die gleiche Endlos-Diskussion. Alle schauen weg, jeder schaut für seinen eigenen Vorteil und nach mir die Sintflut - ist mir doch egal. :lol:

 

Es ist schlicht und ergreifend eine Respektlosigkeit gegenüber den Toten und deren Angehörigen!

 

Ich würde auch nie einen Cache in ein öffentlich zugängliches Waldstück welches zu einem Friedwald gehört legen, auch wenn mir diese Art der Bestattung durchaus sympathisch ist.

 

Es wird immer Angehörige geben welche ein Spiel auf einem Friedhof oder auch Friedwald nicht gutheissen können/werden, deshalb sollten solche Örtlichkeiten auch nicht mit Geocaches beglückt werden.

 

Man bedenke nur was schon alleine ein "normaler" Cache in einem "normalen" Wald oder an einem Abfalleimer (siehe auch den "Geocacher =Terrorist" Beitrag in diesem Forum) alles für negative Schlagzeilen liefern kann.

 

Offenbar müssen Geocacher dieses Hobby um jeden Preis an jedem X-beliebigen Ort spielen. Das gilt nicht nur für Friedhofscaches sondern auch für die Caches welche an der Grenze zur Legalität liegen, diese teilweise auch schon überschritten haben und daher archiviert wurden oder bisher einfach keiner SBA geloggt hat, da die Wegschau-Mentalität sehr populär ist und die Feigheit seine Meinung öffentlich zu äussern vorherrscht!

Edited by mr.edi
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Das ist ein Cache den ich definitiv nicht machen würde.

 

Mag ja Leute geben die das vllt. schön spannend und gruselig finden oder so, aber ich finde irgendwo hat alles seine Grenzen.

 

In meinen Augen ist das schon eine Art Störung der Totenruhe, auch wenn es nicht verboten ist.

In Herne gibt es auch einen Cache auf einem Friedhof wobei der Friedhof damals von der Stadt zu einem Park umgebaut wurde. Naja, da liegen halt die Stadtväter und so.

GC12MWF - Der Traum vom Tod.. in Herne

 

Rein rechtlich gesehen ist es ja nicht verboten Nachts auf einem Friedhof zu gehen, sofern der Friedhof nicht abgeschlossen ist, keine Öffnungszeiten hat und das betreten auch anderweitig wie z.B. durch Schilder nicht untersagt ist.

 

Es kommt also auch auf dem Friedhof an, aber ich würde so einen Cache nicht machen und erstrecht nicht als Nachtcache.

 

liebe Grüsse aus Herne

Kay

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Friedhöfe sind Orte, an denen Menschen ihrer verstorbenen Angehörigen und Freunde gedenken und auf keinen Fall Spielplätze.

 

Geocaching ist dort genau so unpassend wie Fußball spielen zwischen den Gräbern.

 

Wenn man trotzdem zeigen möchte, daß man den Zweck eines Friedhofs nicht verstanden hat (weil man evtl. noch keine Angehörigen verloren hat) und dort einen Cache oder die Stages eines Multis verstecken möchte, kann man es wenigstens so machen, daß bei der unauffälligen Suche niemand gestört wird.

Es ist z.B. möglich, eine Frage zu stellen, deren Antwort man auf dem Friedhof findet.

Es sollte vermieden werden, Daten von Grabsteinen abzulesen, den GPSr auf dem Friedhof benutzen zu müssen und auffällig zu suchen.

Das ganze sollte mit einer Beschreibung funktionieren, die außerhalb des Friedhofs gelesen wird und einen an einen markanten Ort führt. Dort sollte die Antwort sofort und ohne anderen Friedhofsbesuchern aufzufallen zu finden sein.

 

Noch besser läßt man es aber ganz sein.

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Es ist schlicht und ergreifend eine Respektlosigkeit gegenüber den Toten und deren Angehörigen!

 

Definitiv.

 

So einen cache sollte man nicht angehen!

 

Derlei Respektlosigkeit kann auch nur für Schlagzeilen sorgen, wie sie niemals im Interesse von Käschern sein können!

Edited by Bierkrug
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Hola,

also ein Nachtcache auf einem Friedhof? NEIN DANKE!

Obwohl ich auch einen Friedhofs-Cache habe (GC13AN2). Dieser ist jedoch so angelegt, dass man fast nicht suchen muss und dieser auch nicht in der Nähe eines Grabes ist.

Bis jetzt habe ich nur positive Logs bekommen, aber ich denke eben nur deswegen, weil er "günstig" liegt. Man stört die Toten ruhe nicht.

 

Ein Nachtcache käme da nie in Frage!

 

Euer Quadmaster :huh:

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Ja und leider haben sich die Reviewer dazu noch nicht öffentlich geäussert, das heisst der Cache ist immer noch aktiv!

 

Auch wurden nun mein erster SBA- und die Note gelöscht....

 

Deshalb gleich nochmals eine SBA-Nachricht.

 

Ich bin der Meinung das dieser Cache archiviert werden muss, etwas anderes kommt hier gar nicht im Frage!

Edited by mr.edi
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Ich bin der Meinung das dieser Cache archiviert werden muss, etwas anderes kommt hier gar nicht im Frage!

 

Ganz klar!

 

Ich hatte bisher einen Cache auf nem Friedhof, allerdings ist das ein historischer der eigentlich nur noch von Touristen besucht wird.

Das war grenzwertig aber die Location ist so toll und sehenswert daß ich die Filmdose noch OK fand. :D

 

Aber Nachts zwischen den Gräbern rumstolpern?

Ich weiß ja nicht! :huh:

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Ich denke, das kann man so pauschal nicht abhandeln.

 

Der Waldfriedhof Schaffhausen, um den es hier geht, hat z.B. eine recht liberale Friedhofsordnung:

 

Öffnungszeiten des Waldfriedhofes

Art. 18

1 Der Waldfriedhof ist zum allgemeinen Besuch täglich geöffnet:

April bis September von 8 - 19 Uhr

Oktober bis März von 8 - 18 Uhr

2 Sofern es die Umstände erlauben, kann auf die Schliessung des Waldfriedhofs verzichtet werden.

 

(Fettung von mir)

 

Gelegentlich finden dort auch ganz offiziell nächtliche Veranstaltungen statt, z.B. das Glühwürmchen Festival

 

Und Angehörige dürften bei einem nächtlichen Besuch weitaus weniger gestört werden als tagsüber. Wobei ich einen Friedhofsbesuch ehrlich gesagt nicht als Störung empfinde, selbst wenn ich dort keine Angehörigen liegen habe.

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Och, so schlimm finde ich das nicht. Bei den beiden genannten Friedhöfen scheint es sich doch um recht alte zu handeln, die nicht mehr zur Grablegung genutzt werden. Frisch Trauernde wird man da wohl nicht stören. Und bei dem einen ist ja sogar eine Kirchengruppe geloggt, die sehen das anscheinend nicht so eng.

 

Alte Friedhöfe sind ja oft eher von historischem und kulturellem Interesse oder werden zur Naherholung genutzt, wie z. B. Teile des Ohlsdorfer Friedhofs in HH. Da bin ich selber gerne unterwegs und fände einen Cache gar spannend.

 

Bei noch zur Grablege genutzten Teilen wäre das allerdings auch für mich problematisch. Wenn ich um meine Oma trauere möchte ich nicht von der Bank, weil da ein paar Leute mit GPS durch die Büsche rocken.

 

Da ist also Fingerspitzengefühl gefragt.

 

Gruß

Wintergrün

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Ich denke, das kann man so pauschal nicht abhandeln.

 

Der Waldfriedhof Schaffhausen, um den es hier geht, hat z.B. eine recht liberale Friedhofsordnung:

 

Öffnungszeiten des Waldfriedhofes

Art. 18

1 Der Waldfriedhof ist zum allgemeinen Besuch täglich geöffnet:

April bis September von 8 - 19 Uhr

Oktober bis März von 8 - 18 Uhr

2 Sofern es die Umstände erlauben, kann auf die Schliessung des Waldfriedhofs verzichtet werden.

 

(Fettung von mir)

 

Gelegentlich finden dort auch ganz offiziell nächtliche Veranstaltungen statt, z.B. das Glühwürmchen Festival

 

Und Angehörige dürften bei einem nächtlichen Besuch weitaus weniger gestört werden als tagsüber. Wobei ich einen Friedhofsbesuch ehrlich gesagt nicht als Störung empfinde, selbst wenn ich dort keine Angehörigen liegen habe.

 

Sind wir doch ehrlich, es geht bei dieser Frage doch nicht um Durchsetzung von Friedhofsordnungen sondern vielmehr darum, dass ein Friedhof kein Austragungsort für Spiele ist!

 

Das ganze hat auch nichts mehr mit mangelnder Toleranz meinerseits zu tun, es ist schlicht und ergreifend inakzeptabel, entwürdigend und zeugt von mangelndem Respekt gegenüber Toten und deren Angehörigen!

 

Man kann den gesamten Cache auch ausserhalb dieses Grundstückes legen und in der Beschreibung auf diesen schönen Friedhof hinweisen, der eigentliche Besuch geschieht dann wenigstens ausserhalb der eigentlichen Geocaching-Aktivität. So kann auch niemand etwas gegen die Anwesenheit von Geocacher innerhalb des Friedhofgeländes einwenden, da diese Personen dann nicht im Rahmen eines Spieles den Friedhof besuchen.

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Wenn es ein historischer Friedhof ist dann geht ein der Location angemessener Cache in Ordnung!

-Entweder ein Micro der NICHT an einem Grabstein versteckt ist und mit Hint gut und ohne Wühlaktionen zu finden ist

-oder man muss eine Frage auf dem Gelände beantworten (Zahlen gibts ja genug :huh: ) und der Cache liegt beliebig außerhalb des Friedhofes

 

Am besten macht man es natürlich wirklich so daß man den Cache außerhalb plaziert und nur auf die Location hinweist.

 

Einen Nachtcache halte ich trotzdem für unpassend!

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Hallo,

 

was gibt es da lang zu überlegen:

 

Öffnungszeiten des Waldfriedhofes

Art. 18

1 Der Waldfriedhof ist zum allgemeinen Besuch täglich geöffnet:

April bis September von 8 - 19 Uhr

Oktober bis März von 8 - 18 Uhr

2 Sofern es die Umstände erlauben, kann auf die Schliessung des Waldfriedhofs verzichtet werden.

 

Na dann werden sie wohl bald den Friedhof abschließen, wieder unnötig Geld ausgeben.

 

Friedhof- und Bestattungsreglement

 

Wobei der Friedhof eine Reise wert sein soll.

 

Gruß

KDB

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Deshalb muß man sie noch lange nicht zum Teil eines Spiels machen.

 

Wem ähnelt ein Geocacher auf dem Friedhof wohl am ehesten:

 

a: einem Angehörigen der ein Grab besucht

b: einem (Hobby-)Fotografen

c: einem Besucher von Promi-Gräbern

d: einem Gruftie, der auf den Stufen einer Gruft eine Flasche Rotwein köpft

e: einem Fussballer

f: einem Gotcha-Spieler

Edited by eigengott
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Könntest Du Dir vorstellen, daß auch mit Deinem Beitrag zu machen?

 

Sachlich, bitte.

 

Ja, kann ich durchaus... :D

 

Habe den Text "etwas" umformuliert, mit der Bitte um Überprüfung durch :) radioscout :) !

 

Sachlich genug? :lol:

 

Es folgt nun der überarbeitete Text (den alten Text habe ich übrigens nicht als Note beim betreffenden Cache geloggt, aber dafür den folgenden Text).

 

Guten Abend

Hiermit gebe ich meine Meinung bekannt (mit der Bitte um Kenntnisnahme), diese beinhaltet keinerlei Forderung und soll somit ausschliesslich meine Meinung darlegen.

 

Was heisst hier bitte kompetenzüberschreitende Äusserungen?

Groundspeak gibt den Mitspielern eine Möglichkeit den Reviewern mittels SBA-Eintrag auf allfällige Übertretungen bei Geocaches hinzuweisen. Somit kann hier nicht von einer Kompetenzüberschreitung gesprochen werden. Weil keinerlei Reaktionen seitens der Reviewer erfolgten und Sie (der Owner) meine SBA-Nachricht gelöscht haben, kamen noch zwei weitere SBA und eine zusätzliche Note meinerseits hinzu. Normalerweise reagieren Reviewer auch auf SBAs, in meinem Falle haben die beiden zuständigen Reviewer es nicht getan, dies aus verschiedenen Gründen.

 

Weiter ist in Ihrem Text auch noch von "anmassend" die Rede. Offenbar sind Sie sich der Bedeutung dieses Wortes nicht bewusst, anders kann ich mir Ihre Wortwahl nicht erklären.

 

Es ist aber in der Tat anmassend gegenüber anders Denkenden, den Angehörigen dessen Verstorbenen auf diesem Friedhof, was Sie sich hier erlauben. Sie respektieren weder die Toten dieses Friedhofes noch deren Angehörigen!

 

Ich halte es nicht für legitim auf einem Friedhof derartige Spiele durchzuführen, dazu auch noch Nachts!

 

Mit freundlichen Grüssen

mr.edi

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Soweit es auch Geschmackssache sein kann ob das nun unpassend ist oder nicht, dürfte es aber doch wohl unstrittiger sein, dass man als cache-owner und als cacher ja auch irgendwie für den Ruf des Spiels/Sports geocaching mitverantwortlich ist.

 

Wenn man dies beherzigen möchte, erklärt sich meiner bescheidenen Meinung nach von selbst, dass man auf Friedhöfen keinen cache platzieren oder suchen muss. Wieso riskieren, das Unverständnis Aussenstehender zu provozieren?

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Wem ähnelt ein Geocacher auf dem Friedhof wohl am ehesten:

e und f denn sie nutzen den Friedhof auch als Spielplatz.

 

Die Realität ist komplexer. Selbst der Fall a (Angehöriger der ein Grab besucht) kommt vor.

 

"Das war heute ein sehr interessanter Spaziergang bei Kaiserwetter über den Melatenfriedhof, viel gesehen und gelernt bei diesem Full-Size Stadt-Multi, bei aller Ruhe habe ich etwa 1h15' gebraucht und konnte auch gleich noch mit einem 200 m Schlenker von Station 3 aus bei dem Grab meiner Eltern vorbeischauen, was ich sowieso vorgehabt hatte." Quelle: Log zum Cache "Melaten" in Köln

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> Ein Friedhof ist kein Spielplatz

 

Vorweg: Interessant, dass es solcherlei Diskussionen auch am anderen Ende der Welt gibt.

 

Persoenlich halte ich Asche und Knochen fuer genau das und nicht mehr. Mehr als 1% der von mir gemachten Caches waren direkt Friedhofsbezogen, von so Sachen wie Gedenksteinen nahe bei Kirchen mal ganz zu schweigen, das waeren dann naemlich jede Menge mehr.

 

Langweilig wie ich nun mal bin zitiere ich einfach mal Wikipedia: "Um die Totenruhe zu schützen, sind Friedhöfe grundsätzlich nicht unbeschränkt zugänglich, sondern mit Umfassungsmauern und verschließbaren Zugängen gesichert, deren unbefugtes Betreten ist in den meisten Fällen ebenfalls mit Strafen belegbar."

 

Obiger Absatz impliziert, dass offenbar ganz klar eine befugte Person zu geben scheint, welche den Zugang nach eigenem Ermessen festlegen kann. Dies mag Ruhestoerungen vorbeugen oder auch nur profan dem Tourismus dienen (Ja, auch Friedhofsfuehrungen gibt es!).

 

Wenn ich nun also der meiner Asche zugedachten 1000m^2 Krypta einen schoenen Marmorsarkophag als Cachebehaeltnis zufuehren sollte, dann mag das makaber und bekloppt wirken, ist jedoch legal.

 

Und genau darum dreht es sich (hoffentlich!) bei der Einschaetzung von Caches durch Reviewer: Legali- oder Illegalitaet und in dubio pro reo. Alles andere artet naemlich in fanatischen Buecherverbrennungsversuchen von Hinz und Kunz aus, sobald Hein Bloed wieder mal irgendwo einen rot durchgestrichenen Halbmond entdeckt haben will.

 

Gruss, a*6+b

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Ein Friedhof ist KEIN öffentliches Gelände.

Ein Friedhof darf nach Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

 

Has du auch Quellen für diese Aussagen?

 

Beispiel Bayern:

 

"(1) Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind." (§8 Bestattungsgesetz

 

Zu Öffnungszeiten ist im Bayerischen Bestattungsgesetz gar nichts geregelt. Hier gelten allein die lokalen Friedhofssatzungen.

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Ein Friedhof ist KEIN öffentliches Gelände.

Ein Friedhof darf nach Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

 

Has du auch Quellen für diese Aussagen?

In meinem früheren Beitrag habe ich aus der Satzung dieses Friedhofes zitiert. Ein Nightcache ist da sicher nicht erlaubt.

 

Dagegen könnte ich mir sicher ein Cache vorstellen, der bei diesem historischen Friedhof einen an markante Stellen führt. Das suchen nach Cache auf dem Friedhof finde ich dagegen geschmacklos.

 

KDB

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Ein Friedhof ist KEIN öffentliches Gelände.

Ein Friedhof darf nach Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

 

Has du auch Quellen für diese Aussagen?

 

Beispiel Bayern:

 

"(1) Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind." (§8 Bestattungsgesetz

 

Zu Öffnungszeiten ist im Bayerischen Bestattungsgesetz gar nichts geregelt. Hier gelten allein die lokalen Friedhofssatzungen.

 

Geile Argumentation. Ich freue mich echt schon auf den Night-Cache "Gotcha - Ich kill dich" auf dem örtlichen Schulgelände.

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In meinem früheren Beitrag habe ich aus der Satzung dieses Friedhofes zitiert. Ein Nightcache ist da sicher nicht erlaubt.

 

DIe Satzung hatte ich bereits vor dir hier zitiert. Ein Verbot geht da allerdings gerade nicht hervor: der übliche Hinweis, daß das Betreten ausserhalb der Öffnungszeiten verboten ist, fehlt. Vielmehr wird auf die ständige Öffnung hingewiesen, so dem nichts entgegensteht.

 

@schmitty: D.h. du hast keine Quellen für deine pauschalen Aussagen und es handelt sich lediglich um deine persönliche Meinung.

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In meinem früheren Beitrag habe ich aus der Satzung dieses Friedhofes zitiert. Ein Nightcache ist da sicher nicht erlaubt.

 

DIe Satzung hatte ich bereits vor dir hier zitiert. Ein Verbot geht da allerdings gerade nicht hervor: der übliche Hinweis, daß das Betreten ausserhalb der Öffnungszeiten verboten ist, fehlt. Vielmehr wird auf die ständige Öffnung hingewiesen, so dem nichts entgegensteht.

 

@schmitty: D.h. du hast keine Quellen für deine pauschalen Aussagen und es handelt sich lediglich um deine persönliche Meinung.

 

Seit wann ist es erlaubt außerhalb von Öffnungszeiten etwas zu betreten?

 

Der von dir bold unterlegte Teil erklärt doch genau das, was passieren wird, wenn die Öffnungszeiten nicht eingehalten werden. Sie werden einen hinschicken der die Türe abschließt.

 

In welcher Form möchtest du denn diesen Text interpretieren.

 

KDB

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Habe selbst auch einen Friedhof-Cache !

Er befindet sich auf einem schönen waldigen Gelände.

 

Ich selbst empfinde diesen Friedhof als Park ! An der Tatsache, dort im vorbeilaufen ne Dose einzusammeln, ist doch nix schlimmes. Kommt halt auf das Versteck an.

Gräber etc. sind TABU ! Aber am Wegesrand ist doch ok.

 

Ob jemand meint er müsse Nachts da rum schleichen und suchen.... wem es gefällt ! Mir nicht !

Würde sowas nicht machen.... irgendwie doch Gruselfaktor hoch !

Aber es gibt eben auch Horrorfans (Filme etc.) die finden das sicher gut.

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Ein Friedhof ist KEIN öffentliches Gelände.

Ein Friedhof darf nach Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

 

Has du auch Quellen für diese Aussagen?

 

Beispiel Bayern:

 

"(1) Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen, die den Verstorbenen als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens gewidmet sind." (§8 Bestattungsgesetz

 

Zu Öffnungszeiten ist im Bayerischen Bestattungsgesetz gar nichts geregelt. Hier gelten allein die lokalen Friedhofssatzungen.

Die haben dort nur vergessen reinzuschreiben, dass die auch für unser Hobby gewidmet sind - oder?

 

Die Widmung (öffentlich rechtlicher Verwaltungsakt) einer öffentlichen Einrichtung bestimmt, zu welchem Zweck diese öffentliche Einrichtung von den Bürgern genutzt werden darf.

Aus der von dir zitierten Widmung ergibt sich klar wofür der Friedhof betreten werden darf.

Da Verstorbene nicht cachen ist die erste alternative wohl hinfällig.

Jetzt mag jeder mal einen Gedanken daran verschwenden, ob wir mit dem Betreiben eines Spiels was "der Pflege ihres (der Verstorbenen) Andenkens" dienendes tun.

Ich glaube nicht und daher bewegen wir uns als Cacher, zumindest aber als Verstecker außerhalb der "Widmung dieser Einrichtung" und damit unberechtigt auf dem Gelände dieser öffentlichen Einrichtung. Ein solcher Cache ist nicht zulässig!

 

Zum Thema Widmung

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Hallo Leute,

 

als ich persönlich hätte nicht dagegen, daß meine letzte Ruhestätte ab und an mal von einem Cacher besucht wird - Besser die, als keiner ! :rolleyes:

Ürigens gibt es auch genug Caches an historischen Schlachtfeldern, Bunkeranlagen oder Schauplätzen der Weltkriege - Hier stört die Totenruhe aber anscheinend niemanden ----- Nur mal so nebenbei als Denkanstoß !!

 

Friedhöfe sind jedoch ausgewiesen Plätze der Totenruhe und des Gedenkens.

Wenn man 100% garantieren könnte, daß sich alle Cacher angemessen und respektvoll verhalten, wäre dagegen nichts auszusetzen.

Aber die Realität sieht i.d.R. anders aus - Hier zieht oft ein Bande Leute durch die Gegend die lärmend, rauchend und in seltssamen Gewändern, ausschwärmend den Boden aufwühlen.

So jedenfalls die Außenwirkung !

 

Daher halte ich ebenfalls nichts von Fiedhofcaches - schon gar nicht in der Nacht !

 

SChöne GRüsse

 

M&S T@b

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Erstmal:

Nachts ist ein Friedhof tabu.

Eine Friedhofsverwaltung gibt nicht umsonst Öffnungszeiten bekannt und vermeidet

Verbote aus Rücksichtnahme auf Angehörige die eventuell auch zu Ausweichzeiten

das Bedürfnis der Trauer oder Grabpflege haben.

 

Ein Friedhof ist nachts nicht beleuchtet und man dürfte bei der Suche nach Hinweisen für einen Cache schnell das eine oder andere Grab übertreten statt den Weg zu erkennen.

 

Tagsüber habe ich aber auch schon einen Friedhof samt GPS erkundet.

 

Nicht weit von meiner Wohnung in Koblenz befindet sich der Hauptfriedhof.

Wer sich mal die Mühe macht und etwa in Google Maps die Stadtplanansicht

von Koblenz aufruft, sieht das es ein Areal von den Ausmaßen eines zusätzlichen

Stadtteils ist. Zentral gelegen und zudem abgesehen von den Flussufern und dem

auswärts gelegenen Waldes eine der wenigen Grünanlagen der Stadt ist.

 

Einen Park gibt es in der Stadt nicht.

 

Geogerds Birthdaycache heisst der Cache und es ist eine 2-3 stündige Kompletterkundung dieses Friedhofes von den Gräbern einiger RAF-Mitglieder,

über Dichter, Verlagshausgründern, Koblenzer Stadtväter bis hin zu den Kriegsgäbern.

Das Ziel liegt an einem Ausgang neben dem Parkplatz fernab der Gräber.

 

Es finden auch Führungen über den Friedhof statt, welche ähnliche Streckenverläufe haben.

Gegen solch ein Tour habe ich nichts.

Aus Pietät habe ich während der Tour das GPS-Gerät nicht auf Grabsteinen abgelegt und auch für Notizen nur Mülleimer und Parkbänke als Schreibunterlage verwendet.

 

Wer hingegen im Dunkeln über einen Friedhof stolpert, vermutlich Anwohnererschreckend mit dem Lichtkegel einer Taschenlampe, macht sich sogar leicht strafbar nach Strafgesetzbuch §168 Ziffer 2 (Gräber beschädigen) bzw. 3 (wenn die Polizei von den Nachbarn gerufen wurde, steht schon der Versuch im Raum).

 

StGb § 168

 

Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Also ich weiss nicht, wo das generelle Problem ist... Dass man nicht wild auf nem Friedhof rummrennen soll und Trauernde nicht stören soll erklärt sich doch von allein... Ich war vor einer Woche in den USA und in meinem Heimatstaat gibt es eine ganze FriedhofcacheREIHE! Und das stört scheinbar keinen, zumal sie dafür ganz klare Regeln aufgestellt haben (Beispielcache: GC1XDAA)

 

The WSQ in the title of this cache is an acronym for Wisconsin Spirit Quest. Wisconsin geocachers have adopted this acronym to designate their cemetery caches. As this is classified as a cemetery cache please note it is NOT hidden on any grave marker or site. If there is a service going on, or folks are visiting their loved ones when you arrive please be respectful and come back at a later time. Your understanding and compassion for those folks will be appreciated.

PLEASE FOLLOW ANY POSTED VISITING HOURS, RESPECT THE RESIDENTS HERE AND PLEASE TRY VISIT DURING DAYLIGHT HOURS

 

The cache is not located near a grave...Do not disturb monuments. If you find a fallen US flag, please stick it back in the ground. You must sign the cache log to claim a find. As always, please be respectful, and cache in, trash out.

 

Ich muss zugeben, nachts muss echt nicht sein, aber gegen einen Friedhofscache, der NICHT direkt an einem Grab ist, hätte ich nichts... Und JA ich habe bereits Angehörige auf dem Friedhof, auf dem der Cache ist und es stört mich garnicht... Es hätte mich auch nicht gestört, wenn ich nicht selbst spielen würde.

Hab den oben genannten Cache nur aus dem Grund nicht gemacht, weil grade eine Trauerfeier stattgefunden hat, also habe ich nur Familie besucht...

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Ich finde ein Cache auf einem Friedhof zu verstecken muss nicht sein. AN einem Friedhof aber gerne...manche Friedhöfe lohnen sich ja auch als Nicht-Angehöriger zu besuchen. Wir haben hier einen Multi in der Nähe, der führt über einen Friedhof und um ihn zu lösen müssen sich dort Antworten auf den Informationstafeln finden, das Final befindet sich aber außerhalb. Das finde ich völlig ok.

 

Aber nachts? Also ich möchte nicht in Gefahr geraten als eventueller Leichschänder verdächtigt zu werden....

Edited by Kochibu
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Aber nachts? Also ich möchte nicht in Gefahr geraten als eventueller Leichschänder verdächtigt zu werden....

 

Das wäre das Erste, was einem unterstellt werden würde, wenn man Nachts auf einem Friedhof - aus welchen Gründen auch immer - unterwegs wäre?

 

 

Meinetwegen auch als Vandalist. Auf jeden Fall würde es einen sehr seltsamen Eindruck machen mit nicht unbedingt viel Spielraum. Was willst du nachts auf dem Friedhof wenn es nicht um etwas "Böses" geht?

Edited by Kochibu
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Was willst du nachts auf dem Friedhof wenn es nicht um etwas "Böses" geht?

Ich habe nicht gesagt, dass ich Nachts da rumstiefle. Ich fand es bloß erstaunlich, dass du offenbar gleicht wegen

 

168 STGB

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

belangt wirst.

 

Von groben Unfug über Sachbeschädigung, u.v.m. wäre das mir nun nicht als erstes eingefallen.

 

Du bist sicher, dass du nicht zuviele Filme o.a. dieser "Art" siehst ;-)

 

Früher wurde die Friedhöfe nachst abgeschlossen, weiss nicht, ob das heute auch noch so ist....

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Ich weiss ja nicht, was für Hochsicherheitsfriedhöfe mit Wachschutz und NATOdrahtzäunen man sich vorstellt, aber bei den hiesigen herrscht vorwiegend Parkatmosphäre ohne überwachten/gebotenen Schließzeiten. Und grade in der jetzigen Jahreszeit, wo es nach "Feierabend" grade noch eine Viertelsunde hell ist, ist nicht gleich jeder Friedhofsbesucher in der Dunkelheit Jason auf der Suche nach einer frisch gebuddelten Schlafstätte...

 

Ganz unabhängig davon sind einige Geocacher offensichtlich wahre Weltmeister darin, sich bzw unser gemeinsames Hobby schlecht und klein zu machen. Egal ob auf einem Friedhof, in einem Park, in einem Wald oder mitten in der Wüste Gobi - zu 99% unserer Wegstrecke sind wir ganz normale Menschen, die sich in der offen zugänglichen Natur bewegen ! Und da haben wir nicht mehr aber eben auch nicht weniger Rechte, wie jeder andere Spaziergänger, Wanderer, Besucher, Naturinteressierte, kurzum MENSCH auch !

 

Im Fall Friedhof (oder auch bei anderen "ethisch relevanten" Orten wie LP) obliegt es dem Cacheowner und dem Cacher daher lediglich, bei dem letzten fehlenden Prozent - eben jenem Ort der Nahsuche - den gesunden MENSCHENverstand einzuschalten und sich bei der Wahl des Verstecks und bei der Suche danach entsprechend zu verhalten ! Auf den von mir (als Besucher !) frequentierten Friedhöfen gibt es eine Riesenzahl von geeigneten Verstecken bei Versorgungs- Entsorgungs- und Sanitäranlagen, Parkbänken, Freiflächen - alles fernab tangierter Gräber.

 

Solange das gilt, gilt auch :

Wir müssen uns nicht verstecken ! Wir müssen und nicht klein machen ! Wir müssen uns nicht selber beschränken ! Wir müssen uns nicht von Medienkaspern und Missgünstlingen vorführen lassen !

 

(Aufgrund fehlender Angaben kann ich den Cache des TS nicht beurteilen)

Edited by xtw
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Kann mich nur anschließen...Spielgeräte wie Fußballtore, Hüpfburgen, Flipperautomaten und Geocaches auf Friedhöfen sind einfach nur krank. Suchen würde ich sowas bestimmt nicht und läge ein Cache auf einem Friedhof, den ich aktiv als Ort des Gedenkens oder der Trauer nutze, würde ich umgehend dessen Entfernung durch die Friedhofsverwaltung veranlassen.

Auf Ideen kommen die Leute...

 

Viele Grüße

- Die Wanderwichtel

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