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Limbofische

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  1. Um hier noch ein paar erklärende Worte abzugeben... Es ist sicherlich klar, dass Mr.Acter, als Owner des auslösenden Caches, in den Focus des Interesses gerückt wurde. Jedoch hat er mit der Sache ansich und mit dem damit verbundenen Anliegen nichts zu tun und wird sich aus diesem Grund hier auch nicht zu Worte melden. Vorwürfe gegen ihn sind hier total unangebracht! Eine Stellungnahme seitens GS ist eingegangen und diese ist erstmal so auch zu akzeptieren. Ob sich daraus nun weitere Diskussionspunkte ergeben, wird die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall ist eine Linie von GS kommuniziert, welcher die Reviewer eindeutig folgen. Die Frage, ob diese Linie im jedem Fall gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt. Die aufgestellte Behauptung, die Reviewer hätten sich nicht zu Wort gemeldet, ist so nicht stimmig. Vielleicht für nicht alle eindeutig zu erkennen, gab es dennoch Reaktionen. Desweiteren ist auch eigengott an diesem Thema interessiert, so stehe ich mit ihm in Kontakt. Nicht alles muss man öffentlich in einem Forum diskutieren, denn dann hat man meistens nicht nur das grundlegende Thema zu besprechen, sondern muss gleichzeitig auch noch alle Kollateralschäden anderer Forenteilnehmer ausbügeln. Deshalb kann ich nur darum bitten, dass die Leute, die unsere Sache befürworten, Vertraunen zeigen. Die aus einigen Cachern bestehende Gruppe wird versuchen die gesteckten Ziele auf einer vernümftigen Art und Weise zu erreichen.
  2. Richtig, genau darum geht es! Dürftest du, wenn ich es dir erlauben würde. Ich erlaube es dir aber nicht! Und vielmehr geht es hier nicht um mich, sondern um den Owner des Caches, das Team Mr. Acter. Aber das Thema ist durch... Mr. Acter hat offizielle Beschwerde bei GC eingereicht. GC hat aber leider, wie zu erwarten war, Herrn eigengott die Schulter gekolopft. Hat er wohl gut gemacht, so wie er es gemacht hat. Auch die Weitergabe der betreffenden Ansprechpartner (Jagd- sowie Forstbehörde) zur erneuten Bestätigung der Freigabe aller Stationen hat keine Änderung der Sache nach sich gezogen. Die Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Personen war wohl auch hier zuviel verlangt. So ist und bleibt der Cache im Archiv, so wie nun auch alle weiteren Caches vom Team Mr. Acter. Schade!
  3. Nur zum allgemeinen Verständnis... Die Freischaltung des Caches muss der Owner beantragen, der ich nicht bin. Ob die beschriebene Genehmigung in schriftlicher Form vorliegt, kann ich nicht sagen, aber ich würde jetzt, im Zweifel für den Angeklagten, erstmal davon ausgehen. Der besagte Owner ist immer sehr gewissenhaft. Weiterhin will ich noch einmal deutlich machen, dass ich mit meiner konstruktiven Kritik nicht die Verwendung von Schrauben für Gut heißen möchte, aber wie gesagt, darum geht es hier nicht. Schlichtweg hat jemand diese Sache für OK befunden und nun hat ein anderer mit offensichtlich größeren Eiern diese Entscheidung, ohne irgendeine andere Meinung ein zu holen, ausser Kraft gesetzt. Und nur weil er es kann! Es geht mir um die Art und Weise selbst. Eine kurze Mail an den Owner mit dem Hinweis, bitte ändere die Stationen, da hier Schrauben verwendet wurden die nicht gerne gesehen werden, hätte doch wohl gereicht. Oder?!? Aber die Delete-Taste zu drücken war wahrscheinlich der bequemere Weg.
  4. Dann wollen wir mal der Einladung aus dem Cachelisting folgen und die Diskussion hier aufnehmen… Hier ist nicht die Frage, ob etwas nach Meinung des Reviewer geht, oder eben nicht geht, sondern alleine Fakten sind ausschlaggebend, ob ein Cache, wie in diesem Fall, archiviert werden muss oder nicht. Aber gehen wir der Reihe nach vor. Zuerst möchte ich einmal die Guidelines zitieren, die hier wohl zur Anwendung gekommen sind. Dazu verweise ich aber auf die englischen Guidelines, da die deutsche Fassung bereits einiges an Interpretation enthält, auf die ich hier nicht eingehen möchte. I.1.4. Geocache placements do not damage, deface or destroy public or private property. I.1.5. Wildlife and the natural environment are not harmed in the pursuit of geocaching. Das Auslegen eines Geocaches darf also nicht öffentliches oder privates Eigentum beschädigen, verunstalten oder zerstören. Von einer Veränderung, wie von eigengott geschrieben, ist hier also schon mal nicht die Rede. Weiterhin darf die Flora und Fauna nicht durch Geocaching in Mitleidenschaft gezogen werden, also Schaden nehmen. Kommen wir an dieser Stelle also auf den Cache zurück. Der hier aufgeführte Archivierungsgrund sind Schrauben im lebenden Baum. Stellt sich also die Frage, ob dieser Umstand den Guidelines entspricht, oder nicht. Wurde der Baum durch die Verwendung einer Schraube beschädigt oder zerstört? Wohl eher nicht! Es gibt genügend Studien die belegen, dass das Einbringen von Fremdkörpern in einen lebenden Baum dem Baum selbst nicht schaden kann (Nebenanmerkung – auch nicht der Kupfernagel!). Ob man das nun für gut heißen mag und ob das sein muss, steht nicht zur Diskussion. Die persönliche Einstellung ist hier nicht ausschlaggebend. Fakt ist, dem Baum macht das mal gar nichts! Wenn das nicht so wäre, würde das Forstamt selbst die Bäume nicht mit genagelten Schildern versehen und Vogelbrutkästen wären wohl auch kaum angeschraubt. Desweiteren liegt dem Cache eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde Fernewald vor. Der Amtsmann kennt also alle Stationen, somit auch die Schrauben im Baum, und hat diesen seine Unbedenklichkeit ausgesprochen. Besser geht es wohl nicht mehr. Bleibt also abschließend nach Betrachtung der Fakten nur der Schluss übrig, dass diese Archivierung nicht gerechtfertigt war, da gegen keine Guidelines verstoßen wurde. Allgemein betrachtet ist solch ein Archivierungsvorgehen höchst bedenklich, da hier nicht nur die Richtlienen zur Anwendung kommen, sondern auch offensichtlich persönliche Einstellungen Einfluss genommen haben. Hier spricht man wohl von Befangenheit. Berufsgruppen des öffentlichen Rechts wären damit wohl nicht mehr für den Dienst tauglich. Weiterhin ist bemerkenswert, mit welchem radikalen Ansatz hier vorgegangen wird. Eine Möglichkeit der Erklärung oder ggf. der Änderung von Gegebenheiten, sollten sie nicht regelkonform sein, ist hier wohl nicht gewünscht. Auch das passt nicht zum allgemeinen Rechtsempfinden, sondern geht eher in Richtung Diktatur. Es macht hier den Anschein, als wäre die Erlaubnis für diesen Cache nebensächlich. Wenn der Reviewer sagt, das ist so, dann ist das auch so, egal was vorher andere Leute entschieden haben, auch wenn sie es unter Umständen besser beurteilen können. In diesem Fall eben eigengott (der Name scheint Programm!). Stellt sich auch die Frage, ob dieses Vorgehen eine neue Welle der Archivierungen auslöst und wo das noch hinführen soll. Wenn wir der hier vorgebrachten Argumentation des Reviewers folgen, dann können sicherlich 95% der Caches ins Archiv wandern. Denn sind wir mal ehrlich, alle Caches, ausser wahrscheinlich die virtuellen, haben irgendwie irgendwas, was irgendwie irgendwo an öffentlichem oder privatem Eigentum in irgendeiner Form angebracht ist. Diskutieren wir demnächst, ob ein altes verrostetes Fahrrad ein cooler Cachbehälter ist, oder doch eher die illegale Entsorgung von Altmetall? Kann man so etwas dulden, auch wenn dadurch einem anderen Fahrradfahrer der öffentliche Parkraum genommen wird? Wie weit wollen wir den Interpretationsfreiraum der Guidelines noch führen. Hier handelt es sich um einen Leitfaden, deshalb heißen die Dinger auch Guidelines. Ansonsten würden sie sicherlich als „Law of Geocaching“ bezeichnet werden. Solange also keine geltenden Gesetze gebrochen werden, kann man diesen Leitfaden vielleicht auch mal zu Gunsten der Cacher auslegen. Das würde für die Zukunft den allseitigen Spaß an der Sache enorm verbessern. Denn wo keiner mehr Caches auslegt, gibt es auch nichts mehr zu publishen und dann auch nichts mehr zu loggen und letzendlich auch nichts mehr zu archivieren. Soll also heißen, liebe Reviewer, bleibt doch mal auf dem Teppich und pflegt bitte auch mehr den Kontakt zu den Cachern, den ihr auch von uns so sehnlichst wünscht, und handelt nicht gleich mit der Holzhammermethode! Ein kleines Wort an die Cacherpolizei da draußen möchte ich auch noch los werden: Ihr [beleidigung entfernt], wenn euch mal was nicht in den Kram passt, dann einfach mal [beleidigung entfernt] oder dem Owner ggf. eine Mail machen. Ein „Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiß was“ kam noch nie gut an. Die eigene Meinung ist nicht immer die einzige und richtige! Dem schließe ich mich natürlich auch an, deshalb freue ich mich nun auf zahlreiche Meinungen und vielleicht äußert sich auch nicht nur der „eine“ Reviewer zu meinen Behauptungen. Happy hunting! Gruß, Ralf
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